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Davon hat er nix und wenn die KGaa weg ist, wird HI vermutlich auch keine Klageberechtigung haben … .

„Davon hat er nix …“

Ruhm und Ehre? Sagen zu können, meine Millionen sind nur weg, weil es diese - nun ungültige - 50+1 Regel gab ?

Auf welcher Basis will er denn Klagen wenn die kGaA abgewickelt und er raus ist?

MWn hat er dann auch keine Klagebefugnis gegen 50 + 1 mehr beim Kartellamt oder sonstwo.

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„Auf welcher Basis will er denn Klagen wenn die kGaA abgewickelt und er raus ist?“

Keine Ahnung … meine ,durch keinerlei Sachkenntnis beeinflusste, Einschätzung des Sachverhalts denkt halt, dass jemand der 80 Millionen versenkt hat schon irgendwie Klagen kann gegen etwas wo er denkt was Schuld ist. Oder er muss erst klagen, dass er nicht dagegen klagen kann!?

Das weiß vermutlich nur der IV, weil der die gesamten Unterlagen vorliegen hat.
Die DK Käufer dürften in der Gesamtheit jedenfalls schon zu den größten Gläubigern gehören, je nach dem wie viele per Überweisung gezahlt haben oder ihr Geld nicht per Käuferschutz zurückerstattet bekommen haben oder noch bekommen.

Ja das Stimmrecht ist übertragbar. Es können allerdings vielerlei Entscheidungen anstehen, sogar eine Abwahl des Insolvenzverwalters wäre möglich. Auch der vorläufige Gläubigersausschuss muß bestätigt oder kann neugewählt werden. Es muß auch entschieden werden ob eine Einstellung des Betriebs oder eine Forführung und unter welchen Voraussetzungen erfolgen soll. Rein theoretisch kann auch HAM einen Sanierungsplan vorlegen oder andere Investoren könnten das tun.
Es kann alle möglichen Wendungen geben. Und über alles muss dann entschieden werden.

Wenn man sein Stimmrecht abgibt, sollte man genau wissen wem man es gibt und ob diese Person dann auch genau bei jedem einzelnen Vorgang so abstimmt wie man es selbst tun würde.
Enthaltungen werden als Ablehnung gewertet.

Das Stimmrecht wird in der Gläubigerversammlung zwischen IV und Gläubigern festgelegt. Kann man sich nicht einigen, wird es durch das Gericht bestimmt. Dann vermutlich nach den jeweiligen Anteilen an der Gesamtforderung ähnlich wie WEG nach qm Anteilen.

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Habe mich mit dem Thema noch nicht wirklich beschäftigt, obwohl ich auch Gläubiger bin.

Hat es einen Einfluss auf die Versammlung, dass Ismaiks Forderungen nachrangig sind ?

Und wie! Er hat kein Stimmrecht in der Gläubigerversammlung.

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Vielen Dank für die Info

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Jetzt hoffe ich irgendwie dass genügend richtige Leute überwiesen haben und keine moderneren Zahlungsmöglichkeiten genutzt haben. Ich mag ned zur Minderheit unter lauter 70+ arge grantlhuabern gehören

Ich glaube mittlerweile nicht mehr an eine Klage gegen „1860“.

Gegen den e.V. an sich kann er nicht klagen, deliktsrechtlich geht das nicht.
Die KgaA kann er nicht mehr verklagen, die ist juristisch tot und ohne Vermögen.
Bleibt die persönliche Haftung von Einzelpersonen, bei denen er deliktisches Fehlverhalten nachweisen muss.

Ich glaube, das kann man mittlerweile sehr gelassen verfolgen.

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Die von Dir angesprochenen „Einzelpersonen“ werden das vermutlich nicht so gelassen sehen. Wenn doch, würde mich das natürlich freuen.

