Fragen und Antworten zu Status Quo und Zukunft der Löwen

AntwortNachdem es im Investorenthread und auch in den anderen Threads oftmals drunter und drüber geht, man oftmals lange suchen muss um bestimmte Informationen zu finden, dachte ich mir, dass es in der derzeitigen turbulenten Situation hilfreich wäre, einen Übersichtsthread mit den „frequently asked questions“ und idealerweise den dazugehörigen Antworten zu erstellen. So hat man alles handlich beisammen und der Investorenthread wird nicht zum x-ten Mal mit derselben Diskussion überladen.

Solche Fragen könnten bspw. sein:

Thema e.V.:
Die Gemeinnützigkeit des e.V. ist in Gefahr. Im Falle der Aberkennung der Gemeinnützigkeit drohen Steuerrückzahlungen und schlimmstenfalls die Insolvenz des e.V. Wie ist hier der aktuelle Stand?
-Eingetragene Vereine erhalten aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit Steuererleichterungen. Im Gegenzug dazu dürfen sie keine Gewinne erwirtschaften. Die KGaA überweist dem e.V. regelmäßig Geld für die Ausbildung von Talenten (alle Jugendmannschaften außer der A-Jugend befinden sich im e.V.). Einen Teil der Gelder wertet das Finanzamt als verbotene verdeckte Gewinnausschüttung. Daraus ergibt sich, dass die Gefahr besteht, dass diese Gelder an das Finanzamt zurücküberwiesen werden müssen. Eine derartige Rückzahlung würde den e.V. in akute Insolvenzgefahr stürzen. An sich wären gegenseitige Zahlungen von KGaA an e.V. und umgekehrt kein Problem - auch der e.V. bezahlt die KGaA für die Nutzung des NLZ - allerdings müssen solche Zahlungen in einem Geschäftsbesorgungsvertrag geregelt werden. Dies hätte eigentlich bereits mit der Ausgliederung der KGaA im Jahr 2002 geschehen müssen, wurde aber damals verpasst und ist bis heute nicht geregelt. Das Schließen eines solchen Geschäftsbesorgungsvertrages ist seit Längerem Gegenstand von Verhandlungen mit der KGaA und ihren Gesellschaftern. Bis jetzt wurde jedoch noch keine Lösung gefunden. Auch das Übertragen eines Platzes von der KGaA an den e.V. oder die Rückzahlung der 2001 geleisteten Mietvorauszahlung könnten laut Vereinsmagazin die Problematik beenden.
-Quellen: [url]1860: Ärger mit dem Finanzamt | Abendzeitung München, [url]http://www.tsv1860.org/vereinsmagazin/sechzger_02-17_doppelseitig.pdf[/url], Seite 12. (Danke an ‚fmod‘)

Thema Investor:
Wie viele stimmberechtigte Anteile hält Hasan Ismaik an der KGaA?
-Hasan Ismaiks Firma HAM International hält 60 Prozent der Anteile.
-Quelle: [url]https://www.tz.de/sport/1860-muenchen/tsv-1860-muenchen-moeglicher-aerger-durch-ismaik-anteile-6971793.html[/url]

Wenn Ismaiks Firma 60 % der Anteile hält, verstößt das dann nicht gegen die 50+1-Regel?
-Nein. Die 50+1-Regel verbietet nicht, dass sich die Mehrheit des Kapitals in der KGaA in der Hand eines Investoren befindet. Entscheidend für die 50+1-Regel ist die Mehrheit in der Geschäftsführungs-GmbH. Hier ist der TSV 1860 laut Wikipedia noch zu 100% vertreten.
-Hierzu gab es vor dem Investoreneinstieg auch mal ein Gutachten. Hat jemand einen Link?
-Quelle: [url]50+1-Regel – Wikipedia

Was beinhaltet der Kooperationsvertrag zwischen dem TSV 1860 München e.V. und der HAM International von Hasan Ismaik?
-Antwort

Wird eine derartige Frage rund um die Löwen in einem anderen Thread diskutiert und abschließend beantwortet, entweder durch einen sachkundigen User oder durch Zeitungsartikel etc., könnte man diese Antwort mitsamt der Fragestellung in diesen Thread überführen. Ich versuche alle ein bis zwei Tage den ersten Eintrag dieses Threads mit allen neuen gesammelten Fragen und Antworten zu editieren, um dort eine Übersicht zusammen zu bekommen.

