Wieder mal eine miserabel ausgeführte Auftragsarbeit von OMG. Der lernt das nicht mehr. Vielleicht fehlt es auch an der grundlegenden Basis.
Den Rassismusvorwurf würde ich an Stelle des LM anwaltlich prüfen lassen. Das ist widerwärtig und rufschädigend.
Ansonsten kann man das als Lehrbeispiel zum DFB/DFL schicken, dass Investoren niemals Einfluß auf die Vereine nehmen, und ganz generell besser geschützt werden müssen in Deutschland. (Obacht Ironie)
jeder kennt meinen Standpunkt zur 50+1-Regel. Aber ich akzeptiere sie und lebe nach ihr."
Hihi. Na immerhin leitet Hasan mit einem Scherzchen ein.
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„Auch in diesem verlinkten Text werden Lügen erzählt, um mir bewusst zu schaden und Hasan Ismaik als bösen Araber darzustellen.“
Das ist nun weniger lustig
Mir ist es komplett wumpe, ob unser Investor nun Araber, Papua-Neuguienesischer Kopfgeldjäger oder gar Oberpfälzer ist
Was mir auf den Sack geht, dass ER nicht den blassesten Schimmer von 60, von strategischer Ausrichtung eines Fussballklubs hat, und sich stattdessen noch aufführt wie der Elephant im Porzellanladen. Die personifizierte Destruktivität
Dieses dauernde Schwingen der Rassismuskeule ist auch so ein Beispiel … nur noch beknackt …
Volle Zustimmung. Jede Wette, dass auch dieser Mulch nie erschienen wäre, wenn nicht am Sonntag die MV stattfinden würde. Da wird jedes Jahr wieder vorher aus allen Rohren gefeuert, egal, wie sinnfrei das auch sein mag.
Wenn es nicht so dermaßen ärgerlich wäre, könnte ich mich kugeln vor lachen.
Sehr gut!
Gerade die Rassismus Keule ist unerträglich und hat scheinbar Methode.
Mich interessiert wen oder was HI zum übersetzen der Berichte,Artikel usw nutzt.
Vielleicht kommt das ja auch im falschen Zusammenhang bei ihm an…jaaaaaa schon gut ich hör auf. Der will einfach sich einfach nur als Opfer stilisieren. Alle Böse außer Hasi(und Oli).
wenn du sooo viel Zeugs auf einmal verdrehen musst, da wirds dir schon ordentlich schwindelig (schwindelig ist im Kontext mit der deBil24 eigentlich superpassend )
zitat aus kommentar - Löwenmagazin: „Unterstellung“
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diese + andere (auch frühere) äußerungen von IHM grenzen schon stark an straftatbestände d dt. StGB wie z.b. beleidigung (185), üble nachrede (186), verleumdung (187).
Laut R.Reisinger (dB24) wird der Kooperationsvertrag auch deshalb nicht gekündigt, weil darin ein feste Rückkaufsumme vereinbart ist.
Also , der e.V. könnte … mit seine vui Freind … Ismaiks Anteile zu einem bereits feststehenden Betrag zurückkaufen, sofern Ismaik zu einem Verkauf bereit wäre??
Das ist ja ein Hammer … das wurde meines Wissens so noch nie kommuniziert.