Wer wählt den Aufsichtsrat?

Hallo zusammen,

ich habe einmal eine Frage: und zwar wenn dieses Jahr der Verwaltungsrat neu gewählt wird, wer wählt oder bestimmt eigentlich den Aufsichtsrat und wie unterscheiden sich die Aufgaben vom Aufsichtsrat und vom Verwaltungsrat? Ich konnte hierzu in der aktuellen Satzung von Sechzig nichts finden.

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Mit Löwengrüßen
Franz

Sofern es den e.V. betrifft wurde das Organ „Aufsichtsrat“ im Zuge der Satzungsreform „nur“ in Verwaltungsrat umbenannt. Gewählt wird dieser zukünftig von den Mitgliedern mit Stimmrecht.

D.h. der Aufsichtsrat (in dem aktuell auch noch Noor Basha und Ismaik sitzen) wird ab der nächsten Wahl im Sommer 2015 komplett durch den Verwaltungsrat ersetzt?
[url]http://www.tsv1860.de/tsv-1860/verein/der-verein[/url]

D.h. es könnte passieren, dass Ismaik keine Funktion mehr in Form eines Aufsichts- oder Verwaltungsrats hätte und somit auch keine Kontrolle mehr über die Verwendung seines Geldes, wenn die Mitglieder ihn dann nicht wählen?

Daher hatte ich geschrieben sofern es den Verein (e.V. betrifft).
Es gibt im gemeinnützigen Verein Verwaltungsrat und Präsidium. Hier haben die Mitglieder teilweise Mitsprache und Wahlrechte. Weder Hasan Ismaik noch Noor Basha sitzen momentan in einem Gremium welches sich rein um die e.V. Belange kümmert.

Dann gibt es einen Aufsichtsrat für die KGaA (den Profi Fussball). Hier haben die Mitglieder im Prinzip nichts zu melden bzw. zu wählen.
Aufsichtsrat TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA:
Hasan Ismaik (Vorsitzender),
Gerhard Mayrhofer (Stellvertretender Vorsitzender),
Abdelrahman Abdallah Ismaik,
Noor Basha,
Erik Altmann
Karl-Christian Bay

und den Beirat der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH:
Hasan Ismaik,
Noor Basha,
Gerhard Mayrhofer
Karl-Christian Bay.

Im Beirat dürften nur Vereinsmitglieder sitzen. Die Mitglieder haben aber auch hier keine direkten Mitsprache und Wahlrechte. Der Herr Bay hat z.B. auch keine weiteres Amt im e.V.

Der Hintergrund Deiner Frage ist mir allerdings nicht ganz klar.
Hasan Ismaik hat unabhängig von irgendwelchen Wahlen im e.V. immer eine Kontrolle über die Verwendung seines Geldes. Das schliesst natürlich nicht aus dass es trotzdem zu Fehlinvestitionen kommt. Man hat eben noch zur Zeit von Karl Heinz Wildmoser Verein (e.V.) und Profi Fussball (KGaA) trennen wollen.

Servus Heinz,

erst einmal Danke für Deine ausführliche Erklärung. Allerdings ist mir diese nicht ganz eindeutig.

Irgend jemand muss ja den Aufsichtsrat benennen? Wer genau macht das und wo ist das geregelt?

Lt. Satzung gehört ja die GmbH & Co. KGaA zu 100% dem e.V.

Der Verein ist Kommanditaktionär der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA sowie alleiniger Gesellschafter der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH, der Komplementärin der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Sein Geschäftsanteil an der Komplementärin der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA muss 100 % des Stammkapitals und der Stimmrechte ausmachen. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verein und der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA regelt ein Geschäftsbesorgungsvertrag, der vom Präsidium zu erstellen und vom Verwaltungsrat zu genehmigen ist. Die betroffene(n) Abteilungsleitung(en) sind bei der Erstellung mit einzubeziehen.

Zudem schlägt ja der Verwaltungsrat das Präsidium vor, welches dann wiederum die Geschäftsführer der KGaA einstellt, allerdings nur wenn der Verwaltungsrat dies genehmigt?

Daher ist mir noch nicht ganz klar, wie sich die Aufgaben des Aufsichtsrats mit dem des neuen Verwaltungsrates unterscheiden?

Zudem ist es ja nun so, dass der neue Verwaltungsrat genau die Aufgaben übernimmt, die bisher der Aufsichtsrat durchgeführt hat.

Wofür benötigen wir dann noch den Aufsichtsrat?

