50+1 bleibt!

Wenn ich mich recht erinnere (aber ich kann mich da auch täuschen), wäre das aber nur #gemeinsam möglich gewesen. Und damit haben wir ja damals wie heute ein Problem🤷‍♂️

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#gemeinsam war bei der Drlegiertenversammlung eher ned das Thema.

Eben. Mir ging es eher um die Mehrheitsverhältnisse

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Das liest sich wieder positiv.
Es wird jöchste Zeit, dass 50+1 hieb- und stichfest verankert wird, um die Vereinswelt vor der Geschäftswelt zu schützen.

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o.k. … und was machen wir mit dem Profifussball?

Weiter mit 50+1, hat sich relativ gut bewährt, auch wenn man es noch stärken könnte.

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Das was man mit dem Profifußball eben so macht.
Fußball spielen und Geschäfte. Dazu braucht keiner zwingend die Mehrheit an den Gesellschaften.

Als ich das schrieb, hab ich ja auch an deine Ausführungen zu diesem Thema gedacht … :wink:

Kasis Satz klingt für mich nach „da ist der eingetragene Verein (Vereinsmitglieder und ehrenamtliche Funktionäre) mit seiner Profifußballabteilung , welche vor dem bösen Kapitalismus samt den sonstigen Fans der KGaA geschützt werden muss“.
:man_shrugging:

Ich meinte, dass man schon noch einen Unterschied zwischen Vereinsleben und freier Marktwirtschaft erkennen sollte.

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Hatte sich unser Hetzer aus dem Morgenland nicht der Klage irgendwie angeschlossen oder sie unterstützt. Irgendwas habe ich da im Hinterkopf.
Dürfte ihn zumindest nicht freuen, mich schon.

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Nein, da geht’s ums Verfahren vor dem Bundeskartellamt zu 50+1, wo 60 bzw Ismaik Beteiligte sind.
Das Urteil ist aber insoweit relevant, als dass die Anwälte der Investorenseite immer wieder auf das OLG -Urteil Bezug genommen haben, das nun aber vom BGH revidiert wurde.

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Ah, danke, dann hatte ich da was verwechselt. Aber ist dann trotzdem eher positiv das Urteil. Vielleicht ein kleiner weiterer Stein in der Brandmauer um 50 + 1

Nicht unbedingt. Der BGH hat ja explizit erklärt, „dass es in diesem Verfahren nicht um die Wirksamkeit der 50+1-Regel ging, sondern nur um den jahrelangen Streit zwischen der Kapital- und der Vereinsseite bei Hannover 96.

Trotzdem ein gutes Zeichen.

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Ein bekannter Rechtsanwalt meinte im Gesichtsbuch, dass der BGH entgegen LG und OLG das „letzte Wort“ von Komplementärgesellschaften und damit auch bei uns die Rechte des Alleingesellschafters e.V. der Komplementärgesellschaft TSV München von 1860 Geschäftsführungs- GmbH gegenüber Beirat und KGaA-Mitgesellschafter gestärkt hat. Immer wieder sei das Urteil des OLG entgegengehalten worden. Das wäre nun hinfällig und „50+1“ damit ausgeweitet.

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auf jeden Fall ein weiterer schwerer Aufwärtshaken für den Verschuldner und seine Gesellen :+1: :firecracker:

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Ein Uppercut zum Knockdown.
Zwar hat der Ringrichter noch nicht bis 8 gezählt, aber wir hoffen doch mal, dass er dort unten liegen bleibt, wo er hin gehört :innocent:

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