Was mich allerdings auch interessieren würde, ob Bayer mit seinen restlichen im db24 Recht hatte, dass einige Verfahren gewonnen wurden durch die KGaA und eingetragene Marken wieder gelöscht werden mussten. Vllt weiß da ein bestimmter User mehr?
Für mich bleibts einfach eine Schande, dass der Mutterverein nicht mehr über sein eigenes Wappen verfügen darf. Danke KHW!
Karl Auer, Alfred H. Lehner, Albrecht von Linde, Rainer Beeck und Dieter Schneider hätten alle die Markenrechte neu regeln können. Der e.V. hätte ernsthaft versuchen können die Merchandising GmbH rauszukaufen. Es hätte viele Möglichkeiten zur Korrektur gegeben, aber „KHW wars“ ist natürlich griffiger.
grundsätzlich finde ich es gut, sowas endgültig und verbindlich zu klären; dieser Schritt liegt in beiderseitigem Interesse,also e.V.+ Merch/kgaA
…und wenns eine bittere Wahrheit wird, dann werden wir, kreativ wie wir sind, auch damit klarkommen
wenn das Präsidium hier blockiert hätte in Fragen einer unklaren jur. Situation…das hätte kein gutes Licht auf es(??häh?) geworfen, insofern …kluger move!
Das wäre wirklich interessant zu wissen. Ich dachte immer, dass wäre irgendwie ein „Gentlemen’s Agreement“ zwischen der KGaA und dem e.V. mit den verwendeten Wappen. Irgendwas hat ja auch Schäfer bereits zurück geholt in den e.V.
Mein Gott macht’s a Firma auf im nichteuropäischen Ausland, Malawi, Kasachstan oder Paraguay und verkauft das Original für Provision. Dann kann der done die Welt bereisen und geht nimma im Weg um. Rechtlich wird’s für’n done, wenn so ein böser Südamerikaner o. Ae. Sich nicht ans deutsche Markenrecht hält eher langwierig und schwierig
Wurd hier eigentlich schon andiskutiert, dass das Wappen von Fanclubs nun einfacher verwendet werden darf?
Lt. offizieller Mail reicht eine Skizze, Anzahl und Zweck der Produktion für Fanclubs (z.B. Shirts) und die Freigabe erfolgt, solange keine Gewinnabsicht dahinter steht.
Find ich schon mal auch gut, dass ein weiteres Problem angegangen und sofrot gelöst wurde von Müller und Co.
Dürfte wohl weniger an Mueller & Co liegen, als an HIs Fanclubbesuchen.
Die Rechte zur Nutzung des Wappens auf Fahnartikeln liegen bei der Fanartikel GmbH. Inhaber HAM, GF A.Power.
Klagerecht und Verwertungsrecht sind zwei Paar Stiefel.
Die KGaA hat die Verwertungsrechte exklusiv an die Fanartikel GmbH abgetreten. Also liegt die Entscheidung wer was auf Artikel anbringen darf, die unter die abgetretenen Klassifizierungen fallen, bei der Fanartikel GmbH.
Klagen muss als eingetragener Inhaber beim Markenamt natürlich die KGaA.