Also was man so hört, geht dieses damit nicht verlustig.vmtl wird der alte Dauerkarten-Besitzerstamm übernommen. Man sollte wohl auf alle fälle in seiner kündigung zugleich die Weitergabe der Daten an den eV bzw die Abwicklungsgesellschaft bewilligen.
Ich zitiere hier mal den letzten Satz des SZ-Artikels über HIs Ankündigung einer juritischen Prüfung:
„Die Gründung einer neuen Spielbetriebsgesellschaft ist nach SZ-Informationen in Vorbereitung.“
Entsprechend wird die Meldung, dass die KGaA Insolvenz angemeldet hat, für niemanden mehr überraschend kommen. Einzig der genaue Zeitpunkt hierfür dürfte noch offen sein.
Erst a mal sind Präsidium, Abteilungsleitung und VR für den Verein in der Verantwortung. die MV kommt auch bald, wo vmtl von den Mitgliedern die Bewilligung für diese neue Spielbetriebs GmbH, die laut Medien in Vorbereitung ist, eingeholt werden wird.
Klingt für mich jetzt aber eher nicht nach harter tobak. M.e. hat’s der Typ abgeschrieben, und wird auch keine großen juristischen Anstrengungen mehr unternehmen
Ich bin ja nicht dagegen dass man Lösungen sucht und eine Insolvenz der KGaA mit anschliessender Liquidierung oder möglichen Ablehnung, mangels Masse ist natürlich eine elegante Möglichkeit.
Sagte ich ja schon seit Jahren mehrmals, dass eine Insolvenz auch Chancen bietet.
Aber ein Spielbetrieb im eV ist trotzdem nicht das was wir bei Sechzig brauchen.
Die Strukturen müssen auch bei Auflösung der KGaA neu geschaffen werden.
Dann aber halt ohne die handwerklichen Fehler von KHW und D.Schneider.
Um eine Kapitalgesellschaft kommt man mE nicht drum rum. Und auch das muss dann ziwngend in der MV von den Mitgliedern beschlossen werden. Inkl der Erörterung möglicher rechtlicher und finanzieller Risiken die aus dem Aussteig aus der KGaA noch im Raum stehen.
Damit habe ich dann kein Problem, weil das ein saubere Lösung wäre.
Dann sollte das aber möglist heute noch auf die Tagesordnung. Die MV ist übermorgen in zwei Wochen. Ich denke, für derartig wegweisende Anträge und Beschlüsse sind entsprechende Fristen einzuhalten. Wenn uns entgegen der betrieblichen Übung dieses mal tatsächlich irgendjemand fragen möchte, sehe ich das eher auf einer AO.
Ja das sehe ich auch so. Wenn man das auf dem Schirm hat, dann würde sich eine a.o. MV förmlich aufdrängen um wriklich genug Zeit zu haben sich mit dem Thema ernsthaft auseinanderzusetzen. Einfach so zwischen dem Bericht aus den Abteilungen und Anträge schnell dazwischen geschoben weil es ja sonst zu spät wird und der Veranstalter die Halle braucht ist da nix.
Laut internen Angaben behält man sein VVK Recht auch beim e.V.
Man muss in der Rückforderung unbedingt vermerken, dass die Daten, die die Dauerkarten betreffen, an den e.V. bzw. die abwickelnde Gesellschaft, weitergegeben werden dürfen!
Aber die Gründung einer Spielbetriebsgesellschaft (in Form einer KG?) ist doch in Vorbereitung?
… kann man aus Business Punk ableiten und die SZ schrieb das doch auch …
Alle Sponsoring Verträge der KGaA dürften nicht nur ein Sonderkündigungsrecht besitzen beim Fall eines Abstiegs aus der 3. Liga, sie dürften sogar nichtig sein, wenn gar kein Spielbetrieb mehr durch die KGaA durchgeführt wird.