Alles zum Investoreneinstieg oder auch -ausstieg

Das wollte ich auch dem Malik schon (siehe weiter oben) schreiben. Ich glaub, es geht Ismaiks Anwälten darum, nachzuweisen, dass am 3.6. der KGaA die erforderlichen Gelder zur Verfügung standen (Liquiditätsnachweis) . Es geht nicht darum, dass man jetzt vorträgt, man hätte in den letzten Tagen, nach Ende der Ausschlussfrist, noch Gelder aufgetrieben.

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Ersteres: Total unübersichtlich natürlich… Keine Ahnung ob man kündigen kann wenn einem der Arbeitgeber mit die berufliche Grundlage (Profifußballer spielt Wettkampfspiele!?) von heute auf morgen nicht mehr bietet.

Zweiteres: Ja, vermutlich mein Fehler. Ich bin einfach so bescheiden erzogen wurden, dass es für mich unvorstellbar ist sinnlos Geld zu verbraten :see_no_evil_monkey:.

Hier geht es doch um nicht vollständige Unterlagen im Lizensierungsverfahren, das Sechzig ja im Frühjahr „erfolgreich“ durchlaufen hat. Fehlen bei Beantragung der Lizenz Unterlagen kann der dfb nicht ohne Nachfristsetzung den Antrag abweisen.

Sechzig hat die Lizenz ja erhalten - nur mit der Auflage, bis spätestens 3.6.2026 eine Liquiditätsnachweis zu erbringen. Fehlt dieser, wird keine Nachfrist mehr gewährt.

Hab ich ja auch vor Tagen mal geschrieben:
Ich glaub grundsätzlich schon, aber fristlos? Während laufender Verfahren? Was ist, wenn der Arbeitgeber der fristlosen Kündigung widerspricht, wenn er darauf verweist, dass er das Gehalt ja weiterzahlt. Ob die vorübergehende Nichtteilnahme am Spielbetrieb ein schwerwiegender Grund ist, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht?
Und wie verhält sich dann der bayrische Fußballverband, sollte der e. V. für diese KGaA - Spieler ein Spielrecht beantragen?

Tja, so einen Fall wird es noch nie gegeben haben. Ich möchte nicht in der Haut der „Entscheider“ stecken.

Dwr BFV hätte dem e.V. sicher keine Spielberechtigung erteilt und mit unserer Teilnahme geplant, wenn diese grundsätzlich in Frage stehen würde. Die haben sich vorher sicher mir dem DFB kurz geschlossen, der die Situation bestätigt hat.

Alles andere wäre ja Irrsinn!

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Angesichts der Tatsache, dass das Verhalten von HAM wenig Sinn ergibt, habe ich mir überlegt, ob das ganze Handeln nicht gegen Sechzig sondern gegen DFB, DFL und 50+1 gerichtet wäre. Wäre er damit durchgekommen hätten andere Investoren sagen können: „Seht her, da bei Sechzig darf ein Investor dies oder jenes!“ Was ist wenn HAM nur die Speerspitze für andere darstellt? Möglicherweise weit hergeholt, würde aber manches vielleicht erklären…

Hat eigentlich Hasan bzw. sein Anwalt die Befugnis beschwerde einzulegen oder gar zu klagen im Namen der Kgaa? Ist das nicht nur dem Geschäftsführer vorbehalten?

Soweit ich weiß hat ein Gesellschafter hier keinerlei Befugnisse dieser Art.

Gegen den Koop Vertrag kann er klagen aber alles was die Kgaa betrifft doch nicht oder macht das jetzt der Paula? Kann HI überhaupt Schadensersatz einklagen oder müsste das nicht die Kgaa machen?

Mir kommt das so vor als ob Hasan meint er ist Geschäftsführer.

Wird so etwas nicht einfach abgewiesen sonst könnte ja jeder irgendwie klagen oder Einspruch einlegen.

Es spielt für die DFB-Prüfer absolut keine Rolle, ob ein Investor Millionen auf seinem eigenen deutschen Bankkonto parkt oder im Koffer durch München trägt. Solange dieses Geld nicht fristgerecht, rechtsverbindlich und bedingungslos der KGaA zur Verfügung gestellt wird (z. B. durch einen unterschriebenen Darlehensvertrag oder unwiderrufliche Bankbürgschaft zugunsten der KGaA), existiert dieses Geld für das Lizenzierungsverfahren schlichtweg nicht.

