Markenrechte TSV 1860 München

Hallo Zusammen,

hat sich jemand von euch schon einmal die Genehmigung von der „TSV München von 1860 GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien“ geben lassen, um sich eigene Fanartikel herzustellen?
Falls ja, wie seid ihr vorgegangen?

Habe hier im Forum schon nach solchen Themen gesucht, aber nichts gefunden, daher mal ein neuer Beitrag.

Ich habe eine Anfrage mit der Bitte um Erteilung einer Genehmigung zur Herstellung eigener Fanartikel zur eigenen Verwendung per E-Mail und per Post an „TSV München von 1860 GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien“ gesendet, aber bisher keinerlei Rückmeldung erhalten. Darin habe ich auch erwähnt, dass sich die Fanartikel, z.B. ein eigener Schal, oftmals nur in größeren Stückzahlen produzieren lassen, bedeutet im Umkehrschluss, dass die übrigen veräußert werden müssen.

Da zahlreiche Begriffe/Namen und das Logo markenrechtlich bzw. urheberrechtlich geschützt sind, will ich dagegen natürlich auch nicht verstoßen. Firmen die mir die eigens entworfenen Fanartikel herstellen, benötigen eine unterschriebene Genehmigung vom Inhaber der Markenrechte.

Interessanter Artikel zu dem Thema: Der Löwe ist eine Marke

Wie sind eure Erfahrungen?

Gruß Christoph

Zuallererst haben wir ein Wappen und kein Logo :wink:
Die Markenrechte sind seit Langem eine leidige Geschichte und ehrlich gesagt habe ich den Überblick verloren, bei wem (welcher Gesellschaft) sie konkret liegen und wer sie nutzen darf.
Als kleiner Tipp: Der Löwe ohne Achteck und das alte Wappen sind m.W. nicht geschützt und können daher frei verwendet werden.

Vielleicht auch mal ne Mail an den Fanbeauftragten.

Das ist klar!
Bei Vereinen wird rechtlich gesprochen der Begriff Wappen häufig verwendet. Da hier aber die Markenrechte bei einer GmbH Co.KGaA liegen und nicht mehr beim e.V., spricht man bei Unternehmen rechtlich von einem Logo.

Ja das stimmt. Nach meinen Recherchen habe ich auch festgestellt, dass es sehr unübersichtlich ist, was bei wem liegt und was nicht.

In den FAQs des Shop z.B. steht:
Darf ich das Vereinslogo benutzen?
Nach unseren Unternehmensrichtlinien haben wir beschlossen, ausnahmslos keine Genehmigungen für die Anbringung unseres Vereinslogos zu erteilen. Wir sind aber auf Ihren Wunsch gerne bereit, ein Angebot für Sie einzuholen. Ihre Anfrage richten Sie bitte an die info@tsv1860-merchandising.de.

Der Shop wird betrieben von der „TSV 1860 Merchandising GmbH“. Im ersten Satz steht, dass sie keine Genehmigung erteilen. Könnte ja bedeuten, dass sie Rechteinhaber sind. Im zweiten Satz steht aber, dass sie ein Angebot einholen könnten. Vermutlich von der KGaA.

Also sehr schwammig die ganze Sache.

Auch in Bezug auf die Begrifflichkeiten Wappen oder Logo. Die GmbH’s sprechen immer vom Logo. Fans aber vom Wappen. Das Logo darf nicht verwendet werden. Da es sich aber um ein Wappen handelt, dürften wir es ja eigentlich schon verwenden, oder? ;-)

Wahrscheinich rechtlich auch wieder so eine Lücke oder Grauzone.

Danke dir für deinen Tipp. Mal schauen, ob ich dazu auch etwas herausfinden kann.

Das war mir neu, dass es da eine solche Unterscheidung gibt. Danke für die Info!

Ich habe auch mal irgendwo gehört oder gelesen, dass sie bei HAM oder HI² liegen. Weiß aber nicht, ob das stimmt…
Der @harie hatte doch irgendwo was zu der ganzen Sache geschrieben? War das im Investoren-Fred?

Ja mir auch. Ein Arbeitskollege, der bei uns für rechtliches zuständig ist, hat mir diesen Hinweis gegeben.

Oje, 800 Seiten zum Durchsuchen :-)
Na ich suche nochmal.

[size=10]Aktuell liegt die Nutzung der Markenrechte für Fanartikel hier:

TSV 1860 Merchandising GmbH[/size]
Kolpingring 18
82041 Oberhaching
eMail: info@tsv1860-merchandising.de
Telefon: 089-12140860
Fax: 089/12140866

Ok, danke für die Info.