Irgendwie ist mir das alles nicht ganz klar.

Ich habe ein wenig das Gefühl dass Du alle Gremien, welche in Verein und KGaA rumschwirren in einen Topf wirfst, kräftig rumrührst und dann ein paar Fragen in den Raum schmeisst. Damit überforderst Du mich ein wenig daher hoffe ich dass Dir das jemand anders besser erklären kann.

Der Aufsichtsrat der KGaA ist aber meiner Meinung nach vollkommen unwichtig. Er gibt ihn weil der Gesetzgeber das wohl so vorschreibt. Die Sitzungen dauern dann jeweils immer nur ein paar Minuten und teilweise schafft man nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl.
Dort sitzen 3 Vertreter aus dem Verein und 3 von der Investorenseite. Bei Stimmengleichheit entscheidet Hasan Ismaik da dann seine Stimme doppelt zählt. Hasan Ismaik bzw. die Investorenseite bestimmt seine Mitglieder im KGaA Aufsichtrat selbst. Wer das für den Verein erledigt habe ich gerade erfolgreich verdrängt. Die Mitglieder sind es auf jeden Fall nicht. Verdächtig ist in so einem Fall immer der Verwaltungsrat des e.V.

Das Präsidium des e.V. stellt keine KGaA Geschäftsführer ein und der Verwaltungsrat muss diese, zumindest laut Satzung, auch nicht genehmigen. Evtl. ist das in dem von Dir erwähnten Besorgungsvertrag geregelt. Dieser ist aber meines Wissens nach nicht öffentlich bzw. für Mitglieder einsehbar.

Über die Belange der Profi Fussballer kümmern sich in aller erster Linie die Geschäftsführung der KGaA (Rejek/Poschner) und mit Einschränkungen noch der Beirat (Hasan Ismaik, Noor Basha, Gerhard Mayrhofer, Karl-Christian Bay). Hasan Ismaik hat in diesem Konstrukt auf Grund der „Ich bin der Einzige der hier Geld hat“ Regel noch eine Sonderstellung und auch Noor Basha weil er zum Einzigen mit Geld eine Verwandtschaftsbeziehung unterhält.

Hallo Heinz,

danke für Deine Geduld und Deine Aufklärung. Aber das bestätigt mich ja in der These, dass der Verwaltungsrat nun das wichtigste Kontrollgremium im Verein ist und die kommende Wahl im Sommer extrem wichtig sein wird, für die Zukunft des Vereins.

Zu den weiteren Themen ergeben sich aus Deiner Antwort und der aktuellen Satzung allerdings weitere Fragen. Sorry :slight_smile:

Bei folgenden Themen bin ich allerdings lt. der Satzung anderer Meinung:

1. Das Präsidium stellt die Geschäftsführer ein

Aus der Satzung:
Dem Präsidium obliegt die Geschäftsführung des Vereins; es kann hierzu einen oder mehrere hauptamtliche leitende Angestellte bestellen. Das Präsidium kann leitenden Angestellten jederzeit widerruflich Vollmacht erteilen, den Verein zusammen mit einem Präsidiumsmitglied zu vertreten. Das Präsidium hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die es für die Erreichung des Vereinszweckes im Rahmen einer ordnungsgemäßen Vereinsführung für erforderlich hält. Das Präsidium hat die Sorgfaltspflicht einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleitung zu beachten. Präsidiumsmitglieder, die diese Obliegenheit verletzen, haften gegenüber dem Verein
gesamtschuldnerisch. Das Präsidium kann im Bedarfsfall Ausschüsse bestellen und Personen in besondere Funktionen berufen.

  1. Der Verwaltungsrat muss dem zustimmen.

Aus der Satzung:

Das Präsidium hat so z.B. die vorherige Zustimmung des Verwaltungsrats
einzuholen bei:

a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten oder Rechten an Grundstücken sowie entsprechenden
Verpflichtungsgeschäften;

b) Erwerb und Gründung von Gesellschaften; Erwerb und
Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie Änderungen der
Beteiligungsquote und Teilnahme an Kapitalerhöhungen gegen Einlagen an
Gesellschaften; Beschlussfassung in Anteilseignerversammlungen der
Gesellschaften über Satzungsänderungen;

c) Beschlussfassung in Anteilseignerversammlungen der
Gesellschaften über die Bestellung von Geschäftsführungs- und/oder
Aufsichtsorganen;

d) Vornahme von Geschäften, die über den Rahmen des üblichen
Geschäftsverkehrs des Vereins hinausgehen;

e) Bestellung oder Wahl von Personen in Ämter, wenn in
dieser Satzung keine andere Vorgehensweise geregelt ist. Insbesondere, aber
nicht nur, gilt dies auch für Ämter innerhalb und außerhalb des Vereins (zum
Beispiel Ämter in Tochtergesellschaften oder in Verbänden), die in dieser Satzung
nicht oder nicht vollständig definiert sind.

f) Aufnahme von Darlehen oder anderen Verbindlichkeiten in
Höhe von mehr als 10% der Jahreseinnahmen des Vereins
.

