außerordentliche Mitgliederversammlung e.V., Donnerstag, den 28. Januar 2016, Heide-Volm

Danke. Dann war das ein größeres Missverständnis von mir.

Kein Problem, wir sinds ja mittlerweile gewohnt!

[url]http://www.tsv1860.org/verein/neuigkeiten/vorschlag-zur-satzungsaenderung_1015[/url]

Ist das im Sinne des Antragsstellers?

Ich bin zwar nicht Herr Lichtenauer, aber mir scheint, dass die Inhalte des Antrags im Änderungsvorschlag vollständig umgesetzt wurden.Die 1%-Klausel für Mitgliedervorschläge finde ich fair.

Ja

Jetzt mal ein wenig durch den Vorschlag geschmöckert.
Sehr gut gefällt mir die 1% Regelung für direkte Vorschläge von den Mitgliedern.

Nicht so gut gefällt mir das Konzept dass ein designierter Präsident sich nicht einmal einen Vizepräsidenten „aussuchen“ kann und dass es einen Kandidaten mehr als Plätze geben soll. Fühlt sich ein wenig nach „Oana hod imma des Bummerl“ an.
Mir wäre es schon wichtig dass ein gewählter Präsident mit einem Team startet dem er vertraut denn der Präsident hat bei uns doch eine etwas herausgehobene Stellung.

Auch frage ich mich ob man theoretisch mit einem Kandidatenvorschlag auch erst am Tag der Mitgliederversammlung aufmarschieren könnte sofern man die Unterschriften zusammen bekommt?

Insgesamt wirkt das auf mich doch ein wenig überladen.
Geheime Wahl (aber nicht immer), Mehrfachkandidatur, keine Kandidatur bei Insolvenzstraftat, Betrug oder Untreue (Steuerhinterziehung und Uhrenschmuggel wären dann wohl kein Problem).
Ein von den Mitgliedern ausgewählter Kandidat muss vor der Wahl schriftlich versichern dass er die Wahl hinterher annimmt (WTF).

Eine Satzung sollte einfach zu verstehen sein und Dinge meiner Meinung nach nicht (unnötig) verkomplizieren. Das erfüllt der jetzt vorliegende Vorschlag für mich leider nur bedingt (auch wenn das aufgrund der Antragsformulierung evtl. sogar erforderlich war). Aber die Kommission wird sich hoffentlich mehr Gedanken gemacht haben als ich in den paar Minuten.

Vielleicht sollte man da noch ein wenig präzisieren. Nämlich die Basis aus der sich diese 1% Schranke ergibt.

Bei den derzeitigen Regelungen in der Satzung besteht die latente Gefahr der Überschneidung der Geschäftsjahre bei Vorbereitung und Abhaltung der MVs.
Da kann es zu erheblichen Problemen kommen, da sich die Mitgliederzahl auch signifikant ändern kann.
2000 Mitglieder die neu hinzukommen oder die Art ihrer Mitgliedschaft von außerordentlich zu ordentlich wechseln, machen da mal eben 20 Unterschriften die ein Kandidat dann mehr bräuchte oder im umgekehrten Fall gar nicht fehlen. Und das möglicherweise ohne es überhaupt zu wissen.

Um hier Problemen beim Wechsel des Geschäftsjahres am 1.7. zuvor zu kommen sollte die Basis für diese 1% Schranke in der Satzung verbindlich festgelegt werden.

Z.B. Festgelegt wird die Mitgliederzahl zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Abgabefrist für die Kandidatenvorschläge.
Damit kann auch gleich die verbindliche Anzahl der erforderlichen Unterschriften unanfechtbar bekannt gegeben werden.

