Der Begriff „unsinnig“ dürfte Juristen in diesem Zusammenhang eher zum Schmunzeln bringen. Was die eine Partei im Nachhinein für unsinnig erachtet, weil es ihr zum Nachteil gereicht, war und ist für den Vertragspartner eventuell von essenzieller Bedeutung.
Insolvenz:
Wieder frage ich, wie soll das gehen, wenn der (Haupt-)Gläubiger des überschuldeten Unternehmens zugleich der (Mehrheits-)Eigner dieses Unternehmens ist.
Werde wohl wieder keine Antwort bekommen … .außer … „na, wenn ihm das Geld ausgeht“. Ihm kann vielleicht das Geld ausgehen, seinen Freunden aber nicht …
Kündigung des Koop-Vertrages:
Wurde wohl geprüft … geht wohl nicht. Ein sehr kundiger user, der vermutlich eine entsprechende Funktion im e.V. bekleidet, erklärte in der Löwenbar:
Das lief damals komplett neutral und völlig ergebnisoffen ab. Bei einem anderen Ergebnis des Gutachtens wäre gekündigt worden und die gegebene Erläuterung richtete sich nach dem Gutachten und nicht nach irgendwelchen persönlichen Wünschen oder Einstellungen.
Verkauf der Anteile:
Schließe ich nicht aus. Befürchte aber, dass wir dann unserem Mecki noch nachweinen werden.
Also, was ist nun „der Knall“ , der von so vielen Bauchfühligen erwartet wird?
Zusammenschluss der fussballabteilung mitm tennis zum FTC Grün-Gold München von 1860 e.v. und dann Neuanmeldung in der Regio. Hätte was^^ duckundweg
Fänd den weg den bsg chemie leipzig gegangen ist nach wie vor spannend ( wo es das größenwahnsinnige sachsen leipzig dann irgendwann zerrissen hat und die bsg chemie schon längst wieder da ist, wo sachsen damals war)
Eben.
Nur weil 2 Seiten einen Vertrag schliessen, muss der vor Gericht noch lange keinen Bestand haben.
Die Klauseln, dass der e.V. keinen Fußball mehr spielen darf ist sowas von unlaut das es unlauterer schon gar nicht mehr geht.
Ich zitiere mal aus der Satzung des e.V.:
„ 2. Zweck, Aufgaben
2.1 Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.
Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen durch die Ausübung des
Breiten-, Leistungs- und/oder Wettkampfsports in den Sportarten, die in den
Abteilungen des Vereins betrieben werden;“
Eben in die Richtung mein ich es doch, dass dieser vertrag nicht haltbar sein sollte. Wo sind die Kompetenzen des gewählten Präsidiums geregelt? Wie kann es sein dass die beiden Herren über den ev absolut essentielle und existenzielle Entscheidungen treffen dürfen.
Wenn dieser Vertrag anwaltlich überprüft worden ist und er für gut und rechtens befunden wurde möchte ich gerne wissen auf welcher Rechtsgrundlage.
Thema Logo.
Es gibt wohl übergeordnet das Vereinslogo und dann Logos/Wappen der Abteilungen.
Wie kann man z.b. der boxabteilung durch Vereinbarung mit einer fussballbasierten Geschichte dieses Logo „wegnehmen“, wenn man es dort gerne verwendet?
Oder verstehe/sehe ich die Sache diesbzgl. Falsch?
Als Anwalt von Hasan Ismaik würde ich argumentieren, dass der Verein als Mitgesellschafter der KGaA satzungskonform den Leistungssport- und Wettkampfsport fördert. Ich denke nicht, dass man damit durchkommt.
Interessanter finde ich den Gedanken vom Löschzwerg, rechtlich zu überprüfen, ob Dieter Schneider und Franz Maget überhaupt berechtigt waren, Anteile der KGaA an Hasan Ismaik zu verkaufen, ohne sich von den Mitgliedern dazu die Erlaubnis einzuholen. Aber selbst wenn sie das nicht gewesen wären, würde das wahrscheinlich nicht bedeuten, dass der gesamte Vertrag damit Null und Nichtig wäre. Am Ende käme dabei vielleicht nur raus, dass die beiden Herren den Verein geschädigt hätten, und das Kontrollorgan, damals noch der Aufsichtsrat des e.V., versagt hat. Tja, Dieter Schneider könnte man dafür nicht mehr belangen und Franz Maget wird nicht das Pulver haben, den Verein zu entschädigen. Sofern es diesen Schaden denn überhaupt gibt. Immerhin war die KGaA im Sommer 2011 praktisch insolvent.
Nein, der Gedanke geht nicht bzgl der Berechtigung der ev Anteile, sondern der Berechtigung im Rahmen dieses Verkaufs die ev Mitglieder so einzuschränken, indem man ihnen sportlich mögliche Leistungen versagt
Warum sollte ein Fussballer des ev bei sportlicher Qualifikation nicht Regionalliga spielen dürfen, nur weil anteile an einer Firma veräußert wurden.
