außerordentliche Mitgliederversammlung e.V., Donnerstag, den 28. Januar 2016, Heide-Volm

Ich kann die Intention durchaus nachvollziehen, mir geht die Formulierung aber zu weit. Alleine dass man den Kandidaten vermutlich nach einer Wahl trotzdem fragen wird ob er die Wahl annimmt wirkt dann auf mich etwas skurril. Dein Vorschlag gefällt mir spontan deutlich besser aber ich war ja bei der Ausarbeitung nicht dabei. Mir fehlt daher die Argumentationskette welche zu der ein- oder anderen Formulierung geführt hat. Es kann ja gute Argumente für eine Formulierung geben welche mir nicht bekannt sind.

Mein Hauptbauchschmerz liegt in der Kaumberücksichtigung des Teamgedanken. Bei einem Ehrenamt dieser Dimension könnte ich mir schon vorstellen dass der ein oder andere gute Kandidat Wert auf vertrauensvolle Stellvertreter legt. Aber auch hier fehlt mir der Austausch mit den Befürwortern des aktuellen Vorschlags. ich habe die letzten Jahre immer mit einem halben Auge zum 1 FC Köln geschielt und deren Herangehensweise, dass ein Team sich zur Wahl stellt, sich aber gleichzeitig ein- (oder mehrere?) Alternativen positionieren hat mir prinzipiell ganz gut gefallen.

Ich denke niemand will in irgendeiner Versammlung mehr hören dass die Wahl irgendeiner Person alternativlos ist oder dass das Chaos ausbricht wenn man jetzt falsch bestätigt. ich will persönlich aber auch nicht mehr hören, wie in der Wortmeldung von Franz Hell, dass sich ja noch nie ein Kandidat mit irgendeiner Strategie oder einem Plan um das Präsidentenamt beworben hat. Jemand hat ja hier im Forum richtig bemerkt dass genau das vielleicht eines unserer Probleme sein könnte.

In dieser Hinsicht ist der aktuell diskutierte Entwurf ein klarer Fortschritt, zumindest bietet er die Chance dass sich die Ausgangssituation deutlich verbessert (wenn sich niemand Gutes zur Wahl stellt hilft die schönste Satzung nichts).

Letztendlich hätte vielleicht ein Entwurf, der in einigen Punkten weniger „radikal“ und auch kompliziert ist, eine höhere Chance auf eine 3/4 Mehrheit. Wenn der Vorschlag durchgeht haben wir dafür vermutlich von allen Bundesligavereinen die basisdemokratischste Satzung.

Vielen, vielen Dank an die Herren Friedhofstribüne und Kenny2 sowie alle anderen am Entwurf Beteiligten für das Engagement! Ich finde der Vorschlag ist toll geworden.

Die vorliegende Version ist ja bereits eine entschärfte Fassung. Es wurde soweit ich das beurteilen kann berechtigterweise mit großer Vorsicht und viel Augenmaß agiert. Der Verwaltungsrat ist auch weiterhin nicht gezwungen, einen zweiten Kandidaten aufzustellen, weder für die Präsidentenwahl, noch bei den Vizepräsidenten. Wenn weder Mitglieder noch Verwaltungsrat eine Notwendigkeit sehen, einen zweiten Kandidaten aufzustellen, ist ja ohnehin alles super und man gerne weiterhin nach dem aktuellen Modus vorgehen und je nur einen Kandidaten aufstellen. Mit dem neuen Modus wird nur die Möglichkeit eingebaut, dass sowohl Verwaltungsrat als auch Mitglieder ihre Vorschläge einbringen können. Bislang ist es ja nicht einmal dem Verwaltungsrat gestattet, einen zweiten Kandidaten aufzustellen, selbst wenn er das wollen würde. Wichtig ist hier denke ich, dass man darauf geachtet hat, dass Kampfabstimmungen auch künftig nicht erzwungen werden, sondern nur dann stattfinden, wenn die Mitglieder oder der Verwaltungsrat die Notwendigkeit dazu empfinden. Dass der Verwaltungsrat auch weiterhin im Zentrum der Kandidatensuche steht und die Mitglieder im Gegensatz dazu gewisse Hürden überspringen müssen, ist ebenfalls wünschenswert.

