Bin auch mal gespannt, wer diesen Beirat bilden soll. Soll ja wohl quasi die Aufgaben eines Aufsichtsrats über die GmbH haben. 4 Posten scheinen durch Verein (je 2 vom Verein, 2 vom Verwaltungsrat) gesetzt. Schätze Schaefer und dirl (da Mang ja noch im Aufsichtsrat der KGaA als letzter verbliebener des ev ist), sowie seeböck und königsberg?
Hoffe dass dann noch je 2 aus dem wirtschafts- und Sponsorenbereich rund um 60 kommen, z. B. Norbert Oxee und Martin Gräfer/Thomas Heigl? Und 2 aus dem Sportbereich, z. B. Benni Lauth, Thomas Miller?
Ich dachte Mang hat mit sofortiger Wirkung seinen Rücktritt im AR der KGaA erklärt?
„ Nach gegenüber der sechzger.de-Redaktion bestätigten Informationen, haben die drei Vertreter des TSV München von 1860 e.V. im Aufsichtsrat der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA diesen heute geschlossen verlassen.
Die beiden bislang entsendeten Mitglieder Nicolai Walch und Sebastian Seeböck wurden vom e.V.-Präsidium nach Abstimung mit sofortiger Wirkung abberufen. Präsident Gernot Mang erklärte als gewähltes Mitglied seinen Rücktritt aus dem Gremium mit sofortiger Wirkung.
Eine bis dato übliche gleichzeitige Nachbesetzung ist nicht erfolgt.
Damit besteht der Aufsichtsrat der sich in einem Insolvenzverfahren befindlichen Profifußballgesellschaft der Löwen nur noch aus den drei HAM-Vertretern Herbert Bergmaier (Vorsitzender), Biel Ballester Relat und Walid El Chabti.“
Quelle: Sechzger.de ,25.06.2026
Keine Ahnung, laut tsv1860.de steht Mang dort noch im Aufsichtsrat der KGaA.
Nein. Das hab ich gestern schon erläutert. Beim Kauf von GmbH-Anteilen entstehen Gesellschafterrechte gegenüber der GmbH erst durch Veröffentlichung der Gesellschafterliste im Handelsregister. (das aber dann rückwirkend)
Gegenüber dem Verkäufer aber sofort mit Kaufvertrag (also am 09.06.)
Bei den Gesellschafterversammlungen am 26.06. und 30.06. war die Gesellschafterliste vom 09.06. (mit 100% e.V.) noch nicht veröffentlicht. Deshalb hat man eine Gesellschafterversammlung mit altem und neuen Gesellschafter gemacht.
Das ändert nichts daran, dass der Kaufvertrag über die GmbH-Anteile am 09.06. erfolgt ist.
Harie weisst du eigentlich wer diese Firma Martin Investment eigentlich ist ? Soll ja wohl seit 2001 mir dem Verein verbunden sein
Es war natürlich Alles vorbereitet und es war auch klar, dass man eine Mantel GmbH vom Thomas übernehmen wird. Ebenso war da auch die Satzung bereits fertig, wenn auch erst am 26.06. zur Eintragung angemeldet und am 30.06.2026 §6 nochmal näher konkretisiert.
Was zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht klar war, ob Insolvenz angemeldet werden muss.
Diese Frist lief erst nach der MV ab. Der Verein konnte also tatsächlich nicht sagen, ob der Kauf tatsächlich abgeschlossen wird oder eben nicht. Sogesehn war die Aussage dass man dazu noch nichts konkret sagen kann schon richtig.
Insgesamt betrachtet ist es halt so wie das bei Sechzig immer ist. Die Vereinsführung bekommt einen Blankoscheck, weil es die „Richtigen“ sind und das Argument Zeitdruck dabei immer funktioniert.
Ich bin ja raus und habe nicht mehr die direkten Infos. Gehe aber fest davon aus, dass Gernots Rücktritt streitig ist.
Sebastian und ich waren ja entsendet. Somit konnten wir jederzeit abberufen werden oder zurücktreten.
Im Gegensatz hierzu wurde Gernot gewählt. Hier gilt eine Frist für ordentlichen Rücktritt von 8 Wochen. Ich nehme an, Gernot ist außerordentlich und fristlos zurückgetreten und hiergegen werden Einwände vorgebracht…
Ich sehe das etwas anders. Der Kaufvertrag wird erst mit Annahme wirksam bzw durch Erbringung der vereinbarten Leistungen oder mit Erfüllung/Ablauf aufschiebender Bedingungen.
Insofern mag die Vereinbarung vom 09.06 stammen, jedoch ist der Kauf selbst erst mit Erfüllung der Bedingungen am 26.06. bzw 30.06 wirksam. Dann natürlich rückwirkend.
Aber eben das war am Tag der MV noch nicht klar. siehe Antwort auf Wuppertaler.
Ich nehme an weder du noch ich kennen den Kaufvertrag.
Ein Kaufvertrag steht durch Angebot und Annahme. Da am 09.06. eine Gesellschafterliste mit 100% e.V. erstellt wurde, wird da ein gültiger Kaufvertrag vorgelegen haben.
Das Erfüllungsgeschäft (Zahlung, eventuell weiteres) ist vielleicht später. Da die Zustimmung der MV eh nur fürs Innenverhältnis benötigt wird ist diese für die Wirksamkeit nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings wäre es dann ein Satzungsverstoß, was bei uns jetzt auch leider keine Seltenheit ist.
Richtig kennen wir nicht.
Wir kennen jedoch die Protagonisten. Thomas Probst ist langjähriges Mitglied des Vereins und war auch schon in verschiedenen Funktionen tätig. Kennt sehr wohl die vereinsinternen Regularien. Er weiß also, dass für das vorliegende Geschäft neben dem VR auch die Zustimmung der MV erforderlich ist.
Da kann man nciht nur sondern muss schon fast davon ausgehen, dass dieser Zustimmungsvorbehalt als aufschiebende Bedingung festgehalten ist bzw. mindestens stillschweigend akzeptiert wird.
Die spätere Anmeldung der Gesellschafterliste die durch ihn selbst als zuständigen alleinigen Geschäftsführer vorgenommen wurde bestätigt das doch im Grunde nur.
Lass es mich so ausdrücken.
Uns muss es ja zunächst mal um die Innenwirkung gehen, und da sehe ich jetzt keinen Grund dem Präsidium einen Verfahrensfehler vorzuwerfen.
Da hast du meine Zustimmung und ich hab das ja auch schon dargestellt. Mit der möglichen Folge der Vereweigerung der Entlastung und Ablehnung der Entlassung aus der Haftung bei Schäden am Gesamtverein.
Seit 2001? Nee davon weiß ich nix.
und wer ist diese Firma Martin Investment nun ?
was meinst Du mit wer?
Diese Martin Investment GmbH gibts nicht mehr.
Wartet mit der Meisterfeier 2060 bitte auf mich - bin dann 104 Jahr alt.
Dann wäre der Radi ja mit 21, 22 Jahren Großvater geworden ![]()
Das ist total irrelevant weil schon äußerst lange nicht mehr aktiv und keinerlei aktueller Bezug zur jetzigen GmbH.
Ich nur 102 Jahre, ist das gerecht?
Für den Tag der stunde null passiert ganz schön wenig
ich bin im Mai 2060 noch jugendliche 88, Hacklstecknfraktion!