Auszahlen… Pffff. Von was träumst du Nachts?
Ein Traum wäre schon, wenn man etwas Rabatt auf seine neue Dauerkarte bekommen würde. Vielleicht so ähnlich wie damals bei Corona, wo du ein T-Shirt bekommen hast, wenn du nichts zurück wolltest.
Quasi einen optionalen Rabatt, den du selbst einlösen kannst, oder eben nicht. Ich glaube es wären immer noch genug, die freiwillig die gesamte Summe zahlen würden, und manchen würde man da vielleicht schon etwas gutes tun.
So „einfach“ wird das nicht gehen. Man darf davon ausgehen, dass die HAM-Seite auch das Handeln des Insolvenzverwalters mit Argusaugen beobachtet. Wenn der irgendwelche Deals mit dem eV macht, die den Interessen der HAM zuwiderlaufen, setzt er sich selbst einem Prozessrisiko aus. Und einen der renommiertesten Insolvenzverwalter Deutschlands zu verklagen, wäre doch etwas genau nach Gauweilers Geschmack. Da hätte der doch richtig Bock drauf.
Sehe ich auch so wie du. Aber irgendwie müssen wir ja an eine Mannschaft kommen. Und wenn wir die U21/U19 und die Spieler mit Vertrag bei der KGaA haben wollen, muss man wohl oder übel mit der KGaA verhandeln. Ich gehe davon aus, dass das so eine spezielle Situation ist, die keiner bis jetzt hatte. 2 Gesellschafter, die sich spinnefeind sind. Der eine möchte was aus der KGaA der andere möchte das maximale für sich selbst. Beide spekulieren darauf, dass der andere Fehler macht, und dazwischen sitzt der IV, der ja sowieso pfurzkorrekt sein muss. Da wird man nicht viel einschätzen können, sondern sich Millimeterweise vorarbeiten müssen.
Richtig.
Es geht doch nicht darum HAM ans Bein zu pissen, sondern dass der Verein selbst einen eigenen Spielbetrieb rechtssicher auf die Beine stellen kann.
Es gibt einfach Verträge des e.V. mit der GF GmbH die nach wie vor Gültigkeit haben und es gibt rechtliche Vorgaben wie eine Insolvenz abläuft.
Die Vereinsführung kann hier nicht HAM in den Fokus nehmen um ihr möglichst großen Schaden zuzufügen und erwarten, dass der Insolvenzverwalter da einfach so mitmacht.
Der Verein darf sich selbst oder die neue GmbH nicht vermarkten.
Wie will er da einen Spielbetrieb in der RL finanzieren und sich nebenbei einem Prozessrisiko mit der HAM und dem Insolvenzverwalter aussetzen?
Also muss man einen anderen Weg gehen. Den Weg mit dem man die Gesetze und Regeln für sich nutzt und dem Insolvenzverwalter ermöglicht ihn auch zu gehen.
Die KGaA wird unter den aktuellen Umständen den Weg der Liquidierung gehen. Das geht aber nicht in 2 Wochen.
Also geht man den Weg einfach mit und holt sich Stück für Stück was man braucht. Aber nicht mit aller Gewalt. sondern dann wenn die Zeit dafür gekommen ist.
Also erstmal muss das Verfahren überhaupt eröffnet werden. Bis dahin wird der Betreib weitergeführt und es gelten alle Verträge sowohl des Vereins mit der GmbH, also auch die der KGaA mit HAM und der Stadt über Erbpacht und Stadionnutzung.
Dafür braucht es eine Regelung und die lautet:
Verein beauftragt die KGaA mit dem Abhalten von Fußballspielen.
Damit erfüllt man den Vertrag mit der GF GmbH und nutzt die vorhandene Infrastruktur(Personal, TG und Geschäftsräume).
Auch die Vermarktung wurde vertraglich der KGaA übertragen, völlig unabhängig vom Spielrecht.
Also fährt man eine andere Strategie. Man vermarktet nicht eine ganze Saison am Stück, sondern nur immer einzelne Spiele. Damit erfüllt man die vertragliche Verpflichtung dass der e.V. keine kommerzielle Vermarktung neben der KGaA durchführt, aber Sponsoren sind nicht für eine ganze Saison vertraglich gebunden und zur Zahlung verpflichtet. Mit allen Sponsoren oder der Infront schliesst man Verträge mit der Spielbetriebs GmbH unter zu erfüllender Bedingung(Einstellung des Spielbetreibs und Liqudierung KGaA). Heißt dann geht die Vermarktung nahtlos auf die neue GmbH über. Auch die Marken TSV München von 1860 e.V. und Turn- und Sportverein München von 1860 e.V. dürfen nicht für Sponsoring genutzt werden.
Auch der Verkauf von Dauerkarten lässt sich derart gestalten, dass lediglich die Option oder das Vorkaufsrecht auf eine Karte für ein Spiel erworben wird, und wie ein Abo erst bei jeweiliger Fälligkeit vom Konto, PayPal oder Kreditkarte eingezogen wird und nicht pauschal füre eine ganze Saison.
