AntwortNachdem es im Investorenthread und auch in den anderen Threads oftmals drunter und drüber geht, man oftmals lange suchen muss um bestimmte Informationen zu finden, dachte ich mir, dass es in der derzeitigen turbulenten Situation hilfreich wäre, einen Übersichtsthread mit den „frequently asked questions“ und idealerweise den dazugehörigen Antworten zu erstellen. So hat man alles handlich beisammen und der Investorenthread wird nicht zum x-ten Mal mit derselben Diskussion überladen.
Solche Fragen könnten bspw. sein:
Thema e.V.:
Die Gemeinnützigkeit des e.V. ist in Gefahr. Im Falle der Aberkennung der Gemeinnützigkeit drohen Steuerrückzahlungen und schlimmstenfalls die Insolvenz des e.V. Wie ist hier der aktuelle Stand?
-Eingetragene Vereine erhalten aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit Steuererleichterungen. Im Gegenzug dazu dürfen sie keine Gewinne erwirtschaften. Die KGaA überweist dem e.V. regelmäßig Geld für die Ausbildung von Talenten (alle Jugendmannschaften außer der A-Jugend befinden sich im e.V.). Einen Teil der Gelder wertet das Finanzamt als verbotene verdeckte Gewinnausschüttung. Daraus ergibt sich, dass die Gefahr besteht, dass diese Gelder an das Finanzamt zurücküberwiesen werden müssen. Eine derartige Rückzahlung würde den e.V. in akute Insolvenzgefahr stürzen. An sich wären gegenseitige Zahlungen von KGaA an e.V. und umgekehrt kein Problem - auch der e.V. bezahlt die KGaA für die Nutzung des NLZ - allerdings müssen solche Zahlungen in einem Geschäftsbesorgungsvertrag geregelt werden. Dies hätte eigentlich bereits mit der Ausgliederung der KGaA im Jahr 2002 geschehen müssen, wurde aber damals verpasst und ist bis heute nicht geregelt. Das Schließen eines solchen Geschäftsbesorgungsvertrages ist seit Längerem Gegenstand von Verhandlungen mit der KGaA und ihren Gesellschaftern. Bis jetzt wurde jedoch noch keine Lösung gefunden. Auch das Übertragen eines Platzes von der KGaA an den e.V. oder die Rückzahlung der 2001 geleisteten Mietvorauszahlung könnten laut Vereinsmagazin die Problematik beenden.
-Quellen: [url]1860: Ärger mit dem Finanzamt | Abendzeitung München, [url]http://www.tsv1860.org/vereinsmagazin/sechzger_02-17_doppelseitig.pdf[/url], Seite 12. (Danke an ‚fmod‘)
Thema Investor:
Wie viele stimmberechtigte Anteile hält Hasan Ismaik an der KGaA?
-Hasan Ismaiks Firma HAM International hält 60 Prozent der Anteile.
-Quelle: [url]https://www.tz.de/sport/1860-muenchen/tsv-1860-muenchen-moeglicher-aerger-durch-ismaik-anteile-6971793.html[/url]
Wenn Ismaiks Firma 60 % der Anteile hält, verstößt das dann nicht gegen die 50+1-Regel?
-Nein. Die 50+1-Regel verbietet nicht, dass sich die Mehrheit des Kapitals in der KGaA in der Hand eines Investoren befindet. Entscheidend für die 50+1-Regel ist die Mehrheit in der Geschäftsführungs-GmbH. Hier ist der TSV 1860 laut Wikipedia noch zu 100% vertreten.
-Hierzu gab es vor dem Investoreneinstieg auch mal ein Gutachten. Hat jemand einen Link?
-Quelle: [url]50+1-Regel – Wikipedia
Was beinhaltet der Kooperationsvertrag zwischen dem TSV 1860 München e.V. und der HAM International von Hasan Ismaik?
-Antwort
Wird eine derartige Frage rund um die Löwen in einem anderen Thread diskutiert und abschließend beantwortet, entweder durch einen sachkundigen User oder durch Zeitungsartikel etc., könnte man diese Antwort mitsamt der Fragestellung in diesen Thread überführen. Ich versuche alle ein bis zwei Tage den ersten Eintrag dieses Threads mit allen neuen gesammelten Fragen und Antworten zu editieren, um dort eine Übersicht zusammen zu bekommen.
Gerne kann man hier auch Fragen stellen und hoffen, dass ein anderer User die Antwort darauf weiß, oder sie möglicherweise sogar selbst beantworten, wenn man keinen Bock hat, alles zum hundertsten Mal erklären zu müssen ;)
Ebenfalls willkommen sind Verbesserungsvorschläge, falls jemandem Fehler in den formulierten Antworten auffallen.