Das lässt sich auch ziemlich einfach machen in dem man das mit einem Satz beim 15.6.1 berücksichtigt.
bisher
15.6.1 Der Wahlausschuss gibt rechtzeitig entweder durch Bekanntmachung in der
Vereinszeitung oder durch einfachen Brief, Telefax oder e-Mail an die ordentlichen
und außerordentlichen Mitglieder bekannt, welche Wahlen anstehen und bis zu
welchem Zeitpunkt und bei welchem Organ beziehungsweise Amtsträger Wahlvorschläge
eingereicht werden können. Dies gilt nur, soweit nicht bereits eine
ordnungsgemäße Bekanntmachung durch ein anderes Organ beziehungsweise einen
anderen Amtsträger nach Absprache mit dem Wahlausschuss erfolgt ist.

neu 15.6.1 Der Wahlausschuss gibt rechtzeitig entweder durch Bekanntmachung in der
Vereinszeitung oder durch einfachen Brief, Telefax oder e-Mail an die ordentlichen
und außerordentlichen Mitglieder bekannt, welche Wahlen anstehen und bis zu
welchem Zeitpunkt und bei welchem Organ beziehungsweise Amtsträger Wahlvorschläge
eingereicht werden können. [color=#000000]Bei Präsidiumswahlen zusätzlich die
erforderlichen Zahl der gemäß Ziffer 11.2.1 b erforderlichen Unterschriften
.[/color]
Dies gilt nur, soweit nicht bereits eine
ordnungsgemäße Bekanntmachung durch ein anderes Organ beziehungsweise einen
anderen Amtsträger nach Absprache mit dem Wahlausschuss erfolgt ist.

@HHeinz: Da im Antrag von Lichtenauer ausdrücklich Mehrfachkandidaturen für alle Präsidiumsposten eingefordert wurden, musste dies im Vorschlag auch umgesetzt werden. Ob man das für die Vize-Präsidenten für richtig halten soll, ist eine andere Frage. Da der Präsident zuerst und separat gewählt wird, kann es ihm passieren, dass er jemanden als Vize an die Seite gestellt bekommt, den er definitiv nicht will und mag, aber auch nicht ablehnen kann - möglicherweise seinen Gegenkandidaten aus der Präsidentenwahl. Wenn man das auf keinen Fall möchte, muss man den Vorschlag ablehnen.

Was die komplizierten Formulierungen angeht, resultieren sie einerseits daraus, das die neue Regelung schlicht komplizierter ist. Zum anderen hat man vermutlich aufgrund der Kirmaier-Erfahrungen noch mehr als früher auf juristische Exaktheit geachtet. Dennoch gebe ich Dir recht, dass vor allem der Modus bei den Vize-Wahlen erstaunlich, vielleicht sogar unnötig umständlich gestaltet ist. Vielleicht erklärt uns jemand aus dem VR, wieso dieser Weg gewählt wurde. Ob es manchen auch als willkommener Nebeneffekt erscheint, dass die schwierig wirkende Neuformulierung manche Wähler dazu bewegen könnte, lieber bei der einfacheren alten zu bleiben, kann ich nicht beurteilen.

Ohne die Gedankengänge der Ersteller zu kennen nehme ich an, dass man den einfachsten Weg genommen hat um dem Wunsch der Mitglieder nach möglichst weit gehender Selbstbestimmung über ihren Vorstand nachzukommen.
Statt also durch Festlegung bestimmter Kandidaten auf feste Vize-Positionen vorzunehmen, überlässt man den Mitgliedern zunächst die Vorauswahl der drei bis vier Vizes die man gern im Präsidium sehen würde.
Und lässt dann nochmal Alle nochmal über Jeden einzeln abstimmen. Ich denke das ist nicht so verkehrt. Dass man dadurch für jeden Gewählten auch eine tatsächliche Mehrheit bekommt ist ein ganz guter Nebeneffekt finde ich.

Wenn Du mehrere Kandidaten hast die sich nicht leiden können, gegeneinander arbeiten und intrigieren, hast Du sowieso schon verschissen. Das ist dann fast egal ob dann einer im Präsidium sitzt oder im Verein hinter den Kulissen querschießt. Alles schon erlebt. Man braucht geeignete Kandidaten, vernünftige Menschen. Ansonsten hilft Dir die schönste Satzung nix. Zumal laut Aussage eines Users in der Löwenbar das jetzige Präsidium auch komplett zerstritten ist. Und die sind als Team angetreten

Zuerst mal zur Klarstellung: Der VR hat bis auf eine Person nichts zu dem Vorschlag gemacht. War aber auch nicht so gefordert - es wurde eine Kommission eingesetzt, wo Vertreter von Wahlausschuss, Präsidium, Verwaltungsrat, der Antragsteller selbst, sowie ein interessierter Fan und ein Satzungsurgestein dabei war. Diese Kommission hat den nun vorliegenden Vorschlag erarbeitet.

