Alles zum Investoreneinstieg oder auch -ausstieg

Ich habe mal versucht das zu verschieben. Am Handy klappt das irgendwie gar nicht so leicht.

Da bin ich mir eben nicht sicher ob sie das formell nicht doch könnten. Ich stelle mir das halt folgend vor. Stimmehrheit liegt im AR bei der HAM. Die Genehmigung des von der GF vorgelegten Etats obliegt dem AR der KGaA. Damit müsste der e.V. über 50+1 anweisen, dass die GF der KGaA z.B. 2 Millionen weniger im Etat planen darf, obwohl die Zusage zu Darlehen auf Genussschein vorliegt. Politisch wäre das für das Präsidium schon eine Zwickmühle. Aber vielleicht stimmt das mit der Freigabe durch den AR der KGaA ja nicht?