Alles zum Investoreneinstieg oder auch -ausstieg

Da Hödur immer wieder betont, dass HI kein Geld mehr hat gehe ich von einer Insolvenz der KGaA, weil HI seine Darlehen fällig stellt oder einem Verkauf der Anteile aus. Wobei mir eine Insolvenz lieber wäre. Damit hätte man auch einen Kündigungsgrund für den Kooperationsvertrag. Das sind die Szenarien, die in meinem Kopf rumgeistern.

Könnte denn der e.V. eine e.V. Mannschaft in der Bayernliga anmelden und einfach keine Anmeldung für die KGaA machen? Also KGaA wäre dann nur noch auf dem Papier da?

Ein Verkauf der Anteile wäre aber kein Knall, weil wir uns dann wahrscheinlich den nächsten Knaller in die Firma holen würden.

1 „Gefällt mir“

@Falco60: Die Insolvenz rettet uns nicht vor diesem Knebelvertrag.

Das klingt schon eher nach einem Schlupfloch. Nur wie weise ich der HAM nach, dass sie kein Interesse an der Klausel mehr hat? Wohlgemerkt an der Klausel, nicht an der KGaA.

Das ist der einzige Hoffnungsschimmer: Die HAM scheidet durch Verkauf oder eigene Insolvenz aus. Also alles zurück: Hasan Ismaik muss CR7 und Messi verpflichten und dann der KGaA leihen.

Durch eine Insolvenz mit Abwicklung der KGaA hätte die HAM sicher kein Interesse mehr an der Klausel, weil sie KGaA schlichtweg nicht mehr existieren würde. Hier ist auch gar nicht definiert, in welchen Fällen kein Interesse mehr an der Klausel vorliegt. Vielleicht hat sich ja da wirklich ein Schlupfloch aufgetan. Schön wäre es.

Ich meine mich zu erinnern das ein Anwalt vor ein paar Jahren meinte das es unsinnig wäre das der e.v. Höherklassig keine Mannschaft mehr melden dürfte das es im ermessen des Dfb liegt bei Liga 3 .

Mich würde mal interessieren, was in dem damals erstellten Rechtsgutachten zum KoopV steht, denn so eine Knebelklausel kann doch im Falle einer Prüfung vor Gericht nicht zu halten sein.

Vielleicht wartet man noch bis 50+1 rechtssicher ist und eine Klage von HI keinen Erfolg mehr hat und kündigt dann den Kooperationsvertrag. Weil im Kooperationsvertrag ja auch stehen soll, dass Hasi nicht gegen 50+1 klagen darf.

Wenn die Firma in einer Insolvenz tatsächlich abgewickelt würde, dann mag das stimmen. Aber Herr Ismaik könnte ja allein aus unredlichen Gedanken weiterhin ein Interesse an der Klausel haben.Dann müsste ihm erst einmal ein deutsches Gericht erklären, dass Rache kein Grund sei Interesse zu heucheln.
Und von einem Anteile-Verkauf dürfen wir uns auch nicht all zu viel erhoffen. Der Käufer wird nicht so bekloppt sein, der HAM die Anteile an der KGaA abzukaufen. Er kauft die HAM und damit auch den Kooperationsvertrag.

Ich denke nein. Die Lizenz für die KGaA beantragt, meines Wissens, die KGaA. Da müsste am Stichtag zufällig der Strom an der Grünwalderstraße 114 komplett ausfallen und zur Sicherheit auch alle Funkmasten in Giesing und Harlaching.

Geht nicht:

Daß wäre damals mit scharfem ß nie paßiert!
:point_up:

Ich meinte, wenn der eV die Bayernliga beantragt, dann aber vom BFV in die Regionalliga eingruppiert wird, zB aus Sicherheitsgründen. Geht das dann auch nicht?

Von 1982 bis 1991 hatte man keine Sicherheitsbedenken.

Aber 2017 schon

Aber eine Sache verstehe ich nicht. Wenn es sowieso zum großen Knall kommen soll. Warum stört man sich dann an einem Social-Media Post gegen Ismaik und lässt den der den Post abgesetzt hat keine Fahne mehr schwenken? Das wäre doch eh egal, wenn der Knall wirklich kommen sollte. Oder?

Die Bayernliga entsprach aber der heutigen 3. Liga. Zumindest sind wir u.a. mit Karsten Wettberg in die 2. Bundesliga auf- und wieder abgestiegen ;-)

1 „Gefällt mir“

Mal eine dumme Frage. Könnte rechtlich neben einer TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA auch eine TSV München von 1860 GmbH existieren ? Es gibt doch Firmen mit ziemlich ähnlichen Namen bzw. Firmen mit gleichem Namen aber unterschiedlicher Rechtsform. Und eine GmbH & Co.KGaA ist doch rechtlich noch etwas anderes als eine GmbH.

Warum ich das Frage. Mit Zustimmung der Mitgliederversammlung könnte sich der e.V. dann in eine GmbH umwandeln und für diese würde der Koop-Vertrag evtl. nicht mehr gelten. Es scheint ja dort immer nur der TSV 1860 e.V. genannt zu sein. Und diese GmbH könnte dann eine Mannschaft in der Regionalliga anmelden. Natürlich müssten hier die Verbände und die Stadt München auch mitspielen. Allerdings wäre dann auch die Gemeinnützigkeit flöten, keine Ahnung was das finanziell bedeutet. Möglicherweise könnte man das mit irgendwelchen Kniffen nach ein paar Jahren wieder korrigieren. Wäre das eine Möglichkeit aus diesem Knebelvertrag rauszukommen oder wurde auch dieses Schlupfloch berücksichtigt ?

Eine Kapitalgesellschaft benötigt immer einen Mutterverein als e.V.
ich hatte mich eher mal damit befasst was passieren würde wenn man die Fußballabteilung aus dem e.V. herauslöst. Ulm hat das ja vor Jahren so gemacht, weil die anderen Abteilungen die Schnauze voll hatten dass die Fußballer immer so auf die Kacke hauen. Aber dazu müsste man Vertragsdetails kennen.

Ansonsten stellt sich auch mit jedem anderen Konstrukt die Frage wie man das finanzieren will und die „Markenproblematik“ kommt noch oben drauf.

Selbst die Anregung man möge doch bitte die Amateurmannschaft finanziell so ausstatten dass man Bayernliga spielen kann wurde vor Jahren als zu kostspielig verworfen.

Wenn der Vertrag gekündigt wird, dann kann doch dieser Absatz nicht mehr gelten (?)

1 „Gefällt mir“