Die Berechnungsgrundlage für die 1% ist nicht das Geschäftsjahr, sondern die aktuelle Zahl an stimmberechtigten Mitglieder. D.h., man muss zu einem Stichtag lediglich die Zahl der Lebenszeit- und der Vollmitglieder, die mindestens 1 Jahr dabei sind und keinen Beitragsrückstand haben, wissen, um die 1% zu berechnen. Neueintritte stören also erstmal nicht, sofern sie vor weniger als 10 Monaten passiert sind. Wir hatten auch die Verwendung einer absoluten Hürde diskutiert - diese ist aber bei schwankenden Mitgliederzahl eher unfairer. Um auf Nummer sicher zu gehen, wird diese Zahl sicher in der Einladung enthalten sein.

Zum Wahlmodus: Die Abkoppelung von Präsidaent und Vizes haben wir im Moment auch - nur es fällt nicht auf. Es kann ja auch aktuell vorkommen, dass der Präsident scheitet, die Vizes nicht und umgekehrt. Im Vorschlag mussten wir natürlich weiter trennen. Beim Präsidienten muss man jetzt einbauen, dass das Mitglied auch gegen alle Kandidaten stimmen kann. Dies wurde als Wahloption mitaufgenommen. Somit gewinnt die Option, die spätestens in der Stichwahl über 50% kommt. Sollte kein Präsident bestimmt sein - sprich die Option „Ablehung aller“ die Stichwahl gewinnen, wird so fortgefahren, wie bisher auch: der Verwaltungsrat darf für die Übergangszeit zur nächsten Wahl einen Präsidenten oder vakante Vizepräsidenten ins Amt heben.

Bei den Vizes gilt ein ähnliches Dilemma: Wie kann man verhindert, dass nicht Vizes gewählt werden, die wegen Enthaltung nur wenige Stimmen bekommen? Also lassen wir die Mitglieder erstmal eine Reihung finden und macht dann die jetzt schon bekannte Einzelwahl mit den besten zwei oder drei Kandidaten - je nachdem ob 2 oder 3 Vizes benötigt werden. Und wenn man es so will: sollten doch nur so viel Kandidaten gefunden werden wie nötig, spart man sich die Listenwahl und geht gleich in die Einzelwahl. Somit eine Ergänzung des jetzigen Procedere.

Niemand sollte sich da persönlich angesprochen fühlen. So wie es abgelaufen ist steckt da sicherlich viel Arbeit drin und wenn der Antragsteller zufrieden ist dann passt das prinzipiell auch.
Ich persönlich habe damit eben ein paar Bauchschmerzen. Soviel Bauschmerzen dass ich jetzt entscheiden darf ob ich für etwas stimme was mir nicht gefällt oder etwas behalte dass mir noch weniger gefällt. Für mich passt’s einfach nicht und das ist in allererster Linie mein Problem.

Dass das aktuelle Präsidium angeblich völlig zerstritten sei würde mich nicht verwundern da Hasan Ismaik den e.V. meiner Meinung nach quasi erpresst und der Druck enorm hoch sein dürfte. Ich habe an dieser Pauschalaussage allerdings meine Zweifel. Das was der Verwaltungsrat da aufgestellt hat war für mich aber von vornherein kein „Team“ denn z.B. bei der Vorstellungsrunde wurde ausdrücklich betont dass sich die Kandidaten erst kurzfristig (ich meine einen Tag zuvor) überhaupt kennengelernt haben und Sitzberger und Cassalette waren ursprünglich ja Konkurrenten um das Präsidentenamt (ohne jetzt zu unterstellen dass sich gerade die zwei überworfen haben).