Interessanter Gedankengang. Das ändert wahrscheinlich aber nichts an der Tatsache, dass der Verein einen gültigen Vertrag mit der HAM Ltd. hat und diesen brechen würde, wenn er eine Mannschaft in der Regionalliga meldet. Und selbst, wenn uns und dem BFV das Banane sein sollte: Die Regionalliga Bayern ist keine ‚Meldeliga‘. Die erste Mannschaft des e.V. spielt aktuell in der Kreisklasse. Da wären noch vier Ligen dazwischen, um sich dafür sportlich zu qualifizieren. Das ist ein ziemlich langer Marsch.
Das mag vielleicht sogar stimmen, wenn das Argument mit der Beteiligung an der Leistungssport betreibenden KGaA nicht zählt. Damit verstößt der Kooperationsvertrag womöglich gegen unsere Satzung, ist damit aber nicht zwangsläufig ungültig. Die hier diskutierte Kündigung des Vertrages hätte lediglich einen Aufhänger: Das aktuelle Präsidium sieht sich in der Pflicht, den satzungswidrigen Fehler nach zwölf Jahren zu korrigieren.
Allerdings glaube ich nicht, dass der mutmaßliche Verstoß gegen die Vereinssatzung das Gericht interessieren würde, wenn Hasan Ismaik gegen die Kündigung des Kooperationsvertrags klagt. Der Verein müsste dem Gericht schon einen rechtlichen Fehler oder gar ein Vergehen auf Seiten der HAM nachweisen, um seine erbärmlichen Karten zu verbessern. Z.B. eben einen mutwilligen, wiederholten Verstoß von Herrn Ismaik gegen den Kooperationsvertrag. Ich gehe davon aus, dass die Ersteller des Rechtsgutachtens diesen Gedankengang 2017 ebenfalls durchdacht haben, und dabei zu einem negativen Ergebnis gekommen sind.
Danke für diese fundierte Einschätzung, so bitter sie auch ist. Wir sind offenbar groß darin, Verträge zu schließen, die niemals hätten geschlossen werden dürfen und die wir dann nie wieder loswerden (Arena, Koop Ham). Konsequenzen von Verträgen sollte man vor der Unterschrift abwägen und nicht hinterher jammern und zetern. Die wenigsten Verträge zwischen Kaufleuten kriegt man Jahre später wieder weg. Und das ist im Prinzip auch gut so. Wenn es in unserem Fall auch krass bitter ist.
Leider kann sich Ismaik bei uns nur selber aus dem Spiel nehmen. Wir müssen mit ihm leben oder uns durch mehrere Abstiege von ihm finanziell unabhängig machen. Auch keine befriedigende Lösung, in Zukunft gegen FCB III zu spielen und uns auf Dorfplötzen selbst zu feiern.
Wenns der Preis für ein Ende des Spuks wäre - warum denn nicht? Die Ausgesperrten und Schwammerlligalöwen müssen das doch nicht mitmachen. Temporäre Erscheinung. Ich bin 64 und hätte NULL Problem da mit zugehen. Ich bin sicher kein Fan der Ultras, aber dieJungen müssen das aushalten und begleiten.
Das ist der Punkt um den es mir geht.
Lt Wochenanzeiger darf der ev keine Lizenz für eine "erste " Mannschaft in der Regionalliga beantragen, ausdrücklich (!) auch bei Insolvenz der KGaA.
Soso. Mal angenommen 4 Jahre sind gar keine so lange Zeit, was heißt das?
Die erste von ev steigt sportlich in die Regionalliga auf. Die KGaA also die Profis der Firma sind insolvent oder auch nicht, dann dürfen die Mitgliederbeiträge zahlenden Fussballer des ev nicht aufsteigen wegen einem Vertrag zw einem gemeinnützigen ev und einer Firma.
Und selbst wenn die KGaA insolvent und weg ist können sie Jahr um Jahr erster werden aber müssen auf ewig in der Bayernliga verbleiben.
Nie und nimmer ist so ein Vertrag, wenn nicht im ganzen sondern zumindest in teilen, gültig.
Passt halt leider nicht zu den Träumereien mancher user und wird deshalb negiert.
O.k., dann muss man halt ein neues Rechtsgutachten einholen um ein passendes Ergebnis zu bekommen. Wie bei der Machbarkeitsstudie zum Stadion … da passte das Ergebnis ja auch nicht zu den Wünschen
Ich kaufe die Mehrheitsanteile einer maroden Firma mit viel Geld und bewahre sie somit vor der Insolvenz. Selbstverständlich schreibe ich in den Kaufvertrag, dass der Verkäufer und zukünftige Minderheitsgesellschafter kein Tochterunternehmen in derselben Branche gründen darf , damit er der Muttergesellschaft keine Konkurrenz machen kann.
Zumindest in meiner Branche ist das sogar gängige Praxis. Allerdings ist die Konkurrenzklausel dort in der Regel im Kaufvertrag zeitlich begrenzt. Vielleicht gibt es hier ja Juristen, die uns sagen können, ob ein zeitlich unbegrenzter Konkurrenzausschluss vor Gericht haltbar ist, bzw. die Klausel bei keiner vertraglichen Fixierung der Laufzeit nach einer angemessenen Latenz rechtlich hinfällig wird.