Man hat richtigerweise für die Mitglieder eine verhältnismäßig hohe Hürde eingebaut, um einen Kandidaten zur Präsidiumswahl stellen zu können. In Bremen reichen 50 Unterschriften. Bei der Hertha aus Berlin, dem HSV und dem KSC kann man einfach so jemanden vorschlagen. Da ist die vorgeschlagene Regelung mit 1% aller stimmberechtigten Mitglieder sehr zurückhaltend. Mit den umfangreichen Anforderungen, die ein Kandidat mitbringen muss, kann sichergestellt werden, dass nur seriöse und ernsthafte Kandidaten überhaupt erst zur Wahl gestellt werden. Dass wir dann die „demokratischste“ oder liberalste Satzung aller Bundesligisten hätten, ist somit auch nicht ganz richtig.

Den Einwand vom HHeinz, dass der Teamgedanke von möglichen Kandidaten für die Posten im Präsidium zu wenig berücksichtigt wurde, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Erstens besteht für eine derartige Änderung überhaupt kein Mandat seitens der Mitgliederversammlung. Der Antrag von Lichtenauer beinhaltete ausschließlich die Möglichkeit von mehreren Kandidaten und Mitgliedermitbestimmung. Es wäre nicht ganz fair, große Änderungen bzgl. Teamkandidaturen unter dem Deckmantel des aktuellen Änderungsvorschlages durchzuboxen. Außerdem besteht erst mit der vorgeschlagenen Regelung überhaupt die Möglichkeit für ein Team, sich zur Wahl zu stellen, unabhängig davon, was der Verwaltungsrat davon hält. Kompetente Teams, die vielleicht nicht ganz äquivalente Ansichten zum Verwaltungsrat hatten, hatten bislang überhaupt gar keine Chance, überhaupt zur Wahl gestellt zu werden. Von dem her sehe ich auch für mögliche Teamkandidaturen bessere Chancen als mit der alten Regelung. Es ist ja möglich, vor oder auf einer Mitgliederversammlung darauf hinzuweisen, dass bestimmte Kandidaten im Team auftreten und eben gerne gemeinsam gewählt werden würden. Wenn sie dafür geeignet sind, werden sich die Mitglieder für dieses Team entscheiden. Wenn nicht, dann eben nicht. Es stellt sich auch die Frage, inwiefern Kandidaten, die mit etwaigen Vizepräsidenten aus Prinzip nicht zusammenarbeiten wollen, überhaupt für das Amt geeignet sind.

Und dass der Vorschlag zu viel Text enthält; nun ja – das ist hier Sechzig München. Ein Blick in die jüngere Vereinsgeschichte sollte genügen um zu erkennen, dass man lieber mal ein Wort zu viel als zu wenig schreibt. Satzungen haben es nun mal so an sich, dass sie auf den ersten Blick schwer verdaulich sind. Auch hier empfiehlt sich ein Blick in die Satzungen anderer Muttervereine von „DFL-Clubs“, da sind wir immer noch relativ schlank unterwegs.

Der Antrag findet das richtige Mittel zwischen mehr Mitgliedermitbestimmung und hinreichenden Hürden für selbige. Ich habe am Donnerstag eigentlich abends eine Klausur, bin aber kurz davor, das „Vergnügen“ der Pflicht vorzuziehen. Das hat Sechzig seit fünf Jahren nicht mehr geschafft.

Ich hatte in einem vorherigen Beitrag ja schon einmal einen Alternativvorschlag angesprochen, welchen man meiner Meinung nach innerhalb der Frist auch hätte einbringen können. Der jetzige Vorschlag ist ein tiefer Eingriff in die bisherige Satzung. Zur Verabschiedung benötigen wir eine 3/4 Mehrheit. Ich kann nicht abschätzen wer am Donnerstag nach Planegg kommt, aber wenn z.B. Roman Beer dort auch so eine engagierte Gegenrede führt wie bei der letzten MV (wozu er natürlich das Recht hat) könnte es schwer werden.
Geht der Antrag nicht durch bleibt alles so wie es ist und das wäre für mich ehrlich gesagt ein Alptraum. Es gab ja angeblich bei PRO1860 ein Testabstimmung und die ging wohl sehr klar gegen die Satzungsänderung aus (15:2?). Nun ist PRO1860 nicht der e.V. aber eigentlich waren das früher immer ein wenig die „Revoluzzer“. ich werde ganz sicher nicht gegen den Antrag votieren.

