Warum sollte ein Spielbetrieb im e.V. nicht das sein was wir jetzt brauchen? Normalerweise kann man die Profi Abteilung ja auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder in eine Kapitalgesellschaft umwandeln bzw ausgliedern. Aber genau das sollte richtig vorbereitet sein und braucht seine Zeit, deswegen würde ich jetzt erstmal mit dem e.V. weitermachen und dann vernünftig planen, auch wenns ein Jahr oder noch länger dauert.
Dauerkarten können an Nichtmitglieder überschrieben werden. Außerdem halten Fanclubs Dauerkarten im Paket, die Nichtmitglieder nutzen. Nur neue gehen meistens nur an Mitglieder in den entsprechenden Verkaufsphasen
" e.V. und Ismaik konnten sich dann bis zur Deadline nicht auf einen neuen Darlehensvertrag einigen, so dass keine Zahlung einging und der DFB den Löwen die Drittligalizenz entziehen musste."
Hier nochmal zur Ergänzung. Noch hat uns der DFB die Lizenz nicht entzogen.
KI: Finale Entscheidung (Mitte Juni): Voraussichtlich bis Mitte Juni fällt der DFB die finale Entscheidung über die Zulassung oder Nichtzulassung zur 3. Liga. [1]
Es bleibt weiterhin spannend.
Allerdings spüre ich nach Mittwoch eine Aufbruchstimmung, das stimmt mich positiv.
Ich vertraue allen die daran Arbeiten,dass die Scheidung vom ungeliebten Onkel erfolgreich wird und Sechzig wieder in die endgültige Freiheit zurück führen.
Naja ein kleiner Rosenkrieg wird’s sicher werden, davon geh ich mal aus. Aber wie heists so schön: Lieber ein ende mit Schrecken als ein schrecken der den witz nicht verstanden hat… Oder so ähnlich…
Weil Du da erstmal die Zustimmung der MV brauchst. In der Tagesordnung steht davon nix. Also verschieben oder ao MV.
Wie gesagt du musst dann auch im eV die formellen und orgnaisatorischen Strukturen schaffen.
Warum soll man den Aufwand betreiben? Das geht bis zur MV nicht mehr weil die Zeit zu kurz ist.
Also, kann man auch Insolvenz anmelden. In der Tat ist denkbar, dass ein Verfahren auch wirklich eröffnet wird und die Abwicklung aufgrund fehlender Geschäftsgrundlage sehr schnell erfolgen kann.
Hatte ich ja auch vor Jahren schon hier 2017(?) erläutert
Nach Kündigung des Kooperationsvertrages, kann man mit Hilfe von Partnern gegebenenfalls Spieler deren Verträge aufgrund des Abstiegs nicht auslaufen aus der Ínsolvenzmasse der KGaA ablösen und damit sauber und risikofrei übernehmen.
Das Antragsrecht für Lizenzen fällt ja immer wieder an den Verein zurück, egal was nach der Insolvenz sonst noch passiert.
Das Grundstück gehört der Stadt und die Gebäude bleiben auch stehen. Werden dann von der Stadt(Verhkehrwert oder vertragliche geregelter Ablösewert) abgelöst und der Erbpachtvertrag fällt auf die Stadt zurück.
Der Verein bzw die neue Gesellschaft erhalten nach Abschluss des Insolvenzverfahrens einen geteilten neuen Erbpachtvertrag von der Stadt. Wird sie zu 100% nicht verweigern.
Man muss eben nicht alles doppelt mobbeln sondern kann nach Genehmigung der MV sofort mit einer neuen Spielbetriebsgesellschaft gleich Nägel mit Köpfen machen. Das Zauberowrt ist hier Auffanggesellschaft in die die Angestellten der KGaA dabei überführt werden um ihren Arbeitsplatz nicht zu verlieren, die dann zur neuen Spielbetriebsgesellschaft wird.
Das wäre der saubere Weg, wenn man die KGaA abwickeln will.
Und auch diese Gesesllschaft wird Verluste einfahren. Deshalb brauchen wir das nicht im e.V.
Das soll mal schön vor der Tür bleiben, dafür gibt die Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung.
Alles ja über die Jahre bereits immer wieder erörtert.
Jetzt hat HAM halt den Fehler gemacht und den Bogen überspannt. Er hat wohl damit gerechnet, dass der Klub einknickt wie schon 2017. Und natürlich war das jetzt einfach überfälig dass der Klub da einfach klare Kante zeigt. Da besteht ja gar kein Zweifel und nicht nur einmal gefordert.
Ja, das wäre eine saubere Lösung und ich denke, es wird in diese Richtung laufen. Dass ein paar Anwälte dabei etwas verdienen lässt dich nicht vermeiden.
Ja das ist das kleinste Problem mit den Anwälten. Damit sind wir ja selebr auch gut ausgestattet.
Es werden bestimmt auch Driite involviert sein, das ist es wert. Die Sache muss von Seiten des e.V. sauber über die Bühne gebracht werden. Sonst fällt uns das wieder auf die Füße.
Solange die Kapitalgesellschaft zu 100% in Händen des e.V. ist, bin ich damit vollkommen d’accord.