Gerne kann man hier auch Fragen stellen und hoffen, dass ein anderer User die Antwort darauf weiß, oder sie möglicherweise sogar selbst beantworten, wenn man keinen Bock hat, alles zum hundertsten Mal erklären zu müssen ;)
Ebenfalls willkommen sind Verbesserungsvorschläge, falls jemandem Fehler in den formulierten Antworten auffallen.

Es gab mal den Versuch ein Löwenwiki aufzubauen.
Das wäre hier jetzt sehr hilfreich.
Kennt den Link zufällig noch jemand?

Ich fange dann mal - nicht ganz uneigennützig - an:

Das Spielrecht für die Regionalliga liegt bei der KGaA. Ist es möglich, dass die KGaA das Spielrecht an den e.V. überträgt? Ist es möglich, dass der e.V. der KGaA die Lizenz im Falle einer Insolvenz „abkauft“?

Könnten die Spieler der KGaA im Falle einer Insolvenz der KGaA einfach zum e.V. übertreten, oder würde in diesem Fall eine Ablösesumme vom e.V. an die KGaA fällig werden?

Die Gemeinnützigkeit des e.V. ist in Gefahr. Im Falle der Aberkennung der Gemeinnützigkeit drohen Steuerrückzahlungen und schlimmstenfalls die Insolvenz des e.V. Wie ist hier der aktuelle Stand?

Zum Thema Gemeinnützigkeit

AZ vom 11.11.2011
„Verantwortlich dafür wäre schludriges Verhalten aller 1860-Präsidien seit 2002. Der verstorbene Präsident Karl-Heinz Wildmoser gliederte damals die Profi-Abteilung aus dem Verein in die KGaA aus. Seitdem überweisen sich Verein und KGaA gegenseitig Geld. So zahlt der Verein Miete für die Nutzung des an die KGaA übertragenen Jugendleistungszentrums. Im Gegenzug erhält der Verein von den Profis Geld für die Ausbildung der Talente.
Daran wäre nichts auszusetzen – wenn dies damals schriftlich im „Geschäftsbesorgungsvertrag” zwischen der KGaA und dem Verein dokumentiert worden wäre.“

Passiert ist scheinbar seitdem nichts … Im Mitgliedermagazin steht folgendes …
"Auch ist es allen Geschäftsführern seit Markus Rejek erklärt worden, welchen Beitrag die KGaA im Sinne der Sicherung der Gemeinnützigkeit des e.V. leisten muss (Rückzahlung der 2001 geleisteten Mietvorauszahlung, die diese Problematik ausgelöst hat, oder die Übertragung eines Platzes).

Danke!
Ich habe das im ersten Beitrag mal kurz zusammengefasst.
Falls jemandem inhaltliche Fehler, Ungenauigkeiten oder fehlende Informationen auffallen oder jemand eine bessere Formulierung am Start hat, sehr gerne.

Es gab jahrelang ein Löwenwiki, das aber in den letzten Jahren von niemandem mehr betreut wurde. Jetzt ist die Seite nicht mehr erreichbar und der damalige Ersteller weilt gerade in Urlaub, …

Sehe ich das so richtig? Kann jemand noch mehr Informationen beisteuern?

Könnte theorertisch auch der e.V. in der Regionalliga Bayern starten?
-Laut Süddeutscher Zeitung dürfte auch der e.V. aller Voraussicht nach in der Regionalliga starten. Allerdings liegt das Spielrecht bisher bei der KGaA. Es ist vollkommen unklar, unter welchen Voraussetzungen das Startrecht von der KGaA auf den e.V. übergehen könnte. Selbst bei einer Insolvenz der KGaA geht das Startrecht nicht automatisch an den e.V. über. Des Weiteren stehen sämtliche Spieler der letztjährigen U21 bei der KGaA unter Vertrag. Es ist unklar, ob der e.V. in der Kürze der Zeit einen schlagkräftigen Kader und dessen Finanzierung auf die Beine stellen könnte.
Quelle: [url]Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Kommentare - SZ.de

Diese Option wurde schon bei der Pressekonferenz am 2.6. mit Schmidt, Sitzberger und Koch erwähnt.

Sehe ich wirklich auch nur unter Vorbehalt.
Eine Automatik gibt es definitiv nicht.

Kann mir jemand folgende Frage beantworten?

Ismaik hat 2011 49% der stimmberechtigten Aktien der KGaA gekauft. Dazu hat er wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht 11% Aktien ohne Stimmrecht erworben. Für diese ist aber inzwischen Stimmrecht erwachsen. Somit hält Ismaik 60% der stimmberechtigten Aktien der KGaA.

