Üblicherweise trägt der Käufer im Verhältnis zum Verkäufer die Notarkosten. Jedoch haften Verkäufer und Käufer gegenüber dem Notar idR als Gesantschuldner.
Das heißt: der Notar wird erst den Käufer zur Zahlung auffordern. Zahlt der nicht, wird er den Verkäufer zur Zahlung verpflichten.. Denn eine Zwangsvollstreckung in der Schweiz wird der Notar vermeiden wollen.
Der Verkäufer kann dann aber im Regelfall Regress beim Käufer nehmen. Ob aber eine Vollstreckung in der Schweiz bei einer Briefkastenfirma erfolgsversprechend ist, erscheint zweifelhaft.
Transparenzhinweis: diese Einschätzung ist allgemeiner Natur und bezieht sich mangels Kenntnis nicht auf die konkret zwischen Ham und der Käuferin getroffenen Vereinbarungen über die Tragung der Kosten.
Warum war eig der Notartermin überhaupt in Frankfurt? Sollte das nicht immer am Geschäftsort, also München sein? Welche Vorteile bietet ein Frankfurter Notar? Preise sollten ja gleich sein in der Regel.
Gestern hieß es von einem Besucher bei Pro1860 tatsächlich, dass die Anforderungen an Notare in Hessen nicht gar so streng sind, und es durchaus sein kann, dass man sich deswegen keinen in München ausgesucht hat.
Nein sind sie nicht. Der Unterschied besteht im Weg des Zugangs und in der Art und Weise der Ausübung des Amtes.
Notare in ca. 2/3 der Republik machen eine 3-jährige Ausbildung bei verschiedenen Notaren nach dem 2. Staatsexamen. DAs sind die nur Notare.
In den anderen Bundesländern werden Anwälte mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung zum Notar bestellt, nachdem sie eine mündliche und schriftliche Fachprüfung abgelegt haben. Das sind die Anwaltsnotare.
Alle haben am Ende aber die gleiche Ausbildungzeit von mind. 10 Jahren hinter sich und auch die gleiche Qualifikationsstufe.
Der zweite Unterschied besteht darin, dass in Bundesländern mit 3 Jähriger Ausbildung die Notare das hauptberuflich machen, während in den anderen Bundesländern die Anwälte weiterhin ihre Kanzeleien betreiben, aber vorab dem Mandaten mitteilen müssen in welcher Funktion sie jeweils tätig sind. Es gibt für Anwälte und Notare unterschiedliche Gebührenordnungen.
In Baden Würtemberg gibt es auch noch Notare die im Landesdienst bestellt werden und damit Beamte sind.
Weil es keinen Sinn macht wenn eine Anwaltskanzlei aus Hamburg und Frankfurt zu einem Notar nach München fahren ;)
Und wegen der Sache mit der Geldwäsche.
Das ist in der Tat bei uns am Tisch so angekommen, dass der Notar diese Prüfung vornehmen würde. Ich hab später noch mit dem Reinhard deshalb gesprochen, und ja er meinte die Bank würde diese vornehmen.
Nur gab es nie die Absicht einer Überweisung, und deshalb auch keine Geldwäscheprüfung von irgend einer Bank ;)
Bei Verkäufen von Unternehmen machen Notare eine reinen Compliance Check
zur Identität des Käufers bzw. einem Vollmachtgeber. Und eine Prüfung ob die Kaufsumme verfügbar ist, aber nicht woher sie kommt.
Dazu nutzen sie u.a. das Transparenzregister, aber nur bei Deutschen Käufern, was hier aber nicht der Fall war. Es war ja eine Schweizer Firma. DEmzufolge hat er sich auf das Testat der Firma vom Böckmann verlassen, die es ja wissen muss, weil selbst in der Schweiz ansässig.
Notare machen eine Geldwäscheprüfung regelmäßig nur bei Immobilienkäufen.
Ausnahme: Es ergeben sich erhebliche Hinweise aus dem Verhalten oder den vorgelegten Unterlagen, dass irgendwas nicht stimmt.