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Gerade weil aus meiner Sicht nur noch Klagen gegen Einzelpersonen bleiben, halte ich die für wenig erfolgversprechend. Hier müsste schon Vorsatz bei Betrug/Untreue nachgewiesen werden. Die Beweisführung scheint schon extrem schwierig.

Auch wenn man sich rechtlich auf der sicheren Seite sieht, wären monatelange Klageverfahren doch psychisch sehr belastend für die Betroffenen.

Kannst du das näher begründen ? Warum sollte er (bzw. HAM) den e.V. nicht wegen der aus seiner Sicht unrechtmäßigen Kündigung des Koop- Vertrages verklagen können ? Erschließt sich mir gerade nicht.

Es ist theoretisch schon möglich, ändert aber nichts an den Voraussetzungen, die für die Haftung von Einzelpersonen erforderlich wäre. Man müsste also auf die gleichen Vorwürfe abzielen und dann über die Zurechnung eine Gesamtschuldnerschaft von Einzelperson und e.V. erreichen. Allerdings war die KGaA bereits zum Zeitpunkt des Lizenzentzugs manövrierunfähig.

Und es ist rechtlich kaum begründbar, dass ein deutsches Gericht die Kündigung des Kooperationsvertrags im Nachhinein für unrechtmäßig erklärt und dem Investor Millionen zuspricht, von daher denke ich, dass das nur eine rein theoretische Möglichkeit wäre.

Kann er natürlich machen.
Darlehen zu kündigen und damit gegen wesentliche Inhalte des Kooperationsvertrag zu verstoßen ist ein wichtiger Grund der zu einer Kündigung des Kooperationsvertrages berechtigt. Wesentlicher Inhalt war, die Verpflichtung der HAM die Mittel zur Erreichung der sportliche Ziele der KGaA bereitzustellen.
Die Kündigung der Darlehen löste jedoch genau das Gegenteil aus, nämlich den Abstieg eine Liga tiefer.
Eine Klage gegen die Kündigung hat daher eine 100% Wahrscheinlichkeit vom Gericht abgwiesen zu werden und das wird ihm Gauweiler auch sagen.

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dem Hasan geht es doch ums Gesicht wahren.Also damit endlich a Ruah ist, folgender Vorschlag:

Ich wäre dafür dem Hasan ein Denkmal am grünspitz zu bauen, um seine besonderen Dienste um 1860 zu würdigen. Nur so kleines dass für die giesinger Hundl zum obiesln reicht.

Immerhin: Er hat uns aus der Arena geführt und durch seine eigene Inkompetenz sich selbst abgeschafft. Zwei Dinge (AA / Investorenclub) die ich für zementiert gehalten habe, hat dieser Mann erreicht. Es hat halt lange gedauert und der Prozess mit ihm war äußerst schmerzhaft. Aber am Ende kann sich das Ergebnis durchaus sehen lassen.

Das verdient Anerkennung und die will er doch immer haben. Vielleicht finden wir dann noch ein versöhnliches Ende und können zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. könnte mir auch eine choreo beim nächsten Heimspiel mit „Danke Hasan“ vorstellen. :wink::joy:

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Das ist mir alles klar und das sehe ich genauso.

Für mich war nur:

„Gegen den e.V. an sich kann er nicht klagen, deliktsrechtlich geht das nicht.“

und

Er wird möglicherweise nicht klagen bzw. die Erfolgsaussichten sind äußerst gering

schon noch 2 Paar Schuhe.

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Ich bin der Meinung, dass eine Klage „gegen den e.V.“ nur über deliktsrechtliche Verstöße von Einzelpersonen ginge und damit in den Voraussetzungen aufs Gleiche rauskommt wie Klagen direkt gegen diese Personen: Es kann nur Haftung entstanden sein, wenn Einzelpersonen schuldhaft rechtswidrig gehandelt haben.
Vielleicht bin ich aber auch einfach zu sehr Laie ;) Ich dachte, ich hätte es verstanden…

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