Das hört sich jetzt mal wieder nach pauschaler Kritik an aber so ist es nicht gemeint (auch nicht am Verwaltungsrat). Man kann ja mit einem Ergebnis unzufrieden sein und doch kann es sich dabei um die in der aktuellen Situation vielleicht beste, weil machbare Lösung handeln. Und das der Verwaltungsrat sich in Teilen der Diskussion stellt und informiert (was sicherlich nicht immer einfach ist) finde ich wirklich gut. Vielen Dank dafür.

Völlig unabhängig ob eine prozentuale oder absolute Hürde eingebaut wird.
Entscheidend ist der Zeitpunkt der für die Festlegung der erforderlichen Anzahl an Unterschriften gilt(Beginn der Abgabefrist zur Kandidatur, Ende der Abgabefrist, Tag der Entscheidung durch den VR/WA, Tag der Einladung zur MV, Tag der MV … )
Diese Zahl ist für das Verfahren und vor Allem die Kandidaten wesentlich. Er sollte daher meines Erachtens in der Satzung verbindlich definiert sein, und nicht auf good-will, irgendwie, irgendwann, vielleicht sein. Wenns keiner vergisst oder man glaubt das jeweils andere zuständige Organ hätte das schon getan oder wird’s schon noch tun. Beim aktuellen Stand der Satzung(im Bezug auf die Präsidiumswahlen) ist das nämlich nicht auszuschließen.
Das soll keinesfalls die Arbeit des WA oder des VR in diesem Sachverhalt in Misskredit bringen oder böse Absichten unterstellen. Aber hier sind schnell Fehler möglich die wieder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Die man aber auch von Vorn herein ohne großen Aufwand ausschalten könnte. Und wenn man jetzt schon eine feste Verfahrensvorgabe festlegt, dann finde ich sollte man das auch gleich mit berücksichtigen und nicht noch 5 mal rumbasteln müssen.

Gefällt mir auch mit am besten.

Das Bummerl ist ja nicht zwingend, da es eine Sollbestimmung ist. Wenn sich ein 1% Kandidat meldet ist es z.B. schon erfüllt. Wenn sich keiner meldet hat der VR trotzdem die Möglichkeit nur einen Kandidaten aufzustellen, sollten sich nicht 2 geeignete Kandidaten vorstellen. Er muss es bloß begründen. Die Möglichkeit sich Vizes auszusuchen steht ebenfalls jedem Kandidaten offen. Jeder kann beim VR-Casting betonen, er möchte mit dem oder dem Vize antreten. Auch die 1’%Kandidaten haben die Möglichkeit das so zu kommunizieren. Bloß gewählt werden sollen sie immer noch von den Mitgliedern.

Einige Unterpunkte machen das unmöglich.

Ich finde auch, dass es nicht unbedingt schlanker geworden ist. Gleichzeitig war aber das Bemühen da, die Satzung nicht zu verkomplizieren. Manche „Dickmacher“ sind halt auch der Absicherung oder Präzision geschuldet.

Ich habe mir bei meiner Antwort jetzt die Punkte raus gesucht, die mir wichtig erschienen. Ich hoffe das passt so für dich.

Zusammenfassend muss ich sagen, dass die Kommission konstruktiv und positiv zusammen gearbeitet hat. Heraus gekommen ist m.E. ein moderater Änderungsantrag, der den Ansprüchen des ursprünglichen Antrags trotzdem gerecht wird.
Dem VR werden keine Daumenschrauben a’la er „Muss“ angelegt, gleichzeitig bleibt es jedem offen sich als Kandidat aufstellen zu lassen. Und wenn man ehrlich ist, verändert sich durch den Antrag ja nur die Möglichkeit. Ob und welche Szenarien dann bei den nächsten Wahlen zu bestaunen sind, kann nur die Zukunft bzw. 60 zeigen. Vielleicht bleibt es ja dabei, dass sich trotz der Möglichkeiten sowieso kein Depp mehr findet, der diesen Schleudersitz überhaupt haben will.

Aber jetzt sind erst mal die Mitglieder dran.

Das ist m.E. ein guter und wichtiger Einwand.