Oha. Roman Beer scheint nun auch vermehrt ein unbelehrbarer Traditionalist zu werden, oder?

Frage an den Verwaltungsrat und hier natürlich an Kenny2: Warum will man im Verein nicht den Weg eines neuen Abstimmungsmodus gehen hin zu einem Online-Verfahren mit allen(!) Mitgliedern?

Bin zwar nicht der Verwaltungsrat, aber wer mich kennt weiß dass ich mich immer dafür ausspreche in Entscheidungen des Verein möglichst alle oder viele Mitglieder einzubinden.
Aber Online-Abstimmungen in MVs?
Bei Mitgliederversammlungen wird zusätzlich zum Mitgliedsausweis auch der Personalausweis oder Reisepass benötigt um den Nachweis zu erbringen dass es sich auch tatsächlich um das entsprechende Mitglied handelt.
Wie willst Du das online sicherstellen? Nicht jeder hat die neuen PA mit Onlinefunktion. Und wenn, dann wird zusätzlich ein entsprechendes Lesegerät benötigt.
Ganz ehrlich? Davon ist man noch sehr viele Mitgliederversammlungen entfernt, bis das möglich sein wird.

Im BGB steht folgendes:
§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung
(1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

Daran hält man sich nun mal. Man will damit auch die kleinen Abteilungen nicht ausbooten. Diese sind lokaler strukturiert als die Fußballabteilung. Wenn man es ermöglicht, Stimmrecht außerhalb der MV zuzulassen, würden diese Abteilungen immer überstimmt werden. In einer MV könnten diese noch gewisse Zahl an Mitgliedern hinbringen, die bei der Zahl der letztens erschienen Mitgliedern auch noch durchaus wirksame Mehrheiten herbeiführen könnte.

Aller Mitglieder wäre sowieso nie möglich, da man ja auch Mitglieder ohne Stimmrecht hat (Fördermitglieder als Ersatz der Fernmitgliedschaft). Diese wären auch bei einer novellierten Online-Möglichkeit außen vor.

Wenn man dies aber einführen möchte, dann formuliere man einen Antrag (entweder a la Lichtenauer) oder gleich einen satzungsändernden Antrag und lasse darüber abstimmen. Anders wird es nicht geändert werden, da bei den Gremien Einigkeit besteht, die MV als das wichtigste Organ unantastbar gelassen wird. Wenn man am Vereinsleben teilnehmen will, soll man auch zur MV gehen. Das ist zwar schade für Fernmitglieder, aber man ist hier eben in der Diskrepanz zwischen den kleinen Abteilungen und den Fernmitgliedern. Letztendlich kann man auch verstehen, dass man mit dieser Argumentation, dass die MV das höchste aller Gefühle ist, das Delegiertensystem zu Fall gebracht hat. Nichts destotrotz kann es in der Zukunft trotzdem die Einführung einer Liveabstimmung im Rahmen einer Liveübertragung mal geben, wenn alle Sicherheitsfragen zur Identitätsprüfung der Abstimmenden final geklärt ist. Ansonsten öffnet man Rechtsunsicherheiten Tür und Tor.

Vielleicht täte es dem Verein gut, wenn alle etwas von Gas gehen würden. Weder ist die jetztige Satzung und der darin beschriebene Wahlmodus ein undemokratischer Alptraum noch wird der Verein „unregierbar“, wenn die Satzung entsprechend den jetzt vorliegenden Entwurf geändert wird.
Abstimmungen mit reinen Ja-oder-Nein-Entscheidungen sind nicht per se undemokratisch, man denke z.B. an Bürger- und Volksentscheide.Vergleiche zum DDR-Wahlsystem verbieten sich auch, da dort die Nein-Stimmen nichts wert waren.
Auf der anderen Seite schadet es aber auch nichts, die Satzung jetzt so zu ändern. Das Gegenargument, dass Kandidaten dadurch abgeschreckt würden, kann man getrost auch zur Seite legen. Die hier gerne angeführten DAX-Vorstände kommen so oder so nicht zu 60 um Präsident zu werden. Bei der sportlichen und wirtschaftlichen Situation und besonders bei dem Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit hat 60 so viel Abschreckungspontential, dass das Wahlverfahren schon keine Rolle mehr spielt.