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Da die Frage hier nun öfter gestellt wurde, aber noch keine Antwort der Leute kam, die sich da offensichtlich besser auskennen:

In wessen Namen will Gauweiler gegen die Nichterteilung der Lizenz gegen den DFB vorgehen bzw. klagen? Das ginge doch ausschließlich durch die KGaA, oder nicht?

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aus der BILD, was meiner Meinung auch zutrifft: "Zur gegenwärtigen Situation sagt Gauweiler: „Es gibt schon noch Möglichkeiten, den Profifußball für 1860 zu erhalten. Die DFB-Statuten lassen eine Beschwerde gegen den Abstieg zu. Diesen Versuch würden wir gerne gemeinsam machen, um den Profifußball zu erhalten für 1860. Das ist der Versuch von Herrn Ismaik, das zu erreichen.“

Fakt ist: Es gab eine Ausschlussfrist, die ist letzten Mittwoch um 17 Uhr abgelaufen. Alles danach hat für den DFB keine Bedeutung. Aber auch im Verbandsrecht gilt: Beschwerde kann immer erhoben werden, die Erfolgsaussichten sind jedoch sehr gering. Außerdem kann Ismaik nicht als Einzelperson agieren, dies müsste über die KGaA laufen. Gauweiler sagt aber auch: „Herr Ismaik prüft jetzt alle Optionen. Die Angriffe von Herrn Mang haben ihn persönlich sehr getroffen und haben ihn sehr, sehr verletzt.“ Mang sprach zuletzt davon: „Wir befinden uns in einem Befreiungskampf.“

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Vor einem ordentlichen Gericht klagen kann er vermutlich immer. Verbands-interne Beschwerden und Einsprüche gehen vermutlich nur über die KGaA. Ich würde aber vermuten dass Paula das bei Aufforderung auch tun würde. Warum auch nicht!?

Vielleicht versucht Gauweiler auch wieder mal die Monopolstellung von DFL/DFB, den fehlenden Wettbewerb und der Möglichkeit der „Enteignung“ von Eigentum durch Verbandsvorgaben und 50+1 anzugehen.

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Eine Frage zum Nachdenken:

Wie viel von dem, was wir für „uns selbst“ halten, haben wir eigentlich selbst gewählt?

Unsere Sprache, unsere Werte, unsere Vorstellungen von richtig und falsch, unser Umgang mit anderen Menschen – vieles davon entsteht nicht im luftleeren Raum. Wir übernehmen, was uns Familie, Freunde, Schule und Gesellschaft vorleben.

Aber bedeutet das, dass wir nur ein Produkt unserer Umgebung sind?

Oder zeigt sich unsere eigene Persönlichkeit gerade darin, dass wir das Übernommene hinterfragen, weiterentwickeln und bewusst entscheiden, was wir bewahren möchten?

Vielleicht beginnt Selbstbestimmung nicht dort, wo wir frei von Einflüssen sind – sondern dort, wo wir erkennen, welche Einflüsse uns geprägt haben.

Mit maulwurfsgrüßen dein HI, äh tschuldigung KI.

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Darauf wird es denke ich rauslaufen. Und das wäre auch ein Grund für den DFB, „kompromissbereit“ zu sein.

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Der DFB ist eben organisiert wie es in einem Rechtsstaat üblich ist. Jeder Verwaltungsakt beinhaltet die Möglichkeit Widerspruch und bei dessen Abweisung Klage vor einem Gericht einzulegen.

Wenn ich nur daran denke wie viele bizarre Widersprüche meine Entscheidungen in meinem Job nach sich ziehen und wie selten diesen stattgegeben wird.

Fristverletzungen sind dabei übrigens ein häufiger Grund und der Widersoruch immer aussichtslos, weil es hier keine Grauzonen gibt. Fristen scheinen nicht recht ernst genommen zu werden. HI muss das jetzt eben auch lernen. Aber Gauweiler? Das Alter? Hybris?

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Aber die Frist wurde ja gerade durch das Handeln des Investors nicht eingehalten. Die Nichterteilung der Lizenz kann er somit nicht angehen.

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So ist zumindest die aktuelle Darstellung. Letztendlich müssen hier aber die Gerichte entscheiden, ob das wirklich so war oder ob auch die eV Seite oder gar die KGaA selbst vorsätzlich durch ihr Handeln die Nichterteilung der Lizenz beeinflusst haben.