Fanartikel: Dem eV ist es erlaubt mit dem Wappen auf der Brust zu spielen. Aber es ist ihm verboten Trikots und Fanartikel dammit zu verkaufen. Die Fanartikel GmbH kann das aber auch, wenn der Verein oder die neue GmbH komplett selbst spielen würden.
Also wesentliche Teile eine Spielbetriebs liegen immer noch bei der KGaA und sind auch nicht einfach übertragbar bevor das Hauptverfahren eröffnet wurde. Bis dahin kann HAM jederzeit auf Schadenersatz klagen und darstellen dass er ja das Geld für die Abwendung des Insolvenzverfahrens bereitgestellt hätte.
Das geht nicht mehr wenn das Verfahren eröffnet wurde.
Dann liegt es am Insolvenzverwalter und der wir den Spielbetrieb eben nicht weiter anstreben sondern die Liquidierung und Befriedigung der Gläubiger. Dann kommt die Stunde des Vereins aktiv zu werden in Sachen schrittweise Übernahme des Spielbetriebs in den e.V. bzw die neue GmbH.
Darauf gilt es sich jetzt vorzubereiten um dann dem Insolvenzverwalter eine zügige Abwicklung der einzelnen Schritte zu ermöglichen.
Das kann man in der RL alles so machen, da es dort keine Wirtschaftlichkeitsprüfung gibt und damit ein Nachweis der Finanzierung einer ganzen Saison wie in Liga 1 -3 entfällt.
Tut man das also jetzt mit der entsprechenden Geduld und Voraussicht, sollte man das bis zur Winterpause durchaus schaffen können ohne sich deshalb jahrelangen Prozessen auszusetzen.
Ausschalggebend für die insolvenz war ja nicht die Kündigung des Kooperationsvertrages, sondern die Kündigung der Darlehen und Weigerung der Zahlung durch die HAM die zur Insolvenz geführt hat.
Es geht dann nicht mehr um die 3 oder 4 Liga, sondern nur noch um die verweigerte ausreichende Kapitalisierung der Gesellschaft zur Sicherung der Fortführungsprognose.
Hätte das Durchführen von Fußballspielen im Ligabetrieb der Regionalliga Bayern unter dem Mantel der KGaA den Abzug von neun Punkten zur Folge, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird?
Wäre nur gewesen bei Anmeldung zwischen letztem Spieltag und Saisonende(30.06.) .
Da man aber ja die Zulassung nicht erhalten hatte und als Absteiger feststand war es nicht von Belang.
Dachte vielleicht, dass es doch einen Punktabzug gibt, weil die Anmeldung eines Insolvenzverfahren und die tatsächliche Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ja zwei verschiedene Vorgänge sind. Scheint aber in der Tat nur einmal sanktioniert zu werden, bei uns in der Saison 2025/26. Gut so.
„Auf der Grundlage dieser Kenntnis hätte eine Prüfung erfolgen können, ob die Bedingung als erfüllt anzusehen, eine Nachfrist einzuräumen oder die Zulassung zu versagen war.“ Letztlich verkenne die KGaA „jedoch, dass diese Umstände (…) nicht bekannt waren und somit auch keine Berücksichtigung finden konnten“. Es wäre somit „unverzüglich ein Antrag auf Fristverlängerung (…) zu stellen gewesen“. Zum anderen hätte die KGaA „gleichzeitig vor den ordentlichen Gerichten gegen den e.V. im Wege der einstweiligen Verfügung vorgehen müssen“. Beides sei „unterblieben, obwohl beide Handlungen (…) möglich und zumutbar waren"
Ich denke nicht, dass es die von dir erwähnten Angriffspunkte gibt. Denn was der DFB sagt ist, dass -Vorsicht starker Konjunktiv, quasi ein investorischer Optativ, wenn es diese Blockade gegeben hätte, die KGaA dies hätte, tuen müssen. Es war ja auch möglich und zumutbar.
Oder ganz platt - spar dir deinen Mist, wenn es so gewesen wäre, dann hättest nur was tunmüssen. Es sollen ja ein, zwei Volljuristen beteiligt gewesen sein.
Ah, danke. Kann den SZ Artikel leider nicht lesen. Aber ich glaube, der Glaubweiter braucht kein Urteil vom DFB, um Munition zu finden, da kommt der, wenn relevant, schon alleine drauf. Die Frage ist halt, ist es relevant in einem möglichen Prozeß (also vor Gericht, nicht die Prozesse, die sonst so bei und im Gange sind)
Die SZ schreibt da vorher ja: Sofern zu prüfen sei, ob die „Erfüllung durch eine außerhalb ihrer Einflusssphäre liegende missbräuchliche Blockade vereitelt wurde, so mag dies mit Kenntnis (des DFB, Anm. d. Red.) gerade noch möglich gewesen sein“, schreibt das Gericht. Es geht also auf den Vorwurf Ismaiks ein, der Stammverein (e.V.) habe eine Einigung verhindert. Die e.V.-Vertreter hatten unter anderem Ismaiks Bedingung abgelehnt, den Passus „sofern verbandsrechtlich zulässig“ aus der neuen Vereinbarung zu streichen.
darauf bezieht sich dann das, was Blue Mav zitiert hat.