Hier taucht dieses Zitat auf. Auch ein starkes Stück. Man kommt um den Eindruck nicht herum, dass sich Biero mit allen sportlichen Angestellten der KGaA gründlich verkracht hat.
Im Übrigen ist mir noch am Freitag Oliver Beer mit Familie beim Spaziergang an der Isar über den Weg gelaufen. Hätte ich die Tragweite geahnt… ;-)
Das zeichnete sich doch schon länger ab.
Wenn ein Cheftrainer sagt alle im Verein würden nur quatschen und er wäre der Einzige der was arbeitet, dann weiß man dass da Einiges am Brodeln ist. Bei einem normalen Angestellten ist das ja eher eine Sichtweise die man als normal abtun könnte. Aber bei einem leitenden Angestellten kann man dahinter schon mehr entdecken als nur eine Floskel.
Und auch wenn es sich hier um Fußball handelt, so gibt es durchaus auch da Mechanismen die genauso funktionieren wie in einem x-beliebigen anderen Unternehmen.
Stimmt.
Genau wie der Vorwurf von Bieros „Mobbing“. War zuerst auch nur eine (unbewiesene) Behauptung Ismaiks, wurde vom Boulevard 1:1 übernommen und gilt inzwischen als Fakt. So funktioniert Populismus (leider)…
Das „echte“ hat er vergessen. Ich glaube, er wollte sagen „alle echten Fans der Löwen“.
Ja die stehen jetzt natürlich alle auf…von der Couch…und hocken sich wieder hin ;))
Ok, eine offene Kriegserklärung also. Bring 'em on.
Wie genau diese „bemitleidenswerte Ideologie“ denn nun aber ausschaut und wie genau sie seinem sicherlich vorhandenen, hochtrabenden Konzept für 1860 widerspricht, bleibt er leider schuldig.
Ich schau grad in die Satzung, das Ziel wird sein eine außerordentliche MV zur Abberufung des VR (und des Präsidiums?) zu erreichen.
Ziffer 10.2: „Die (ordentliche beziehungsweise außerordentliche) Mitgliederversammlung ist zuständig für: l) die Abberufung des Präsidiums beziehungsweise einzelner Mitglieder des Präsidiums sowie die Abberufung des Verwaltungsrates beziehungsweise einzelner Verwaltungsräte auf Antrag des Verwaltungsrates oder auf Antrag von 2,5 % der stimmberechtigten Mitglieder; die Abberufung kann nur aus wichtigem Grund und nur, wenn der Abberufungsantrag bei der Einberufung ordnungsgemäß auf der Tagesordnung bekanntgegeben war, erfolgen“
10.4 Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn dies das Präsidium, der Vereinsrat oder der Verwaltungsrat beschließt oder mindestens 2,5 % der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich unter Nennung ihres Namens, ihrer Anschrift und ihrer Mitgliedsnummer beim Präsidium beantragen. Der Beschluss, die Beantragung sowie die Einberufung haben unter Angabe des Zwecks sowie der Gründe für die außerordentliche Mitgliederversammlung zu erfolgen.
Was haben wir aktuell an stimmberechtigten Mitgliedern? ca. 18.000-20.000? 2,5% würden dann 450 - 500 sein. Also eine wohl leicht zu erreichende Zahl.
Da kann ich nicht mehr mitkugeln; das kann auch als deutlicher Aufruf zur Anwendung aller Mittel verstanden werden. Wer HIs Stellungnahmen in Wahrheit verfasst, wird immer interessanter…