Bzgl. des Aufsichtsrates:

Kann mir jemand sagen, wer den Aufsichtsrat beim TSV ernennt und welche konkreten Aufgaben dieser nun hat?

Wer kann uns hierzu weitere Infos geben?

Schöne Grüße
Franz

Wie schon der Heinz geschrieben hat, nicht den Verwaltungsrats des e.V. mit dem Aufsichtsrat der ollen KGaA verwechseln. In der KGaA ist überdies noch ein gewisser Beirat mit 4 Personen (2 von 1860 e.V. und 2 vom Ismaik) aktiv. Dieser Beirat beschließt normalerweise über die Geschäftsführer der KGaA. Normalerweise werden 3 Aufsichtsräte vom Investor benannt und 3 Aufsichtsräte vom e.V. In der Praxis beraten Präsidium und Verwaltungsrat gemeinsam über drei geeignete Kandidaten und entsenden diese in den KGaA-Aufsichtsrat, somit ist die Zustimmung laut Satzung eingeholt. Genauso läuft es mit den beiden Beiratsmitgleider, die der TSV als e.V. entsendet. Wo Heinz übrigens recht hat, dass ein KGaA-Aufsichtsrat kaum Befugnisse hat und daher wesentlich unwichtiger ist, als der Beirat (quasi als Komplementärsgremium) und der Verwaltungsrat im E.V. Bei der Hauptversammlung, wo Ismaik 60% und 1860 40% der Stimmen hält, werden die Aufsichtsratsvorschläge und Beiratsvorschläge der Komplementäre per Akklamation in der Regel bestätigt.

Zitat Wikipedia zur Zahnlosigkeit des Aufsichtsrat: In der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) verfügt der Aufsichtsrat weder über die Personalkompetenz gemäß § 84 AktG, noch kann er Geschäftsführungsmaßnahmen von seiner Zustimmung abhängig machen (§ 111 Abs. 4 Satz 2 AktG). Die KGaA unterliegt zwar ebenfalls der gesetzlichen Mitbestimmung, wegen der eingeschränkten Befugnisse des Aufsichtsrats spricht man aber auch von der mitbestimmungsrechtlichen Privilegierung der KGaA.

Dumm ist dann nur, dass der Verwaltungsrat des e.V. nicht wirklich was mit dem Profifußball-Tagesgeschäft zu tun hat, daher ist die Forderung, Ex-Profis in den Verwaltungsrat des e.V. einzubauen nicht ganz schlüssig. Im Aufsichtsrat der KGaA wären sie da besser aufgehoben, und können ggf. sowohl vom Investor, wie von den e.V.-Funktionären vorgeschlagen werden.

Hallo Kenny,

danke für Deine Antwort.

Das erklärt allerdings noch nicht, wer denn nun die Geschäftsführer einstellt. Das ist doch das Präsidium, oder? Und das Präsidium wird doch vom Verwaltungsrat vorgeschlagen und dann von den Mitgliedern gewählt.

Zudem muss doch eigentlich lt. Satzung, das Präsidium bei der Einstellung der Geschäftsführer den Verwaltungsrat um Erlaubnis fragen.

Oder interpretiere ich da die Satzung falsch?

Da soll sich noch jemand auskennen :slight_smile:

Schöne Grüße
Frank

Diese Funktion, welche Du hier aus der Satzung zitierst ist im Verein momentan nicht besetzt. Der e.V. könnte tatsächlich für die Belange des e.V. einen leitenden Angestellten / Geschäftsführer bestellen aber Du musst Dir im Klaren darüber werden, dass das nicht den Profibetrieb betrifft (das ist nicht der Posten von Markus Rejek oder Gerhard Poschner). Nimm einfach einen anderen beliebigen kleineren Sportverein aus Deiner Umgebung (der FC Bauern ist kein gutes Beispiel) und überlege ob dieser einen hauptamtlichen Geschäftsführer beschäftigt. In Sportvereinen wird viel ehrenamtlich gearbeitet, so auch bei uns. Ehrlich gesagt ich würde an die Decke gehen wenn man aus den 1 Mio. Mitgliedsbeiträgen im Verein die 200.000+X Gehalt eines Herrn Rejek bezahlen würde.

