Wirbel um Fanartikel-GmbH – warum ich trotzdem in Geistertickets umwandeln werde

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Die Abmahnung eines Fans durch Anwälte der Fanartikel GmbH wegen eines verkauften Fanartikels auf Ebay ist ein starkes Stück und absolut nicht akzeptabel
– zurecht sind nicht nur die Blue Vikings, sondern viele Löwenfans empört

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Wie da schon steht: Solidarität ist keine Einbahnstraße.

Wenn ein Herr Ismaik sich einbildet mich als Fan als Rassisten, Chaoten und (eigentlich am schlimmsten) schlechteren Fan als Bayernfans beschimpft, andere Fans und Fanclubs verklagt und das von mir gewählte Präsidium mit Spott und Häme überzieht, dann hat er eben Pech gehabt, wenn seine Firma zum Betteln kommt.

Es gab genügend Angebote seitens des e.V. die KgaA zu entlasten, zum Beispiel mit der übernahme von Jugendmannschaften oder der 2. Mannschaft, 1-1,5mio € pro Jahr hätte die KgaA dadurch mehr investieren können.

Gleichzeitig hat die KgaA an Ismaik 2018 700.000€ Zinsen bezahlt. Möchtest du, dass dein Geld dafür verwendet wird?

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Bezüglich Deines letzten Satzes gibt es auch mehrere Aussagen von grundsätzlich glaubwürdigen Leuten, dass zumindest in der Praxis kein Geld an Ismaik geflossen ist.
Kannst Du Deine Aussage konkret belegen?

Das wurde auf der Mitgliederversammlung so gesagt. Ich habe mir mal im Bundesanzeiger die Bilanz 17/18 rausgesucht, da findet man:

Edit sagt: man kann auf einzelne Bilanzen nicht verlinken, aber bei der Suchfunktionen auf https://www.bundesanzeiger.de „tsv 1860“ eingeben, dann findet man die berichte der kgaa und des merchandisings

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Das hast wohl falsch verstanden.

Die Zinsen sind zwar Aufwand in der GUV aber tatsächlich gezahlt wurden sie nicht.

Du musst dich erstmals ausreichend informieren, bevor du solche steile und auch noch unwahre Thesen im Netz verbreitetest.

Wenn Aufwendungen trotzdem als nicht gezahlt gelten, dann ist das ja toll. Dann hat die KGaA das Geld noch und braucht auch die Mitgliederaktion nicht.

Also, ich habe auf der einen Seite Einnahmen und auf der anderen Seite habe ich Aufwendungen, die aber nicht gezahlt werden. So habe ich eine Bilanz auch noch nicht gelesen …

Aufwendungen können gezahlt werden, müssen aber nicht zwangsläufig (zB nicht im gleichen Geschäftsjahr)

Wenn du ein Bier im Trepperlwirt trinkst und es anschreiben lässt, hast du einen Aufwand, aber keine Auszahlung.

Sind jetzt Zinsen fällig, oder stehen die nur drin, weil noch Platz war …

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Mein Beitrag war eher allgemeiner Natur, zwecks „,Aufwendungen die nicht gezahlt werden“

Mein Verständnis (bin aber nicht 100% in exakt diesem Sachverhalt drin):
Zinsen sind fällig, wurden jedoch gestundet. D.h. sie belasten das Ergebnis in der GuV, erhöhen den Geldberg den 60 bei HI noch offen hat.
Geld geflossen ist jedoch nicht (Kasse/Bankguthaben ist derzeit unberührt).

Wenn jetzt also HI auf die Zinsen verzichten würde, würde also unter Aufwendungen 0 stehen. Dann könnte man also andere Aufwendungen eintragen …

Wenn er auf immer und ewig, also endgültig, darauf verzichtet - dann vereinfacht gesagt „ja“.

So als wenn der Trepperlwirt deinen Bierdeckel mit dem Strichen drauf zerreißt.