Ich musste mich zwangsläufig in den 90er Jahren auch (viel zu sehr) mit Gesellschaftsrecht befassen. Daher weiß ich, zumindest um die Problematik geeigneter Formulierungen gerade zu Beschlussfassungen und dann zu deren späteren Auslegung … Wer Perfektionist dazu sein will, sollte sich lieber vorher verabschieden.

Ohne es so nahe wie die Beteiligten an dem Entstehungsprozess der Beschlussvorlage zur MV am 28.01.2015 zum Modus einer Präsidiumswahl beurteilen zu können, erscheint mir der nun ergänzte Antrag von Friedhofstribüne im Zusammenhang mit einer Anregung von Harie als sehr gut praktikabel.

Wenn ich das so sagen darf, dann war ja ursprünglich etwas mehr Zeit dafür angedacht.
Zusammenfassend ist also erst mal positiv, dass die Mitglieder selbst Vorschläge einbringen können und der VR zumindest die Möglichkeit hat mehrere Kandidaten aufzustellen.
Das war ja auch Ziel des Antrags für die MV im Juli 15, mit der Vorgabe das noch vor den nächsten regulären Präsidiumswahlen so grundsätzlich zu ermöglichen.
Und man kann damit zumindest erst mal recht gut leben denke ich.

Es gibt in der Regel immer den ein oder anderen Punkt den man vielleicht noch verbessern oder erweitern kann.
Es gibt halt zig Möglichkeiten den Vorstand eines Vereins zu bestimmen. Und idealer Weise werden bei der Auswahl des gewünschten Verfahrens alle Mitglieder ins Boot geholt.
Das aber braucht halt dann Zeit die man sich jetzt zumindest mal geschaffen hat.

Wenn man will, dann kann man nun in aller Ruhe verschiedene Verfahren diskutieren, erarbeiten, die Mitglieder in ihrer Allgemeinheit dazu befragen und dann komplett ausgearbeitet zur Abstimmung in der MV stellen.
Alternativ, und das wäre natürlich die beste Variante, erweist sich das aktuelle Verfahren im Sommer als bereits ideale Lösung für den TSV1860. Dann wäre es ja umso besser.

ich hätte noch zwei Verständnisfragen.
„Bei den Wahlen zum Präsidium gemäß Ziffer 11.2., hat der Wahlausschuss
die Aufgabe, die Wahlen vorzubereiten und durchzuführen. Der
Verwaltungsrat hat dem Wahlausschuss hierzu Kandidaten gemäß Ziffer 11.2.1 a) unter Beachtung von Ziffern 11.2.1 c) und 11.2.1 d) vorzuschlagen [b]und der Wahlausschuss hat die gemäß Ziffer 11.2.1 b) von stimmberechtigten Mitgliedern vorgeschlagenen Kandidaten anzunehmen.“

[/b]worin besteht hier beim Wahlausschuss der Unterschied zwischen vorschlagen und annehmen?

und weshalb müssen von mitgliedern vorgeschlagene Kandidaten vorab erklären, dass sie die Wahl annehmen müssen? Dass sie ihrer Bewerbung per Unterschrift zustimmen müssen, klar, aber gleich die Wahl? Gibt es solch ein Prozedere irgendwo sonst? Normalerweise erfolgt erst NACH DER WAHL die Annahme.

Bezüglich der Wahlvorschläge sind es zwei verschiedene Verfahren: a) Der Verwaltungsrat prüft die formale und fachliche Eignung und schlägt dem WA Kandidaten zur Wahl (!) vor, die der WA nicht mehr formal prüfen muss, b) der Wahlausschuss ist der alleinige Adressat der Mitgliedervorschläge und muss diese zur Prüfung(!) annehmen, ob alle formalen Kriterien erfüllt werden. Erst dann werden sie zur Wahl gestellt.

Mit der vorzeitigen Wahlannahme wollen wir Spasskandidaturen verhindern - wenn das aber ein Punkt ist, der zu hart erscheint, würden wir diesen Punkt auf der Versammlung noch anpassen zu „eine vom Kandidat unterschriebene Erklärung zur Bereitschaft der Kandidatur“.