Der Verwaltungsrat nimmt eine zentrale Stelle für den e.V. ein, aber er hat auf die KGaA keinen direkten Einfluss, kann dort keine Weisungen erteilen oder gar Profi Spieler oder Trainer verpflichten. Den spürbarsten Einfluss hat der Verwaltungsrat mit der Auswahl eines geeigneten Präsidentschaftkandidaten, welcher sich dann dem Votum der Mitglieder stellen muss. So hat der Verwaltungsrat sich zuletzt eben geweigert Dieter Schneider erneut zu nominieren und einen Gerhard Mayrhofer aus dem Hut gezaubert.

Und Danke an Kenny2 für Deinen Kommentar.

OK, dann habe ich das jetzt verstanden :slight_smile: Danke für Eure Zeit.

Doch noch eine Frage: wer führt dann z.B. die Vorstellungsgespräche mit potentiellen Geschäftsführern für die Kgaa? Das macht doch das Präsidium, bzw. der Beitrag (der ja auch aus Mitgliedern des Präsidiums besteht), oder?

D.h. der Verwaltungsrat hat indirekt Einfluss auf das sportliche Geschehen, indem sie das Präsidium vorschlagen, welches wiederum die Geschäftsführer mit auswählen.

Und wenn man als Mitglied mit der Geschäftsführung der Kgaa unzufrieden ist, dann kann man in der Mitgliedswahl seinen Unmut äußern und ggfls. ein neues Präsidium wählen, welches dann den Auftrag hat, neue Geschäftsführer zu suchen.

Zumindest theoretisch, oder? :slight_smile:

Der eine mögliche Denkfehler ist: Der Geschäftsführer der KGaA und die Geschäftsführung des Vereins sind zwei paar Stiefel. Das eine macht der Rejek in der KGaA und im anderen Fall ist der Präsident der Geschäftsführer des e.V.
Der andere mögliche Denkfehler ist, dass die GmbH und Co KGaA eben nicht zu 100% dem e.V. gehört und zwar seit Ismaiks Einstieg in 2011. Das steht übrigens auch nicht so in der Satzung, sondern da steht: Dem Verein gehört die Geschäftsführungs GmbH, also die Komplementärin (Vollhafterin mit Gesellschaftereinlage - 25.000 EUR) - das Big Business läuft aber über die Kommanditaktionäre und somit ist der Beirat das Gremium, dass die Personalentscheidungen über Rejek, Poschner und ggf. andere KGaA-Angestellte trifft. Das Präsidium mittelbar hat damit erstmal nichts zu tun und der Verwaltungsrat auch nicht. Bei uns ist jetzt aber der Präsident Mitglied des Beirats und muss nach der Satzung den Verwaltungsrat um Zustimmung zu einer Personalentscheidung bitten, wäre im hypotehtischen Fall kein Präsidiumsmitglied und auch kein Verwaltungsrat in diesem entscheidenden KGaA-Gremium, wäre auch der Verwaltungsrat nicht in eine Personalentscheidung der KGaA eingebunden. Wenn aber Ismaik nicht mag, kann er eine Personalentscheidung im Beirat blockieren, auch wenn der Verwaltungsrat den Präsidenten zur Zustimmung ermächtigt hat. Dadurch hat sich der Schäfer so lange das KGaA-Geschäftsführer halten können, einmal wollte ihn der Ismaik behalten, als der e.V. ihn los werden wollte und dann das Präsidium, als der Issmaik ihn los werden wollte - andauernde Patt-Situation im Beirat bis Schäfer selbst gekündigt hat.

Nein muss er nicht.
Der Verwaltungsrat hat gem. der Satzung des TSV München von 1860 e.V. bei Besetzung der Geschäftsführung der Geschäftsführungs-GmbH, und damit der GmbH & Co KGaA nichts mit zu schnabeln.