Danke. Der 32 BGB ist hinreichend bekannt und ebenso veraltet. Ich hätte mich konkreter ausdrücken sollen: Möglichst alle Mitglieder sollten ein Votum online abgeben, das dann eben auf einer MV entsprechende Bestätigung finden sollte. Was ja wohl kaum ein Problem mit unserer „geschickt“ üblichen Versammlungsleitung darstellen würde … Bis endlich auch zum 32 BGB die letztendlich notwendigen Änderungen höchstrichterlich vorgenommen werden.

PS: „Nichtsdestotrotz kann es in der Zukunft dennoch die Einführung einer Liveabstimmung im Rahmen einer Liveübertragung mal geben, wenn alle Sicherheitsfragen zur Identitätsprüfung der Abstimmenden final geklärt ist. Ansonsten öffnet man Rechtsunsicherheiten Tür und Tor“.

So eine Argumentation erinnert doch schon sehr an die Ausgabe von Kreditkarten Ende der 70er Jahre.

Livestream und online-voting?

So in Blödsinn! Ich gehe seit über 15 Jahren zu jeder Veranstaltung, und die stimmauszählungen sind immer der teil, der am längsten dauert und am nervigsten ist.

Und nun sollen wir auch noch warten, bis die online-ergebnisse der 7 Hanseln, die ihren faulen arsch nicht zur Versammlung hoch kriegen, eintrudeln?

Dann sind wir ja niemals rechtzeitig zum Tatort daheim .

Mitgliederversammlungen sind Bestandteil des Vereinslebens. Wenn man daran nicht teilnehmen kann oder will, dann hat man eben Pech gehabt und wird passives Mitglied.

Aber du kannst dazu bei der nächsten Veranstaltung gerne einen satzungsändernden Antrag stellen. Ich weiß wie ich dann abzustimmen habe!

Wer seit rund 15 Jahren mitverantwortlich ist für diesen Abstimmungswahnsinn in unserem Verein, sollte eher über einen baldigen Austritt nachdenken. Und wer meint „positiv“ seinen Giesinger Standortvorteil hierzu anzuführen, sollte noch besser gleich verschwinden. Warum sollten Mitglieder aus 500 km Entfernung mit Kosten von rund 500 EUR dazu einer MV beiwohnen, die von reichlich dümmlichen Alles…Quatschern und Abnickern dominiert wird. Die letztlich noch nicht einmal rund 5 % der Mitglieder darstellen.

Zu einer Online-Abstimmung würde es keine Wartezeit geben. Es würde natürlich unmittelbar in „Echtzeit“ ablaufen. Und das wäre auch mit rund 18.000 Mitgliedern kein Problem in wenigen Minuten.

@60 über alles:

Als ordentliches Mitglied steht es dir jederzeit frei

  • einen entsprechenden Antrag zur Satzungsänderung einzubringen (neben Online-Abstimmung wäre etwa auch Briefwahl ein denkbares Instrumentarium; sei kreativ, das Recht auf einen konstruktiven Vorschlag hast du als Mitglied),

  • zur Mitgliederversammlung persönlich zu erscheinen, um dort deine Stimme abzugeben.

Die ordentlichen Mitgliederversammlungen sind typischerweise Sonntags, sodass man, wenn es einem wirklich wichtig ist, auch 500km Anreise in Kauf nehmen kann, ohne dafür gleich 500€ bezahlen zu müssen.

@60üa: Bei der nächsten Mitgliederversammlung kannst du gerne auf meiner Couch pennen!

Rundbrief der Bergsportabteilung:

Ich liebe ja immer Abteilungen und Organisationen, bei denen Wahlvorschläge gemacht werden.

Wieso verlässt man sich nicht einfach drauf, dass jedes Mitglied selbst entscheidet wie es wählt…

Das ist ja mal wieder etwas richtig Schönes zum fremdschämen. Danke für’s posten. Nur mal so. Jeder potentielle Kandidat, egal ob mit Tätowierung oder ohne, ist zahlendes Mitglied des TSV 1860 München e.V. Ich würde mir erhoffen dass man seitens des Präsidiums / Verwaltungsrates klare Worte für so ein Pamphlet findet, völlig unabhängig davon dass es eigentlich positiv ist die eigenen Mitglieder für die Teilnahme an einer Versammlung zu motivieren.

Wenn die Abteilungsleiter sich bei jeder MV so für die Teilnahme ihrer Mitglieder an MVs ins Zeug legen würden, dann wären die Abteilungen in jeder MV in der Mehrheit. Dann müsste auch niemand Angst vor einem von Kopf bis Fuß tätowierten Präsidiumskandidaten aus dem Sozialmilieu haben.

