Wer wählt den Aufsichtsrat?

Nein. Der Kern des Missverständnisses liegt wohl darin, dass ursprünglich, also zur Gründung der GmbH & Co KGaA und der darin verschachtelten Geschäftsführungs-GmbH im Jahr 1992 (die Klärung dieser Begriffe geht nicht in ein paar Zeilen) festgelegt wurde, dass der Aufsichtsrat des Vereins und der KGaA aus den gleichen Personen bestehen solle. Das Konzept wurde aus diversen Gründen so nicht weitergeführt, und die neue Satzung hat für den Aufsichtsrat des Vereins die nahezu synonyme Bezeichnung ‚Verwaltungsrat‘ eingeführt - zwar sinnvoll, damit nicht zwei Gremien den gleichen Namen haben, aber auch irreführend, da ein Verwaltungsrat nicht verwaltet (genausowenig wie ein Zitronenfalter Zitronen faltet).

Mit der Trennung zwischen Verein und KGaA wurde eine Abhängigkeit unterbrochen - nämlich die, dass der Verein bei Erfolg der Profis die Gemeinnützigkeit verlieren kann, andererseits aber bei Scheitern des Profi-Dings überleben kann, indem eben nur die ausgelagerte Firma liquidiert werden muss, aber eventuell vorhandenes Vereinsvermögen nicht in Gefahr ist. Die Kehrseite der sprichwörtlichen Medaille ist, dass der Verein samt Mitgliedern und Hauptversammlung keinen Einfluss auf das Tagesgeschäft im Profi-Bereich mehr hat. Mit der neuen Satzung hat das nichts zu tun, das hätte man alles damit auch nicht mehr ändern können.

Zur neuen Satzung gibt es genau eine Tatsache hervorzuheben: es gibt wieder Mitgliederversammlungen, so wie sich das gehört. Über den Rest schweige ich - man hätte vieles besser machen können, wenn man gewollt und/oder gekonnt hätte (wenn man als Untermenge der Realität die Verbesserungen betrachtet, sieht die Welt schon schöner aus …)

Ansonsten - siehe Beitrag vom Kraiburger.

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