Alles zum Investoreneinstieg oder auch -ausstieg

Ach ja!? :sweat_smile:.

Ich möchte mich schon mal gern auf die haftungsbeschränkenden konzentrieren :winking_face_with_tongue:

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Das ist gar nicht so schwer und es ist auch nicht idealistsch oder revolutionär.

Im Grunde haben wir das ja auch Alles schon.

Spielbetriebs KGaA
Fanartikel GmbH
Stadionbetriebs GmbH(in Planung)
Verwaltungs GmbH (neu)

Also das Einzige was man anders machen sollte :
Die Verwaltung, PR, Marketing, Ticketung aus der Spielbetriebsgesesellschaft rausnehmen und in einen eigenen Bereich stecken.
Nicht alles wieder in die Spielbetriebsgesellschaft stecken, wo man dann wenn man Anteile egsl wie und an wen verkauft, nicht alles andere auch gleich mit verkauft.

Antragsrecht auf Lizenzen DFL DFB BFV nur der Verein.
Fanartikel GmbH (100% Verein)
Verwaltungs GmbH (100% Verein)
da wird nix abgetreten verkauft etc

Bei Stadiongesellschaft und Spielbetriebsgesellchaft kommt man auf Dauer ohne fremdes Kapital nicht aus, selbst wenn es nur vorrübergehend ist.Jeder der einsteigen will oder soll, kennt die gesetzlichen Vorgaben zu Rechten und Pflichten der jeweiligen Gesellschaftsform. Da muss ich als Verein dann auch ned viel erklären oder rumlamentieren. Satzungen und Verträge mit Partnern konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben wo nötig. Hier gilt zum einen die 50+1 Regel, zum anderen sowieso der Grundsatz, dass der Verein das letzte Wort haben muss.

Wie du schon sagst gibt es da viele Möglichkeiten und die stehen uns jetzt alle offen.
Von einer einfachen GmbH, über eine GmbH & Co KG(aA) bis hin zu einer AG. Allsamt geeignet für o.g. Zweck

Das ist eben der Sinn eines Holding Modells.
Es gibt eine Konzernmutter(Verein oder Gesellschaft 100% eV) die die strategischen Fäden in der Hand hält und das operative Geschäft in verschiedene Töchter auslagert, um bei der Insolvenz oder Änderung eines Bereichs nicht den kompletten Konzern und sich selbst zu gefährden. Hinzu kommen steuerliche Aspekte die es der Konzernmutter erlauben Vermögenswerte steuergünstig bis steuerfrei aufzubauen, solange sie sich nicht opertiv betätitgt.

Du kannst also dann zum Beispiel in der Spielbetriebs GmbH & Co KGaA Partner holen die Anteile erwerben um den Kader zu verbessern
Das Gleiche beim Stadion Du finazierst das Stadion mit Beteiligungen an der Stadion AG KGaA… Während die TSV 1860 Stadion GmbH aber immer das letzte Wort hat was wie genutzt wird etc…

Du schaffst Dir damit alle Möglichkeite und hast immer das Heft in der Hand.

Akltuellstes Beispiel das Stadion. Warum gründet der Verein eine eigenen Gesellschaft? Weil wenn es die KGaA macht 60% der HAM gehören. Mach ich das nicht, dann hab ich das Sagen wie was und an wen Zahlungen in welcher Höhe erfolgen oder nicht, weil es ein eigener Haushalt mit eigenen Partnern und eigener Finanzierung ist.

Alle Beziehungen die die Gessellschaften innerhalb der Konzerns habern werden durch Gewinnabführungsverträge geregelt. Z.B. zwischen Verwaltungs GmbH und Spielbetreibs AG und Fanartikel GmbH und Spielbetriebs AG. Transfererlöse bleiben in der Spielbetriebs AG als Teil der Finanzierung.

Klar kann man Bereiche auch anders aufteilen und das Tickting zum Spielbetrieb geben. Ich würds aber nicht tun. Gewinnabführungsvertrag reicht, weil dann ich als Verein allein bestimme wie ich den wo und mit wem organisiere.

Also. Wirklich revolutionär ist das nicht. Es ist einfach das Normalste der Welt.

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Was wären denn die Vorteile und einer Nachteile einer GmbH & co.kg zum Beispiel gegenüber einer KGaA & co.kgaa?

Stadionbegriebsgesellschaft soll ja eine normale GmbH werden laut TO für die mv. Die Einbeziehung neuer Gesellschafter wie z.b. Investoren oder eine Genossenschaft ginge ja hier dann nur über einen direkten Verkauf von GmbH-anteilen.

Stadionbegräbnisgesellschaft :thinking: ?

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Soweit ich weiß ist bei Aktien das Übertragen von Anteilen deutlich einfacher, unbürokratischer. Du musst dann nur die Aktien handeln (was ohne Börsennotierung natürlich auch einen gewissen Verwaltungaufwand bedeutet) anstatt beim Notar Anteile zu übertragen. Aber der Harie wird das vermutlich gleich noch in viel länger beantworten, vermute ich.

Und da ist sie, die aktualisierte Tagesordnung

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„…oder Erwerb einer Gesellschaft“? :eyes:

Ja, die Stadionbetriebsgesellschaft soll eine GmbH werden. Spielt aber keine Rolle was die wird.
Die Stadionbetriebs GmbH bekommt ja umfangreiche Rechte.
Denn sie wird befugt Tochtergesellschaften zu gründen.
Sie kann also alles mögliche machen. Eine Payment GmbH, Hospitlity GmbH, Gebäudereinigungs GmbH und nicht zu vergessen eine Parkplatz GmbH…
Und sie kann eine TSV 1860 Stadion GmbH & Co KGaA/AG gründen um einfacher Geld einzusammlen..

