Soweit ich weiß ist ein e.V. eine juristische Person, die somit auch verklagt werden kann, nicht nur einzelne Personen hieraus. Ein e.V. haftet ja auch mit seinem Vermögen. Der Vereinsvorstand wiederum haftet bei Pflichtverletzung oder grober Fahrlässigkeit. Das dürfe bei der Kündigung des Koop-Vertrages eher wegfallen. Eher bei Untätigkeit wäre hier womöglich eine Pflichtverletzung vorgelegen.
Grundsätzliche Frage zum Nachdenken: Wieso wird man eigentlich Investor bei einem Fussballclub?
Weltweit gibt es nur drei Clubs die zuverlässig, regelmässige Gewinne erwirtschaften: ManU, Real Madrid und der dritte Verein war bei Google so verschwommen geschrieben …
Da weiss man doch als Investor wie unwahrscheinlich es ist, dass man mit einem Fussballclub Geld verdient!?
„Real Madrid“. Jo eh, wenn man z.B. Steuern ned bezahlt, von Baumultivereinspräsidentpolitikern geschützt wird, schnell mal ne halbe Milliarde Schulden auf Kosten der Steuerzahler los wird, weil das zu verkaufende Trainingsgelände irrer- und praktischerweise knapp davor noch kurzerhand zum Baugelände deklariert wird, was den Preis vervielfacht, EU Gelder veruntreut, und und und … LOL
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Hmm. Statt den genannten Beispielen würd ich diese Frage lieber mal den Amis stellen. Wie der Fenway Sports Group. Die wussten sogar, wie gieriger Sportkapitalismus selbst beim Fußball aufm alten Kontinent funktioniert
Damals 100% von Liverpool FC für läppische 320 Mio € gekauft, im Gegensatz zu den Scheichs und Oligarchen praktisch nix in den Kader reingesteckt (die Rede ist eher von einem kleinen jährlichen 2stelligen Miogewinn) und nun 15 Jahre später ca. ein Drittel ihrer Anteile für ca. 17 Milliarden an ein Konsortium um Jeff Bezos weitergeschossen
Das war also um die Zeit, als wir 60% unseres Vereins für 18,3 Mio (+ 5,0 Vergessenen) an einen Investor minderer Qualität verhökerten.
An dieser Stelle könnten wir auch mal nachrechnen, was 60 hättewaridadi …
Edit:
Da fehlt 'n Koma ;) 1**,**7 Milliarden natürlich für rund 30% Anteile. Gleich 16.000% Gewinn hat die FSG dann doch nicht gemacht
[…] auf Grundlage einer fünfzehnjährigen Investitionserfahrung in Deutschland. Dort bedeutet Eigentum nicht zwangsläufig Kontrolle. Je nach Rechtsform verteilt sich die Macht zwischen Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Anteilseignern […] sowie gegebenenfalls […] lokalen […] Organisationen. Daher müssen vor einer Investitionsentscheidung die Befugnisse zur Bestellung der Geschäftsführung, der Zugang zu Informationen, Vetorechte, qualifizierte Mehrheiten und die Stellen, die eine Strategie blockieren können, genau analysiert werden. Die Größe einer Beteiligung allein genügt nicht […] [, den Beteiligten] vor den übernommenen Risiken schützen. […] Die Unabhängigkeit der deutschen Justiz bedeutet wiederum, dass politische Beziehungen Streitigkeiten nicht entscheiden. Maßgeblich sind Vertrag, Gesetz und Beweismittel. Gerichtsverfahren können mehrere Jahre dauern und erhebliche Kosten verursachen. Im Insolvenzfall werden die Befugnisse des Insolvenzverwalters ausgeweitet; weder der Investor noch der größte Gläubiger treffen die Entscheidungen allein. Deshalb müssen das anwendbare Recht, die verbindliche Vertragssprache, die Zuständigkeit der Gerichte, Streitbeilegungsverfahren sowie gegebenenfalls eine neutrale und vollstreckbare Schiedsgerichtsbarkeit bereits im Vorfeld eindeutig festgelegt werden. Gleiches gilt für Regelungen zu Krisensituationen [und] Ausstiegsmöglichkeiten […]
Hat er am Ende wirklich was dazugelernt? Wäre ihm ja fast zu wünschen.
Da würde mich mal interessieren, wie das in seinen Sphären gehandhabt wird. Irgendwie liest sich der gesamte Text, als hätte er jetzt mal einen Grundlagenkurs für Gesellschafts- und Vertragsrecht erhalten und dabei ein/zwei Aha- (eher Oha-)Momente gehabt.