Alles zum Investoreneinstieg oder auch -ausstieg

Das mag sein. Aber hinsichtlich der Frage, wer für die Insolvenz verantwortlich ist, wer ggf. für die Verbindlichkeiten der KGaA in Haftung genommen werden kann, sehe ich da schon ganz erhebliche Risiken auf den e.V. zukommen.

bei Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter mit dem Stammkapital. Das ist bei der Chose wirklich das geringste Risiko.

Warum sollte er das tun?

Er hat dazu doch gar keine Funktion/Befugnis im eV, oder? Würde wenig Sinn machen.

Das war aber meine Prämisse bei dem ganzen Thread, ich würde mir wünschen, dass er weiter als Manager an Bord bleibt.

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Hatte er schon ne vertragsverlängerung inne oder nur bis 30.6.?

Im vorliegenden Fall entzieht aber der Minderheitsgesellschafter der Kapitalgesellschaft selbiger gegen den Willen des Mehrheitsgesellschafters die Geschäftsgrundlage. Und in der Folge muss der Mehrheitsgesellschafter seine Forderungen an diese Kapitalgesellschaft abschreiben. Da kann man dann schon argumentieren, dass der Minderheitsgesellschafter bewusst die Insolvenz zu Lasten des Mehrheitsgesellschafters herbeigeführt hat. So einfach ist das fürchte ich nicht.

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Ich halte mich da raus bei dem „wer darf was und wer spielt wo und wem gehört was“. Das ist mir rechtlich und thematisch zu komplex. Ich vertraue zum ersten Mal auf Herrn Mang, das ist doch genau seine Spielwiese und da fühlt er sich wohl.

Und, wie der @HHeinz so schön gesagt hat, Mang hat wohl auch die Eier dazu.

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Da steht doch e.V. und nicht KGaA

Dem TSV München von 1860 e.V. liegt bereits die Zulassung des Bayerischen Fußballverbandes für die Regionalliga Bayern vor.

Keine Ahnung, ob die KGaA hier klagen kann um die Lizenz wieder zu bekommen. Wenn doch, dann dürfte sich das zeitlich nicht mehr ausgehen und ohne Lizenz ist die KGaA m.E. erledigt.

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In den Prozess würde ich - in Anbetracht der Fälligstellung der Darlehen - relativ selbstbewusst gehen.

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Hat man das wirklich? Die Geschäftsgrundlage hat doch der Mehrheitsgesellschafter mit der Kündigung von zugesagten Darlehen gekappt.

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Man darf nicht vergessen, dass Hasan Ismaik Forderungen gestellt hat in diesem Zusammenhang, die ohnehin zu einem Lizenzentzug wegen Verstoßes gegen 50+1 geführt hätten. Sprich: damit wäre die Geschäftsgrundlage eh verloren gegangen.

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Ja, das dürfen die Gerichte entscheiden. Da ist jede Mutmassung über den Ausgang verlorene Zeit.

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Man schafft durch das an den e. V. zurückgefallene Spielrecht der 1. Mannschaft aber auch erst einmal Fakten. Bis es da ein Urteil gibt, fließt noch viel Wasser die Isar hinunter.

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Nun gut, ich fasse dann mal zusammen: Wir haben die Lizenz für die RL Bayern, dafür aber keine Mannschaft, kein Trainingsgelände (?), kein Wappen, keinen Sponsor und keinen Trainer. Dafür eine Prozesslawine, die auf uns zurollt. Bestimmt hab ich noch was vergessen. Aber auch so klingt das schon nach einer Menge Arbeit für nicht mal zwei Monate. Also dann: Packen wir’s an!

PS: Trotz aller Unwägbarkeiten freue mich natürlich, dass dieser mutige Schritt mit neun Jahren Verzögerung nun doch noch gegangen wurde. Ich kann es kaum erwarten, irgendwann auch wieder ein offizielles Trikot im e.V. Fanshop kaufen zu können, selbst wenn aus markenrechtlichen Gründen ein grünes Münchener Kindl mit Löwenkrallen im goldenen Wappen faucht und auf dem Rücken ‚Sechzig Minga’ steht.

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Nja, aber des hab ich ja vorher gmeint.

Da Paula derjenige Welche wäre, der im Namen der KGaA als alleiniger GF eine solche Klage iniziieren könnte, ist HI quasi momentan "blocked "

Er muss den Paula da erstmal wegbekommen.

Aber der eV hat ja noch das Sagen über die GF-GmbH.

Also beißt sich der Hase wahrscheinlich erstmal in Seinen Hund, Weil die HAM erstmal gar nix machen kann, außer die nun aus der Koop-Vertragsmasse heraus stückchenweise Ihre Rechte herauspicken.

Oder seh ich das falsch?

Mal schaun, was der Herr Gräfer so macht.

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Nein. Der e.V. ist und war immer Inhaber der Lizenz. Ohne Kooperationsvertrag ist die Rechtspflicht zur Übertragung der Lizenz auf die KGaA weggefallen.

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Als Geschäftsführer der KGaA?

Da wird er wohl solange bleiben, bis er rausgeschmissen wird, oder bis er aus der persönlichen Haftung raus ist.

Beim eV hat er keinen Posten inne soweit ich weiß

Endlich, ich warte eigentlich immer noch auf den Haken?

Wie schaut’s eigentlich im Bamboleo aus grad? Gibt’s Zeitzeugen vor Ort?

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