Die Frage vom muenchner war aber genau andersrum. Nämlich ob HAM den e.V. loswerden könnte im Fall einer Insolvenz bei gleichzeitiger Ablehnung einer Kapitalerhöhung in der MV. Also genau das Gegenteil dessen mit dem Du hier wieder zündeln willst.
Weder wird man HAM bei einer Kapitalerhöhung los wie sie der e.V. vorschlägt. Noch bei einer Insolvenz deren Anmeldegrund sowieso von HAM selbst abhängt.
Eine Insolvenz kann sehr wohl einen Einfluß auf die Gesellschafterstruktur haben. Das Szenario eines Dept-Equity Swap haben wir ja hier auch schon zur Genüge durchgekaut. Dann gehört halt der Laden zu 90% der Die Bayerische oder bei bei noch ein paar Leichen im Keller der ArenaOne bzw der AA Stadionbetriebsgesellschaft.
PS:
Wobei ich das schon wieder lustig und in der skurilen Geschichte unseres Vereins gerade zu konsequent fände: 2005 gehören 1860 50% der Allianz Arena. 2020 gehören 50% von 1860 der Allianz Arena. :))
Also zunächst habe ich das ja nirgends behauptet. Im Gegenteil.
Die Kapitalerhöhung wie der e.V. sie vorschlägt bedeutet ja gerade eine Änderung der Gesellschafterstruktur. Dabei ist es ja völlig egal ob diese Maßnahmen im Insolvenzverfahrens angewendet werden oder außerhalb.
Allerdings darf ich darauf hinweisen, dass im Fall der KGaA bei einem Dept-Equity Swap(Schludenbeteiligungstausch) die HAM und nicht die Bayerische die Anteile erhalten würde. Denn die HAM ist ja der Gläubiger von 90% der Verbindlichkeiten und würde diese in Aktien tauschen.
Die Bayerische würde vermutlich auch ein paar Anteile erhalten für ihr 2 Mio Darlehen und die Schulden bei der Arena GmbH spielen dann sowieso keine Rolle mehr.
Dein Plan würde voraussetzen, dass HAM seine Darlehensforderungen gegenüber der KGaA an die Bayerische verkaufen würde, welche dann gegen Anteile auf die Rückzahlung verzichtet. Aber 90% sind das dann definitiv nicht.
Also Sinn macht das dann wenn Dritte die Gläubiger sind und die Bayerische z.B. alle Verbindlichkeiten dieser Dritten aufkaufen würde, um sie dann als Sacheinlage gegen Aktien zu leisten. Also so wie das HedgeFonds für gewöhnlich machen um Firmen zu übernehmen.
Ich bleibe dabei, Mecki wartet den Fall von 50+1 in aller Ruhe ab und bis dahin wird er sein Invest unter der derzeitigen Vereinsfuehrung knapp ueber Wasser halten.
"„Die Aussage von Herrn Ismaik, Robert Schäfer wurde von mir abgesägt, ist so nicht richtig“, erklärte der einstige Oberlöwe Mayrhofer (2013-15) der AZ über den ehemaligen Geschäftsführer (2010-13). Vielmehr habe der Jordanier „darauf gedrängt, diese Maßnahme durchzuführen und wir haben zugestimmt. Das ist eine andere Situation als jemand abzusägen.“ Mayrhofer weiter: „Es gab mit Sicherheit keine einzige Personalentscheidung, ohne diese mit Herrn Ismaik abzustimmen.“
Grundsätzlich wissen wir zu wenig. Aber soweit ich das sehe liegst du da falsch.
Verkürzt: HAM Darlehen sind gegenüber der Bayerischen alle nachrangig. Der Wert einer insolventen KGaA ohne NLZ in Liga 4 wäre nicht allzu hoch. Sollte der Wert die Forderungen von Die Bayerische nicht übersteigen bekommt die HAM nichts.
Sicher wird das nicht so absolut und klar von statten gehen. Aber die in Anspruch genommenen Kredite sind eine Gefahr für die HAM.
Die Verschuldung der Gesellschaft beim Weißen Ritter war Fausers vergiftete Pille.
Nein Dept Equity Swap bedeutet lediglich die Umwandlung von Verbindlichkeiten in EK.
Außerhalb einer Insolvenz ist das eine bevorzugtes Mittel zur Sanierung und Verbesserung des EK.
Wurde auch bei uns ja schon mehrfach gemacht. Ich sag Sag nur Genussrechte.
Man muss hier unterscheiden, reden wir von einem bereits eröffneten Insolvenzverfahren oder nicht.
Weiterhin, wurde bei der Anmeldung der Insolvenz oder in der Gläubigerversammlung überhaupt eine Sanierung der Gesellschaft beschlossen?
Dann würde bei Eigenverwaltung der GF oder bei Regelinsolvenz der Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan erstellen in dem alle beabsichtigten Maßnahmen detailiert festgehalten sind und über dessen Annahme dann das Gericht entscheidet.
Dies wiederum ist entscheidend wer z.B. über einen Dept Equity Swap zur Sanierung entscheidet. Die Gesellschafter(Eigenverwaltung) oder die Gläubigerversammlung(Regelinsolvenz).
Es ist eben nicht so einfach zu sagen was dann passieren wird. Eine sehr komplexe Angelegenheit halt.
Aber es ist auch so, dass bereits vor Anmeldung der Insolvenz eine Maßnahme zur Sanierung der Gesellschaft, ein Gesellschafter gegen den Willen des anderen eine entsprechende Maßnahme durchführen kann um eine Insolvenz abzuwenden und es gar nicht erst soweit kommen zu lassen. Z.B. Dept Equity Swap
Was mich wirklich stört ist, dass diese diese Überlegungen grundsätzlich vom GF und nicht den Gesellschaftern aufs Tablett gebracht werden müssten. Dessen Aufgabe und Pflicht wäre es von sich aus sämtliche Möglichkeiten auszuloten und dann den Gesellschaftern gegenüber zu erörtern, mit welchen Maßnahmen eine Sanierung der Gesellschaft sinnhaft und nachhaltig erreicht werden kann.