Hasi wie er leibt und lebt. Grosse Ankündigungen. Ob denen dann was folgt, bleibt abzuwarten.
Hätte der e.V. vorsätzlich eine Insolvenz herbeigeführt, wäre das ein Verstoss gegen das Gesellschaftsrecht. Das kann man aber genausogut umdrehen, und den gleichen Vorwurf an Ismaik in Gemeinschaft mit HAM und HI2 richten.
Der e.V. hat den Kreditvertrag nicht gekündigt.
Der e.V. hat mit der KGaA in 2026 die Ausgaben gesenkt (nicht-Verlängerung teurer Verträge)
Der e.V. hat zusätzliche Liquidität beigebracht, die Bereitstellung von Sicherheiten wurde von Ismaik abgelehnt
Der e.V. hat angeboten, die KGaA zu kaufen, wurde von Ismaik abgelehnt.
Der e.V. hat angeboten, im Rahmen des Verbands- und Gesellschaftsrechts die Forderungen von Ismaik zu erfüllen, wurde von Ismaik abgelehnt.
Der e.V. hat durch sein Handelns konkludent gezeigt, dass er weder den Lizenzentzug wollte, noch die Insolvenz. Im Gegensatz zu Dir, weil Dein Handeln immer nur gezeigt hat, dass Du willst, dass alles nach Deiner Pfeife tanzt. Aber nicht, was Du eigentlich willst. Und dass jeder bestraft wird, der nicht zu Deiner Erbauung tanzt. Und hast Dir mal wieder selbstherrlich ins Knie geschossen.
Weil irgendwann gilt der alte Spruch von Paul Getty: „Schuldest Du der Bank 100 Dollar, ist das Dein Problem. Schuldest Du der Bank 100 Millionen, ist das das Problem der Bank.“ Und lieber Hasi, die Bank bist in dem Fall Du.
Viel Spass beim Klagen, laber nicht rum, reich Klage ein. Wir gehen derweil ins Stadion und schauen Fussball. Und sind froh, dass wir Dich los sind. Deine Anliegen sind nachrangig und irrelevant. Und Justiz hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, sondern mit Recht. Und dass Du aufs Recht scheisst, das hast Du nachweisbar wieder und wieder gezeigt. Durch 15 Jahre wiederholten Vertragsbruch.
Unternehmen gibts keinen Rechtsschutz für Vertragssachen. Klagen kann ja nur die HAM International Ltd oder die HI² GmbH. Als Privatperson müsste er seine eigenen Firmen bzw. deren Vertreter verklagen. Also sich selbst.
Hmm. Jetzt bekomm ich direkt Lust, ihn einfach auch zu verklagen. Rein aus z’Fleiss. Welche juristischen Hebel kämen da in Frage?
In den USA könnt ich ja problemlos wegen 15 Jahren erlittener seelischer Grausamkeit auf sagen wir mal 15 Mio Dollar klagen und dann vergleichen. Aber hier …
15 Mio? da kriegst schon wenn bei Mc Donalds der Kaffee zu heiß ist und dir keiner gesagt hat, dass man sich bei heissen Getränken die Zunge berühen kann.
Also Wenn dann verklagst ihn auf 15 Mrd und einigst dich dann auf sag mer mal 70 Mio
Zum Abschluss wurde es kurios: Hasan Ismaik äußerte Sorge um den Ruf Deutschlands. Gegenüber der SZ bezeichnete er die aktuellen Vorgänge als ein „deliktisches Manöver, bei dem die 50+1-Regel als Instrument missbraucht wird“. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, würden die Konsequenzen nicht nur den Verein oder ihn persönlich betreffen. Vielmehr würden sie auch „den Ruf Deutschlands und die rechtlichen, ethischen und humanitären Grundsätze beeinträchtigen, für die es steht“.
Die Bundesregierung äußerte sich bisher noch nicht zu diesem Drohszenario.
In Kürze:
Hasan Mohammed Ismaik ruft die UN auf, wegen Verletzung der Menschenrechte einzuschreiten. Die NATO könnte die 114 in Handumdrehen annektieren und wieder für Recht und Ordnung sorgen. Selbst ohne Drohneneinsätze
Der dreht doch total am Rad. Schlage daher endlich mal ein Crowdfunding für ne ordentliche Privatklapse vor, damit wär jedem geholfen
Sag i doch werden alle eingesperrt. Dann auch die Regierung und der Bundestag und der EU-Gerichtshof für Menschenrechte auch.
Gerüchten zu Folge wurde auf diversen Südseeinseln Makler beauftragt nach Immobilien und Liegeplätzen in Yachthäfen zu suchen. Auftraggeber soll eine Anwaltskanzlei aus einer bayerischen Großstadt sein.
Hab mal ein wenig rumgegoogelt und KI gefragt wie lange Gauweiler (CSU) Zeit hat um in die Pötte zu kommen. Aber angesichts seines altersbedingt absehbaren Meetings mit einem gewissen Herrn Boandl-Kramer (immer diese Doppelnamen), sollte er doch weniger trödeln…
Der letzte Punkt ist aber interessant, inwiefern dies in unserer Situtaion zutreffen würde.
Aber um eine Schadensersatzklage anzustreben, müsste m.M. zuerst die Unwirksamkeit der Kündigung durch ein Gericht festgestellt werden - außer dies ginge „tateinheitlich“?
1. Kündigung durch einen Gesellschafter (Austrittserklärung)
Erklärt ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) oder ein Kommanditaktionär einseitig seinen Austritt bzw. die Kündigung seiner Stellung:
Gesetzliche Frist: Für die Klage auf Feststellung, ob diese Kündigung wirksam oder unwirksam war (z. B. weil die vertragliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde oder kein „wichtiger Grund“ bei einer fristlosen Kündigung vorlag), greift die regelmäßige zivilrechtliche Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB).
Fristbeginn: Die 3 Jahre beginnen mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das Kündigungsschreiben zugegangen ist (§ 199 BGB).
Große Gefahr der Verwirkung: Obwohl das Gesetz drei Jahre Zeit lässt, kann das Recht zur Klage deutlich früher (oft schon nach wenigen Monaten) verwirken. Wenn die Gesellschaft die Kündigung faktisch vollzieht, die Auseinandersetzung berechnet und der Gekündigte monatelang widerspruchslos schweigt, gilt eine spätere Klage als rechtsmissbräuchlich.