Ob der Power-Toni wohl seine Knarre rausholt, wenn man ihn nach einem Wappen fragt?

einige Markenrechte liegen auch beim e.V. Auf der Mitgliederversammlung wurde erklärt, dass die Rechte an „Dem Löwen hinter mir“ auch beim e.V. liegen. Auch „TSV München von 1860“ ist meines Wissens beim e.V.

Verwirrend…

Auf den e.V. eingetragen sind als

Wortmarken
TSV München von 1860 e.V.
Turn- und Sportverein München von 1860 e.V.
1860 München
Bildmarke
das bekannte Wappen

Allesamt dürfen vom Verein aber nur begrenzt gewerblich genutzt werden.

Ich finde es besonders wichtig wenn auf immer und ewig die Mannschaften des e.V. mit dem Löwen auf der Brust auflaufen dürfen. Scheiß auf dem Kommerz!

Ok, danke für die Info.

Laut dem Internet-Zeitungsartikel www.wochenanzeiger.de/article/108787.html wurden die Markenrechte daran vertraglich an die KGaA übertragen.

Dann werde ich den e.V. ebenfalls anschreiben. Einer von den dreien wird ja sicherlich mal antworten.

Das war nur die Info zur Aussage vom Benutzernamen1860

Alle Rechte zur kommerziellen Nutzung liegen bei der KGaA.
Alle Rechte zur Nutzung im Zusammenhang mit Fanartikeln wurden der Merchandising GmbH übertragen.
Dem Verein wurde zur gewerblichen Eigennutzung ein Nutzungsrecht in geringem Umfang eingeräumt.

Oiso bei der Mercheandising GmbH bist schon richtig wennst Fanrtikel herstellen willst.

Danke dir.
Hab ja nun alle angeschrieben.
Sobald ich eine Antwort bekomme, teile ich es hier mit.

Tja, leider habe ich bisher keinerlei Rückmeldung bzgl. meiner Anfragen erhalten.

Nebenbei habe ich bei der Stadt München nachgefragt, wie es mit der Verwendung (bzgl. Herstellung eigener Fanutensilien zum Eigenbedarf) des Wappens „Münchner Kindl“ ausschaut.

Eine Antwort habe ich heute erhalten. Vllt auch interessant für euch…

Sehr geehrter Herr xxz,wir haben Ihre E-Mail vom 30.04.2019 dankend erhalten, in der sie bezüglich der Verwendung des Kleinen Stadtwappens der Landeshauptstadt München für Ihre Fanartikel nachfragen. Wir können gut nachvollziehen, das Sie das Münchner Stadtwappen für Ihre Fanartikel verwenden möchten. Das Münchner Stadtwappen ist jedoch gesetzlich geschützt und darf grundsätzlich nur von der Stadt und ihren Repräsentanten genutzt werden. Eine Verwendung des Stadtwappens bedarf nach § 6 Abs. 1 der Stadtwappensatzung der Landeshauptstadt München der Genehmigung.Diese ist an strenge Vorgaben geknüpft. Damit wird sichergestellt, dass durch die Verwendungdes Stadtwappens kein amtlicher Eindruck entstehen kann. Wir müssen Sie deshalb leider um Verständnis dafür bitten, dass wir Ihnen keine Genehmigung zur Nutzung des Stadtwappens erteilen können. Wir bedauern, Ihrem Anliegen nicht entsprechen zu können und schlagen Ihnen vor, die Skyline von München oder die Frauentürme zu verwenden, die nicht geschützt sind.

Schade

Interessante Sache mit dem „Münchner Kindl“, v.a. da es ja sowohl von uns als auch den Seitenstraßlern oft auf Fahnen und/oder Doppelhaltern verwendet wird. Oder läuft das dann unter „Repräsentanten der Stadt“?

Naja, da ist es ja keine „offizielle“ Verwendung.
Ich habe von einer Geschichte gehört, dass die Roten in der CL eine Choreo machen wollten, oder gemacht haben, in der das Kindl auftaucht.
Der Verein und die Uefa gaben diese Choreo nur frei, wenn es eine Bestätigung der Stadt gibt, dass man das Wappen verwenden darf.
Was daraus geworden ist, weiss ich nicht 100% ich glaube aber, dass es eine Bestätigung und Freigabe durch den OB gab.

Städtische Wappen etc. sind noch mal was anderes, weils da neben Markenrechten eben auch drum geht, dass eine „Verwechslungsgefahr“ mit Behörden oder eine etwaige „Amtsanmaßung“ ausgeschlossen wird.

Wenn man sich anschaut, wofür diese Kanzlei eine Richtigstellung fordert, könnte man auf dumme Gedanken kommen und unterstellen, dass sie auch für die Formulierung von MNPs Dementis zuständig ist. Und warum taucht a grad ausgerechnet in dem Moment, in dem ich über gute Juristen nachdenke, in meinem Hirn der Autor Ludwig Thoma auf?