Prinzipiell alles ziemlich normal. Muss man halt nur wissen, weil sie kann das dann natürlich machen ohne die MV weiter fragen zu müssen. Es ist dann nicht mehr der Verein der was gründet oder verteilt, sondern eine ausgelagerte Gesellschaft die bereits mit der Genehmigung zur Gründung von der MV alle weiteren Rechte erhalten hat.

Egal ob GmbH oder AG KG … ein Beteiligung läuft immer über Anteilskäufe. Entweder Geschäftsanteile oder Aktien.

So ganz erschliesst es sich mir nicht was man mit einer Genossenschaft erreichen will.
Aber gut, geistert schon länger durch die Löwenwelt.

Im Rahmen von Unternehmenskäufen oder -verkäufen greift man oftmals auf Kapitalgesellschaften, also z.B. GmbHs, zu, die als leere Hüllen mit beliebigen Namen gegründet wurden, schon bevor es einen potenziellen Käufer gibt. So kann der Käufer, wenn die Zeit knapp ist, die fertige GmbH kaufen und umbenennen. So spart man sich den ganzen formellen Aufwand, den die Gründung einer GmbH so mit sich bringt.

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Ich würde es folgendermaßen aufsetzen:

e.V. als Mutter

Stadiongesellschaft mbH (100% Tochter des e.V.)
Spielbetriebs GmbH (100% Tochter des e.V.)
eventuell eine Merchandising GmbH als 100% Tochter der Spielbetriebs GmbH (ist aber am Anfang nicht zwingend notwendig; Merch kann auch direkt über die Spielbetriebs GmbH laufen)

Wichtig fände ich dass die Immobilien an der 114 und die Markenrechte direkt vom e.V. gehalten werden. (nach Insolvenz der KGaA und Rückfallrecht von der Stadt erworben)
In der Spielbetriebs GmbH sollten diese auf keinen Fall sein.

GmbH & Co. KGaA sehe ich nicht als nötig an. Die KGaA Konstellation macht man um externe Gesellschafter mit über 50% beteiligen zu können und über die Geschäftsführungs- bzw. VerwaltungsGmbH dennoch das Sagen zu haben und 50+1 einzuhalten.

Ich hoffe aber stark, dass das Thema neuer Gesellschafter erstmal vom Tisch ist und frühestens als Zweitligist ein strategischer Partner mit Minderheitsbeteiligung gesucht wird.
Aber bitte nicht wieder aus der Not heraus auch auch nicht jetzt in der Regionalliga.

Regionalliga muss für uns als deutlich größten Verein dieser Liga auch ohne Gesellschafter erfolgreich möglich sein.

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Ja sind sogenannte Vorratsgesellschaften. Wird ned billiger aber geht schneller und Du kannst den formelle Aufwand nachholen..

Merci!

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Der Mecki schreibt wieder und inzwischen fühlt es sich so an als hätte die Schallplatte einen Hänger: https://x.com/ismaik1860/status/2063578235594789076

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Das Problem bei uns ist nicht die Dauer der Gründung, sondern die notwendige Zustimmung einer Mitgliederversammlung. Das dauert am längsten.

Eine GmbH-Gründung schaffst sonst auch innerhalb 3 Wochen.
Notartermin zu Beurkundung geht ziemlich schnell. Dann kannst eigentlich schon mit einer GmbH i.G. loslegen. Der Handelsregistereintrag dauert zwar ein paar Wochen, aber dann steht sie auch schon.

Bei den Vorratsgesellschaften musst auch die Umfirmierung machen. Und in unserem Fall die Zustimmung MV. Geht nicht mehr wirklich schneller.

Er ist halt Philosoph, wie man unschwer erkennen kann.
Er sollte jedoch das „Einmal Löwe immer Löwe“ unterlassen.

Er war/ist und wird nie ein Löwe sein.

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Für mich bleibt das Rückzugsgeschreibsel. Aber ob’s des wirklich braucht für die Gesichtswahrung?

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Die Hasi-Posts sind inhaltsloses Geschwafel einer schlecht geprompteten KI.

Solche Texte kommen raus, wenn ich Chattie mit wenig bis gar keinen Infos versorge, trotzdem aber einen tiefgründigen Post verlange.

Kann man mit den Augen einmal drüberfliegen und sofort erfassen: In diesen Zeilen liegt kein Inhalt.

…wenn man sich ganz sicher ist, dass man die Ex nochmal überzeugen kann, wenn man es nur ein bisschen anders sagt.

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Was natürlich trotzdem nicht erforderlich macht ein Vorratsgesellschaft zu erwerben.

Verstehe ich jetzt nicht was du meinst.

Das Einfachste wäre doch wenn der Schatzmeister @Enzo im Haushaltsplan 26/27 einen Betrag zur Gründung von Tochtergesellschaften einplant. Dann braucht die Mitgliederversammlung nicht mehr gesondert nach 11.3.6 der Satzung zustimmen und man könnte am 01.07. eine Spielbetriebs-GmbH gründen. (Und man muss die bereits veröffentlichte Tagesordnung nicht mehr ändern)