Nach der KGaA-Satzung muss er das nicht, das ist klar. Nach der e.V.-Satzung Paragraph 11.3.6 muss der Präsident seine Entscheidung aber sehr wohl absegnen lassen. Wie ich ja sagte, wenn die Beiratsmitglieder des e.V. nicht aus dem e.V.-Präsidium entstammen, läuft 11.3.6 ins Leere und ist damit nichtig. Ist es aber so, wie jetzt mit Präsident in Beirat und Aufsichtsrat, so verlangt die e.V.-Satzung in dem Punkt Personalentscheidung „Geschäftsführung KGaA“ aber sehr wohl die Billigung zumindest des Abstimmverhaltens im Beirat der KGaA durch den Verwaltungsrat des e.V.
Wortlaut: " Im Innenverhältnis gilt: Das Präsidium hat die vorherige Zustimmung des Verwaltungsrats einzuholen bei: (…) Beschlussfassung in Anteilseignerversammlungen der Gesellschaften über die Bestellung von Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorganen; "

Eben Kenny. Genau dadurch wird ja dieser Zustimmungsvorbehalt ausgeschlossen. Lies die e.V. Satzung richtig.

  1. Sitzt Mayrhofer da nicht als Präsident!
    Denn wie Du richtig sagst, vertritt [color=#000066]das Präsidium(nicht der Präsident)[/color] den Verein. Aber nur mit mindestens zwei(!!!) Präsidiumsmitgliedern gemeinsam.
    Das ist im Beirat nicht der Fall. Also entscheidet Mayrhofer dort nicht als Präsident des Vereins sondern als vom Verein entsandtes Mitglied.
    Er könnte das allein nämlich gar nicht.

  2. Selbst wenn dort zwei Präsidiumsmitglieder sitzen würden, besteht trotzdem weder Recht noch Pflicht einer Zustimmung des Verwaltungsrates.
    Beschlussfassung in [size=12][color=#000066]Anteilseignerversammlungen der Gesellschaften[/color][/size] über die Bestellung von Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorganen;

Der Beirat ist nicht die Anteilseignerverammlung der GF-GmbH!!!

Also weder Recht noch Pflicht dort mit zu schnabeln.

Nichtsdestotrotz: Das Innenverhältnis wird schon so gelebt, wie es in der Satzung steht. Bevor der Rejek eingestellt wurde, musste er sich auch beim VwR vorstellen.

Interessant ist ja, dass der Veauthier ja immer davon ausgeht, Schneider ist Präsident, obwohl seine Vizes sogar schriftlich erklärt haben, dass sie nicht mehr im Amt sind. Hast Du ihm das damals nicht verklickern können, dass ein Schneider alleine auch nicht Präsident sein kann und den e.V. vertreten?

  1. Ich habe auch nicht gesagt, dass der Verw-Rat nichts sagen darf wenn die Beiratsmitglieder ihn danach fragen.
    Ich sage nur das es falsch ist zu behaupten eine Zustimmungspflicht bzw. ein Mitspracherecht wäre in der Satzung irgendwo festgeschrieben.
    Hinzu kommt, dass in Deiner Interpretation der Zustimmungsvorbehalt schon deshalb ins Leere läuft, da er gemäß der Satzung nur für EINEN der VIER Beiratsmitglieder Gültigkeit hätte. Deiner Auffassung nach nämlich nur für den Präsidenten. Nicht aber für Bay, Ismaik oder Basha.
    Es kann hier also nichts nach der Satzung gelebt werden weil darüber nichts in der Satzung steht.
    Wenn der Verwaltungsrat das künftig haben will, dann soll er es sich in der Satzung festschreiben lassen, dass Entscheidungen des Beirats zustimmungspflichtig sind und gut is.
    Das könnte er nämlich. Aber nein, es wird irgendwas gelebt was nicht da ist, und wenn der Ismaik und der Noor mal sagen, dass sie das nicht interessiert, weil der Verw-Rat ihnen überhaupt nix zu sagen hat, dann ist das Geschrei wieder groß. Aber sie sind im Recht.

Und was dabei rauskommt wenn jeder seine eigene Satzung lebt wie es ihm grade passt sieht man ja an den Entwicklungen seit März 2013.

  1. Veauthier ist der Anwalt von Kirmaier, nicht von mir. Ich habe mit ihm also nichts zu tun.
    Demzufolge oblag/obliegt es mir nicht ihn zu belehren oder was auch immer verklickern zu wollen.

Also wenn ich das alles richtig interpretiere, ich die neue Satzung ja voll fürn Arsch.
Wer genau hat diese denn eigentlich festgelegt?

