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Ich sehe da so.
Unter Ziffzer wurde die Regelung geändert und die Bezahlung der GFs von der KGaA auf die GF-GmbH übertragen. Die GF-GmbH hat damit neben der Vergütung für die Stellung als Vollhafter, auch entsprechende Vergütungsansprüche für die Geschäftsführung gegen die KGaA. Ob das zwischendurch erneut geändert wurde weiß ich allerdings nicht.
Die Folge ist daher, dass mit der Tochter(KGaA) auch die GF-GmbH Insolvenz anmelden muss, weil sie ausser der Stellung der GF keine weitere Geschäftstätigkeit mit eigener Einnahmemöglichkeit ausübt.

Also hätte meines Erachtens Mueller die Forderung gegen die GF-Gmbh und diese widerum gegen die KGaA.
Egal wie, viel wird Mueller da nicht mehr erwarten können. Dennoch ist es für ihn entscheidend welche Ansprüche ihm das Gericht zuspricht, weil das natürlich seine Quote erhöht und sich das durchaus im 5-stelligen Bereich bewegen kann.

Ich glaube er hätte deutlich mehr bekommen wenn er das fünfstellige Angebot angenommen hätte

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Mein Annahme:

Die GF GmbH muss eh Insolvenz anmelden, da sie ja als Komplementär für die Verbinlichkeiten haftet.

Die GF GmbH gehört zu 100% dem e.V. Wären die GF durch diese GmbH bezahlt worden, wir hätten Seitens Ismaik davon gehört :blush::mushroom:

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Nun, es ist allgemein üblich, dass die GF bei der GF-GmbH angestellt und von dort auch ihr Gehalt bekommen. Die GF-GmbH schreibt der KG dafür eine Rechnung und die wiederum stellt eigene Leistungen in Rechnung.

Jedenfalls ergibt sich das auch aus der bislang einzigen GuV(vielleicht aus Versehen) die von der GF GmbH für 2011/12 unter Schäfer veröffentlicht wurde.

Anders als mit den GF Gehalt sind Personalkosten von 220k Euro bei der GmbH nicht zu begründen.

Eine Frage beantwortet der Jahresabschluss per 30. Juni 2024 der TSV KGaA:

„Die Geschäftsführer beziehen eine Vergütung über die TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH.“

Mueller wird seine Forderungen an die GmbH richten müssen (weder an eV noch an die KGaA)

Und die GF-GmbH wird eine Rechnung an die KGaA stellen.

Egal ist das nicht, schon gar nicht für Mueller, denn es bleibt die Frage, welche der beiden Gesellschaften die höchste Insolvenzquote ausschüttet.

Und wie schon geschrieben:
Die Geschäftsführer beziehen eine Vergütung über die TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH. (lt. Jahresabschluss der KGaA)

Um wieviel Verbindlichkeiten geht es eigentlich? Bzw. wie hoch sind die Forderungen insgesamt?

Mit dem ganzen Nachrangdarlehen und normalen Darlehen und Forderung da und dort habe ich ehrlich gesagt den Überblick verloren.

Die Quoten (wenn überhaupt) dürften so niedrig sein, dass es egal ist von wem die paar Nutscherln dann kommen.

Die höhere Quote hat ziemlich sicher die KGaA, weil da ja Vermögen da ist (Gebäude an der 114, vermutlich Bankguthaben durch die Dauerkartenverkäufe, Inventar…).

Die GmbH hat ja nur ~25000 EUR Gesellschaftskapital und eine wohl größtenteils uneinbringliche Forderung gegenüber der KGaA für Geschäftsführungsleistungen. Zudem könnten alle Gläubiger der KGaA ihre Forderungen auch gegenüber der GmbH als Haftungsschuldnerin anmelden.

Mueller wird aber nichts gegenüber der KGaA anmelden können.

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Nun, bei einer Quote von ca 10% macht das bei Mueller durchaus mehr als ein paar Nutscherln aus.
Gewinnt er den Prozess, gehts bei 10%Quote immer noch um 30 - 80.000 Euro, je nachdem ob ihm nur die 300.000 oder 800.000 oder irgendwas dazwischen zugesprochen werden.

Ich würde bei der Geschäftsführungs GmbH eigentlich mit einer Ablehnung mangels Masse rechnen.
Du nicht?

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Ich sehe die GF-GmbH aktuell auch noch als Gläubiger der KGaA. Eine Abweisung mangels Masse eher nicht.
Das Stammkapital von 25.000 Euro dürfte für die Kosten des IV und das Gericht bei der GmbH auf jeden Fall ausreichend sein.

Verzwickt ist es natürlich, dass die GmbH mit ihrem ganzen Vermögen haftet, also den 25.000 Stammkapital(abzgl. Steuern, Sozialabgaben und IV Kosten) + bestehende Forderungen gegenüber der KGaA.
Es bleibt halt in der Gesamtrechnung für beide vermutlich nix übrig.

Wo hast du diese Zahlen her?

Wer vertritt denn diese GmbH eigentlich aktuell vor Gericht? Bzw. wer hat da überhaupt ein Interesse was da rauskommt?

Ging doch durch die Presse mit den Forderungen aus Gehalt Dienstwagen Telefon VIP-Karten etc über die gesamte Vertragslaufzeit. Und war auch beim Arbeitsgericht als Rechnung auf dem Tisch, was aber ja wegen Zuständigkeit ans Landgericht überwiesen wurde. Hab das dann nicht weiter verfolgt, das es wohl nur noch in schriftlicher Verhandlung fortgeführt wurde.

Meines Wissens sind die Zahlen um einiges niedrieger.

Mueller wollte bei 100k Abfindung verhandeln, von anderer Seite kam 50k als Angebot.
Insgesamt stellte Mueller eine Forderung von 442k auf, inklusive Boni, Firmenwagen, VIP-Ticket etc.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, woher hier eine Quote von 10% kommen sollte. Ich kenne zwar nicht alle Zahlen, aber vermutlich wird 1% näher dran sein.
Könnte mir vorstellen, dass der Betrag nicht mal 5-stellig wird.

Dann lag ich da aber ganz daneben. Sorry für die verursachte Verwirrung.

Warum die Begleichung dieser Schulden dann immer so problemlos über die Bühne ging, das verstehe ich nicht ganz. Also inhaltlich schon, aber wir haben ja über alles gestritten, aber über die GF GmbH nie. Das sicher unwichtigste Mysterium, aber ein weiteres …. :blush:

Und wo kommt nun die Quote von 1% her?

Also ich weiß nicht was an Verbindlichkeiten da sind aber angenommen es sind 20 Mio. (rein geschätzt) wäre eine Quote von 1% nur 200 Tsd. was noch da ist. Allein die DK sind ja ein paar Mio.

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Naja doch irgendwie schon. Also indirekt, weil gestritten wurde ja über die Einstellung und Entlassung der GFs durch den Beirat und der war dann der Logik folgend ja auch zuständig für die Konditionen der GFs.

Wer ist in dieser GmbH eigentlich Geschäftsführer?