Er will, dass wir Tschämpions Lieg spielen und endlich seine Scheichfreunde auf Augenhöhe einladen, allerdings in ein Stadion und nicht in eine Ruine.
Oh mein Gott,
Wenn ich das vorher gewusst hätte, dann hätte ich sicher nicht gefragt
Find ich gut
Nichts gegen einen CL tauglichen Ausbau des GWS
Eh, auf Inhalte eingehen ist ja nicht so dein Ding
Wie denn?
Ja, wenn ich auch so einen Computer hätte …
Na also hör mal, irgendwo müssen die Jungs ja spielen.
Du hast es im Prinzip selbst beantwortet.
Das sogenannte Hirnkastl sollte ausreichen.
Mal eine (Verständnis)frage, die mir durch den Kopf geht – evtl. out ich mich hier als komplett unwissend/dämlich, aber damit kann ich leben – evtl. können @harie oder andere Experten mir hier aufs Pferd bzw. den Löwen helfen.
Letzte Saison (2023/24) wurde ja das Budget erhöht – dies wird im gemeinschaftlichen Beirat zwischen HI Vertretern und dem eV. Beschlossen und abgestimmt – wobei die HI Seite dort die entscheidende Stimme hat – so weit korrekt?
Nun kam es im letzten Herbst zu dieser wunderbaren Zahlung von HI, damit wir die Lizenz erhalten. Diese war doch unter anderem so hoch, weil die HI Seite das Budget – obwohl es die eV Seite abgelehnt hat – erhöht hat – auch hier: so weit korrekt?
Was wäre denn passiert, wenn die eV Seite diese Zahlung von HI abgelehnt hätte bzw. anders gefragt/gesagt: das könnten die doch gar nicht (ablehnen), weil damit im blödesten Fall Insolvenz droht und du dich doch damit selbst haftbar machst?!Selbst, wenn man den GF anweist etwas nicht zu tun kann er doch dafür (auch) in Haft genommen werden, oder? Damit musst du doch als eV sowieso jeder Zahlung, die dem Erhalt der KgaA bzw. deren Insolvenzvermeidung dienst zustimmen?
Lieg ich da komplett falsch? Im Grunde kann man doch dann dem Präsidium „nur“ vorwerfen, dass man nirgendwo anders Gelder herbekommen hat – jetzt mal völlig außen vorgelassen, ob das auch in Absprache mit der HI Seite hätte passieren müssen.
Wie gesagt – evtl. bin ich hier komplett falsch im Kopf – gerne mal eine Erhellung geben (und wenn es die aus dem Giesinger ist )
Falls das irgendwo schon mal erklärt wurde – sorry fürs nochmal fragen
Ich habe es auch so verstanden wie du. Heißt kurz gesagt, der Aufsichtsrat (nicht Beirat) in dem HI das letzte Wort in Sachen Budget hat, kann selbiges erhöhen und wenn der e.V. die dafür notwendigen Darlehen ablehnt, schickt er die KGaA in die Insolvenz und haftet im schlimmsten Fall persönlich.
Für mich war nicht die Darlehensaufnahme an sich das Problem, sondern die vertragliche Zusicherung an HI, dass er vertragsgemäß die Darlehen kündigen kann, wenn bei der GF Suche 50+1 gezogen wird und er nicht mitbestimmen darf, bzw. die Entscheidung gemeinsam getroffen werden muss. Damit gibst du ein wichtiges Instrument von 50+1 aus der Hand. Da weiß ich halt nicht, warum man hier samt Zusatz zustimmen musste. Das Darlehen um die Firma weiter zu betreiben kann man wahrscheinlich nicht ablehnen ohne Haftung. Aber beim Zusatz tue ich mich schwer mir das vorzustellen.
Nur weil man zusätzliches Geld ablehnt ist man nicht automatisch insolvent. Man könnte es z.B. mal mit Einsparungen probieren, oder das Geld annehmen aber nicht sofort verprassen.
Notfalls kann man immer Rückstellungen für die nächste Entlassung bilden.
Das ist mir klar ;)
Der war gut!
Dafür ist der AR der KGaA zuständig und der kann das Budget nicht erhöhen.
Er kann ein Budget genehmigen, oder ablehnen wenn es nicht durchfinanziert ist.
Und das geschieht immer bereits für eine Saison im Voraus.
Damit ist der AR in Sachen Budgetplanung zunächst fertig.
Die Zahlung wurde bestand aus zwei Teilen.
-
Teil
3,3 Mio Euro, wobei 2,4 darin bestanden, dass ein bereits zugesagtes Darlehen umgewidmet wurde, um damit die Transfers bezahlen zu können. Denn Mueller hatte übersehen, dass dieses Darlehen zweckgebunden war. Ursprünglich als Ausgleich von Einnahmenausfällen in der Corona Krise.
Die rund 900.000 wurden zusätzlich fällig aufgrund der außerplanmäßigen Verpflichtungen von Vollath und Kozuki, sowie ausfälle von Sponsoringeinnahmen.
Aber daz uist nciht die Zustimmung des AR erforderlich, sondern von HAM und e.V. -
Teil
5,5 Mio Euro als Sicherung der Liquidität und Linzenz der kommen Saison, die ja bereits ein Jahr im Voraus geplant wird, und bis Ende Februar beantragt werden muss.
Hier handelt es sich aber nich um eine Budgeterhöhung, sondern grundsätzliche Saisonplanung 25/26.
Zustimmen muss der AR allerdings einem Darlehen von HAM. Oder genauer gesagt, nicht dem Darlehen, sondern dem Darlehensvertrag selbst. Wobei die Vertreter des Gesellschafters nicht stimmberechtigt sind.
Was die Insolvenz betrifft, so ist das nicht ganz so einfach.
Prinzipiell muss man keine Darlehen annehmen um eine Insolvenz abzuwenden, es kann sogar kontraproduktiv sein.
Anders verhält es sich bei Darlehen von Gesellschaftern, da diese zwar zu einer bilanziellen Überschuldung führen können, aber nicht zu einer Zahlungsunfähigkeit. Und im Fall einer Insolvenz erst nach allen anderen Gläubigern berücksichtigt werden.
Ist nicht die Darlehensgeberin des letzten Darlehens vom Herbst die Fanartikel GmbH? Ich denke, das irgendwo gelesen zu haben. Die ist ja nicht Gesellschafterin der KGaA, entsprechend wäre das hier ja nicht relevant.
Weiß ich so ausm Stegreif grad ned. Kann schon sein, wobei durch die Fanartikel GmbH bisher wohl nur kleinere Darlehen durchgeschleust wurden, und mal einen Spieler zu finanzieren, aber keine Saisonfinanzierungen.
Zumal diese Darlehen ja schwierig in Genussrechte zu wandeln sind, um später dammit das EK zu verbessern.
Hab nachgeschaut: Laut LM war es die HI squared, also die Mutter der Fanartikel-GmbH. Aber es ist auch weiter nicht die HAM international, und wenn das tatsächlich stimmt. ist es kein Gesellschafterdarlehen.
Link: https://loewenmagazin.de/der-kreditgeber-des-tsv-1860-muenchen/
Stimmt da war was… aber ändert ja an der Aussage nix.
ps. hab da jetzt auch nochb mal überlegt und nachgeschaut
hatte dazu ja auch was geschrieben…