Und war es vor der Satzungsänderung nicht so, dass die Delegierten des Vereins, den Aufsichtsrat gewählt haben? Der wiederum das Präsidium bestimmt hat?
War es also dann vor der Satzungsänderung eigentlich nicht sogar demokratischer als jetzt?

Mit dieser Satzung haben die Mitglieder ja eigentlich beim Profifussball gar nichts mehr mitzuentscheiden.

Wann genau wurde denn der eigene Aufsichtsrat eingerichtet?

Was soll jetzt dieses unsachliche Geblöke und diesen Schmarrn, dass die alte Satzung „demokratischer“ war? Diese Meinung hast Du aber wohl exklusiv.
Du hast scheinbar immer noch nicht begriffen, dass der Profifussball seit 2001 ausgegliedert in einer KGaA ist. Der e.V. hat mit dem Profifussball nominiell erstmal nichts mehr zu tun, das muss erstmal bei Dir ankommen. Das war auch schon unter der alten Satzung so.
Der Aufsichtsrat der KGaA wurde mit der Gründung der KGaA 2001 eingerichtet, war natürlich bis zum Einstieg des Investors in Hand von 1860. Meist war der deckungsgleich mit dem AR des e.V. ergänzt um das Präsidium, es muss aber nicht so sein. Manchmal waren dort zusätzliche Mitglieder. Seit dem Einstieg von Ismaik 2011 wurde dann die heutige Situation geschaffen, dass man 3 Mitglieder aus dem e.V. und 3 Mitglieder der Ismaik-Seite hat und den Aufsichtsrat der KGaA entschlankt hat. Die Delegieren haben aber nie den Aufsichtsrat der KGaA gewählt, sondern nur den Aufsichtsrat des e.V. mit 9 Personen. Sogar 2012 nach dem Investoreneinstieg wählten die Delegierten den Aufsichtsrat des e.V., aber der Aufsichtsrat der KGaA wurde durch Anteilseignerversammlung (Hauptversammlung) der KGaA bestimmt. Delegierte haben da nichts mitzuschnabeln.

Mit der alten Satzung hatten die Mitglieder gar nichts zu entscheiden, außer der Wahl der Delegierten und auch die Delegierten hatten mit dem Profifußball relativ wenig zu tun. es wurde zwar ein Bericht des KGaA-Geschäftsführer verlesen, aber entschieden wurde nie was in Bezug auf den Profifußball. Zum e.V. gehören alle Abteilungen des Amateursports, sowie bei den Fußballern die Mannschaften bis U17, der AH und die III. und IV. Fußballmannschaft im Erwachsenenalter. Warum sollen also die Mitglieder direkten Einfluss zum Profifussball nehmen können, wo sie nicht mal Anteilseigner sind (die Mitgliedsbeiträge fließen nicht in die KGaA, sondern in den e.V., sowie die Heimatabteilungen, wo das Mitglied herkommt!), außer über die Verflechtungen mit dem Präsidium?
Wie gesagt, die Präsidentenwahl, sowie die Verwaltungsratswahl sind ja jetzt direkt möglich für Mitglieder, das gab es vorher nicht. Der Verwaltungsrat wählt zwar den Präsidiumskandidaten aus, gewählt wird er von den Mitgliedern. Früher wurde das Präsidium vom Aufsichtsrat gewählt, war dann geschäftsführend im Amt und wurde erst 8 Monate später durch die Delegiertenversammlung bestätigt. Die Kiermaier-Posse hat ja dann gezeigt, dass dieses alte Verfahren fürn Arsch ist und zu Recht vom Gericht in Frage gestellt wurde (auch wenn hier unverständlicherweise das Gewohnheitsrecht in Frage gestellt wurde, da man so seit der Einführung der Delegierten 1970 verfahren ist).

Der Profifußball war auch schon in der alten Satzung in eine externe KgaA ausgelagert und diese war auch schon in der alten Satzung zu 60% an den Scheich verkauft.

Die Satzung des ev regelt nur das innenverhältnis des ev, welcher lediglich zu 40% Anteilseigner vom Profifußball ist.

Und um auf deine Frage zu antworten: Richtig, das einfache Mitglied hat im Wirtschaftaunternehmen des Profifussballs überhaupt nix mitzuschnabeln. Und der einzige Grund, warum das nicht auch so kommuniziert wird ist, weil sonst zuviele Mitglieder austreten würden, der ev aber auf die Mitgliedsbeiträge für die Jugendarbeit angewiesen ist.