Aber so hat mein einfach nur den Eindruck als wär der Dicke aufgstanden und hätt bei der letzten Wanderung von am Gipfl runtergwunken.

Da muss ich ein wenig korrigieren.
§ 32 BGB besagt dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet. Also völlig unabhängig von der Zahl der erschienen Mitglieder.

Damit wird sichergestellt, dass eine Stimmenthaltung auch eine Stimmenthaltung ist.

Zu dem erlaubt § 32 BGB ausdrücklich die Beschlussfassung ohne Versammlung. Allerdings müssen dann alle Mitglieder einem Beschluss zustimmen.
Also zu 100% und nicht per Onlineabstimmung, sondern schriftlich. Das heißt per Brief, Fax oder Email.

Eine solche Art der Abstimmung scheitert einfach am technisch nicht machbaren Identitätsnachweis, dass wirklich das entsprechende Mitglied abgestimmt hat um dabei Rechtssicherheit zu haben.

Zu den genannten Gesetzen gibt es Links:
[size=8]§ 32 BGB [list=1][] … Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. [Satz 3] []Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.[/list][/size] Über die Art der Beschlussfassung lässt das Gesetz den Vereinen freie Hand, d.h. da ist die Satzung maßgebend. Es wird lediglich festgelegt, dass die MV (und sonst niemand) den Vorstand bestimmt:
[size=8]§ 27 BGB [list=1][] Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.[/list][/size] Was also sagt unsere Satzung zur Wählbarkeit?
[size=8][color=#0000ff][list][
] 7.3 Ab Vollendung des 18. Lebensjahres und mindestens einjähriger Zugehörigkeit zum Verein ist - soweit diese Satzung nichts anderes vorsieht - ein Mitglied stimmberechtigt und wählbar. [] 9.2 Soweit diese Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, können wählbare Mitglieder nicht mehr als eine Organmitgliedschaft (mit Ausnahme der Mitgliederversammlung) beziehungsweise ein Amt im Verein bekleiden (Verbot der Doppelfunktion). [] 11.2.1 Die Präsidiumsmitglieder werden einzeln auf Vorschlag des Verwaltungsrats für jeweils drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. […][/list][/color][/size] Die Wählbarkeit allein aufgund Vorschlags des VR in 11.2.1 steht damit im Widerspruch zu 7.3. Der Halbsatz [size=8]‚soweit diese Satzung nichts anderes vorsieht‘[/size] ist Kaugummi und im Zweifelsfall wertlos.

Wenn also jemand mit Bezug auf 7.3 kandidiert (und 9.2 nicht zutrifft), sich aber nicht auf der Wahlliste wiederfindet, kann er das einklagen. Wenn sich dieser Jemand einen Anwalt nimmt, der nicht gleich das Gericht anpisst, hat er gute Chancen zu gewinnen. Solche Widersprüchlichkeiten sollten auf jeden Fall nachgebessert werden (kein Vorwurf, das passiert nun mal).

Die Regelung, dass der VR einen Kandidaten benennt, ist ja nicht doof und kann bleiben, darf aber anderweitige Kandidaturen nicht ausschließen.

Wollte damit nur anmerken, dass auf jeden Fall nachgebessert werden muss, damit es nicht wieder kirmaiert. Ob der vorliegende Entwurf gut genug und mehrheitsfähig ist, muss die MV entscheiden (wegen alleiniger Zuständigkeit gem. § 33 BGB). Es wäre schön gewesen, wenn sich die Diskussion auf einer Art von Niveau bewegt hätte, statt dass man den Popanz des tätowierten Asso an die Wand malt.
[size=8](schon wegen unserer Christl … [letzter Abschnitt])[/size]

Ich rechne heute Abend mit etwa 65 - 70% Zustimmung zum Antrag und somit, dass er knapp scheitert.

Aber das ist auch nicht so wichtig! Ich persönlich kann mit beiden Ergebnissen gut leben.

Am Besten und Wichtigsten für den heutigen Abend finde ich, dass die Mitglieder überhaupt eingeladen sind, sich zu treffen und solche Fragen auszudiskutieren! Vor allen, die das überhaupt zu Wege gebracht haben ziehe ich meinen Hut!