Hindert uns aber trotzdem nicht mit der U17 RL zu spielen :slight_smile:

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Das er gegen die Kündigung des Koop Vertrages klagen kann steht außer Frage es betrifft ja auch ihn. Aber warum sollte er zum Beispiel gegen herbeiführen einer Insolvenz klagen können vor allem gegen den EV? Also meiner Meinung nach hat ja wenn überhaupt zunächst Hasan das Darlehen gekündigt (Was ja die Zündung des ganzen war). Dann wurden diverse Verträge vorgelegt die weder die eine noch die andere Seite akzeptierte (Was aber im Grunde ja zunächst nichts mit der Lizensierung zu tun hatte). Daraufhin ist die Frist abgelaufen. Das Hasan oder der EV Verträge nicht akzeptiert hat ja grundsätzlich mit der Lizensierung nichts zu tun, denn da war nur die Vorgabe das die Sicherheit auf dem Konto ist.

Für die Lizensierung ist wiederum Paula verantwortlich und der konnte halt nicht mehr machen weil das Geld nicht da war.

Nach diesem Prinzip wäre ja wenn überhaupt Paula der beklagte für Hasan (Der EV macht ja nichts für die Lizensierung und kann auch keine Insolvenz herbeiführen).

Abgesehen davon ist ja die Insolvenz bislang ja noch gar nicht eingetreten also kann man ja gar nicht darauf klagen.

Ich denke das Hasan und auch Gauweiler nun in der Presse große Worte raushauen ohne Substanz. Wie gesagt gegen wen und aus welchem Grund sollte/kann man überhaupt klagen?

Kündigung Koop Vertrag mal außen vor.

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Ich würde unterstellen dass er das, zumindest aus seiner Sicht, nicht grundlos getan hat, sondern vermutlich hat ihn der e.V. mal wieder „entreichert“.

Später hat sich der e.V. aus seiner Sicht einer Einigung verweigert und damit indirekt den Lizenzentzug provoziert. Es lassen sich immer Sachverhalte konstruieren aus denen sich ein Klagegrund ergeben könnte.

Was eine zukünftige Insolvenz betrifft so steht erstmal die öffentliche Aussage dass er diese nicht mehr verhindern würde. Aber letztendlich kommt es dann darauf an was sich inzwischen geändert hat.
Hat er die Kündigung der Darlehen inzwischen zurückgenommen?
Würde er der KGaA neues Geld zur Verfügung stellen?

Gauweiler wird vermutlich alles darauf setzen dass der e.V. bewusst eine Einigung verhindert hat um der KGaA die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Aus meiner Sicht eine relativ dünne Argumentation, wenngleich die Behauptung, dass eine Annahme der Bedingungen von Herrn Ismaik einen sofortigen Lizenzentzug bzw. dessen Verweigerung bedeutet hätten, mir zumindest zweifelhaft erscheint.

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Es bleibt spannend.. Wie immer. Ich finde es mit aktuellem Informationsstand (mEn aber zurecht nicht alles öffentlich) auch eine dünne Argumentation. Hoffe inständig, dass sich dort im Vorfeld im eV niemand schriftlich angreifbar gemacht oder gar auch ein solches Szenario zu Papier gebracht hat. Auch der Grund, dass es völlig richtig ist, nicht mit KGaA angestellten Spielern zu sprechen um eine mögliche und eventuelle Lage zu sondieren. Stillhalten, nichts verschriftlichen, reagieren, der Ball liegt beim Investor bzw. der KGaA / Paula.

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Genau so sehe ich das auch. Deshalb bin ich in der Sache auch relativ entspannt das hier nix rauskommt. Ob die Kündigung des Koop Vertrages allerdings wirklich rechtens war bin ich mir nicht sicher. Da könnte schon auf den EV was zukommen.

Aber auch hier sehe ich das sich halt beide Seiten zu sehr überworfen haben wie man ja aktuell sieht das eine Zusammenarbeit/Kooperation im Sinne des Vertrages einfach unmöglich ist.

Wichtig ist jetzt das man beginnt alleine weiter zu machen und das andere laufen lässt wie es kommt. Hasan wird sicher die Kgaa retten soweit es ihm möglich ist sonst hat er tatsächlich verloren.

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