Fakt ist aber, dass Ismaik theoretisch auch deutlich mehr als die 60% halten könnte, ohne gegen 50+1 zu verstoßen, weil für 50+1 die Geschäftsführungs-GmbH zählt, an der der e.V. 100% hält.

Daher frage ich mich, für was dieses Stimmrecht bei den KGaA Aktien überhaupt gut ist. Die KGaA Anteile repräsentieren doch lediglich den Kapitalanteil, nicht jedoch die Stimmenverteilung. Laut Wikipedia liegt die Stimmenverteilung zu 100% der Geschäftsführungs-GmbH, die wiederum eine Tochter des e.V. ist.

Das Ziel von 50+1 ist, dass die Letztentscheidung einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft beim eingetragenen Verein liegt. Die 50+1-Regel findet bei der Geschäftsführungs-GmbH Anwendung, nicht jedoch bei der KGaA. Wenn diese Letztentscheidung dieser Logik folgend also ohnehin bei der Geschäftsführungs-GmbH liegt, für was braucht es dann den paritätischen Beitrat in der KGaA?

Das ist ein großes Missverständnis, das die Medien aus Unkenntnis weiter verbreitet haben.
Bei Regensburg hat der Investor 90% an der KGaA
Der Hund liegt vermutlich woanders begraben.
Es wird vermutlich Verträge geben, die Ismaik die Option einräumen, die Mehrheit an der GF-GmbH zu erwerben. Die Option wird unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass 50+1 (also die verbandssatzungsrechtliche Bestimmung, dass nur von Vereinen beherrschte Gesellschaften teilnehmen dürfen) fällt.
Fällt 50+1, heißt der GF der GF-GMbH und damit der GF der KGaA Ismaik

und der Beirat der GmbH ist ein Konstrukt das jederzeit entmachtet werden kann von dem Gesellschafter der GmbH (Paragraph 3 der GmbH Satzung, kann bei handelsregister.de downgeloaded werden)
Genau das is ja auch bei der Bestellung vom Fauser passiert

Dass Investoren mehr als 50 Prozent an der KGaA halten können, war mir bekannt. Ich frage mich nur, wofür das Stimmrecht an Anteilen der KGaA, also an Anteilen am gezeichneten Kapital, gut ist, wenn Entscheidungen doch ohnehin in der Geschäftsführungs-GmbH getroffen werden. Ein Muster ohne Wert?

Gewinne werden über die Anteile verteilt.
Mr Ismaik ist eingestiegen, weil er Gewinn machen will

Das ist ja auch in Ordnung! Nur die Art und Weise, wie HI „gewütet“ hat, geht halt gar nicht!

Aber nur für die potenzielle Gewinnermittlung ist es doch unerheblich, ob die Anteile stimmberechtigt sind oder nicht. Darauf zielte meine Frage: Welchen Sinn hat das Stimmrecht der KGaA-Anteile?

Danke für die Frage. Habe ich so ähnlich auch gestellt.
In meinem Verständiss hält HI 60% der kapitalgebenden Gesellschaft und der EV 100% der ausführenden GmbH.
Leider kennt keiner von uns die ‚Leichen‘ im Keller welche von früheren Mitgliedern der geschäftsführenden GmbH als Zugeständniss für finanzelle Zuwendungen gegeben wurden.
wie du schon mehrmals betont hast: Warum reden alle von 50+1?
Welche Anteile hält HI an der geschäftsführenden GmbH und warum?
Welche Stimmrechte ergeben sich aus seiner Kapitaleinlage? Als Geldgeber im aA Bereich hat er eigentlich keine.

Es gibt soweit ich weiß in der Satzung der kgaa festgelegte zustimmungspflichten des aufsichtsrats bei diversen rechtsgeschäften, v.a.finanzieller natur

Richtig.

Der Gesellschafterversammlung einer GmbH obliegen naturgemäß etwaige Satzungsänderungen.

GmbH-Satzungen müssen im HR hinterlegt werden, so dass man als Außenstehender die Änderungen recht zeitnah nachvollziehen kann.

Aber der Inhalt des Kooperationsvertrages wird bis dato geheim gehalten. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.

Nicht mehr:
http://www.wochenanzeiger.de/article/193688.html

Werde das wenn ich mal dazu komme im ersten Beitrag ergänzen.