Aber einfach nur, um es hier dokumentiert zu haben: Von den 36 Erst- und Zweitligisten in der kommenden Saison sind mit Heidenheim, Nürnberg, Union Berlin, Mainz, Schalke, St. Pauli, Kiel, Freiburg, Darmstadt, Elversberg, Dresden und Cottbus 12 als e.V. strukturiert, somit genau ein Drittel. In der 3. Liga sind es mit Düsseldorf, Essen, Verl, Saarbrücken, Havelse, Meppen und Großaspach sieben von 18, wenn man die Zweitvertretungen rausnimmt. In der Regionalliga Bayern sind von den ersten Mannschaften nur Schweinfurt, Haching, Burghausen und Bayreuth nicht als e.V. strukturiert.
Insofern sollte es schon möglich sein, die entsprechenden Strukturen auch in einem e.V. zu schaffen. Die Diskussion sollte sich daher eher darum drehen, ob es sinnvoll ist.
Die Ausgliederungen von Profifußballvereinen in Kapitalgesellschaften wurden in der Vergangenheit oftmals damit begründet, dass die Haftung dann auf die Kapitaleinlage in die ausgegliederte Kapitalgesellschaft beschränkt ist. Das stimmt vollkommen und will ich daher auch gar nicht bestreiten. Nun stellen wir aber fest, dass wir als e.V. womöglich Schadenersatzforderungen gegenüberstehen, die ihre Ursache bestimmt nicht zuerst, aber auch in der Tatsache haben, dass wir unseren Spielbetrieb in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert haben und jetzt schauen müssen, wie wir den Salat wieder entstrukturiert kriegen.
Die Vereinsführung täte gut daran, die Organisation des Spielbetriebs der ersten Mannschaft von 1860 in einer Kapitalgesellschaft, die nicht mehr die KGaA ist, gut zu begründen, um hier möglichst alle mitzunehmen. Weil genauso, wie dass es auf der einen Seite womöglich Leute gibt, die sich Investoren hemmungslos in die Arme werfen, gibt es auf der anderen Seite auch Leute, die die Kommerzialisierung vollständig ablehnen und allein schon beim Kürzel „GmbH“ nach den Erfahrungen der letzten Jahre rot sehen. Und denen wird man gute Gründe liefern müssen, warum wir kurz nachdem wir das Desaster der einen Tochterkapitalgesellschaft womöglich zumindest vorübergehend und mit extremen Risiken behaftet gelöst haben, die nächste Tochterkapitalgesellschaft gründen sollten.
Weil wir bei 60 bewiesen haben oft genug bis immer nicht mit Geld umgehen zu können. Von daher sollen Fehler im Profifußball nie auf den e.V. zurück fallen
Auch, ob es den nicht Profifußball-affinen Mitgliedern zu vermitteln wäre. Bei unserer Historie würde ich mir meine Zustimmung als Leichtathlet schwer überlegen…
Nachtrag: Der @loewengraetscherR hat hier (mal) Recht . (auch wenn sein „ja“ keinen Zusammenhang mit seiner Antwort hat)
Warten wir erstmal ab, was und wann was mit der KGaA geschieht…
Du meinst eher „nein“, oder? Also dass Du das Schaffen von Strukturen für den Profifußball im e.V., analog zu zum Beispiel Freiburg, Mainz oder Union Berlin, nicht gut fändest, mit Blick auf die finanziellen Verwerfungen der Vergangenheit.
Wenn man alle Aussagen von Ismaik nimmt und so durchliest kommt man zu den Schluß das er gehen wird gehen möchte . Und juristisch noch schaut was für ihn noch finanziell zu retten ist .
Dass es möglich ist entsprechende Strukturen innerhalb des Vereins zu schaffen ist ausser Frage.
Die Ausgliederung in eine Kapitalgeselslchaft hat eben zwei Gründe.
Haftungsbegrenzung
Kapitalbeschaffung auf dem Kapitalmarkt
Beides ist nicht zwingend damit verbunden alles jedem der ums Eck kommt hinterher zu schmeissen.
Das Desaster begann eben schon mit der Ausgliederung. KHW hatte einfach alless in die KGaA verschoben aus zwei Gründen.
Er brauchte 5Mio DM(2.6Mio Euro) als Kapital in der KGaA zur erstmaligen Beantragung der Lizenz der neu gegründeten DFL..
Grund war, dass er damit über Alles die faktisch alleinige Kontrolle hatte. Der AR des e.V. und dieDElegierten waren damit weitestgehend ausgeschlossen.
Wenn man jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt wieder eine Kapitalgesellschaft gründet. Dann muss das richtig strukturiert sein. Z.B:
Spielbetriebsgesellschaft die ausschleißlich den Spielbetrieb betrifft. Auch eine GmbH & Co KGaA, AG kann das sein. Diese kann Kapital einsammeln um die höchstmöglichen sportlcihen Ziele zu erreichen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen.
Bei der KGaA hatte ich da zum Beispiel eine Satzungsänderung beim e.V. für den 11.3.6 d vorbereitet, die sich aber dann erledigt hatte: d) Vornahme von Geschäften, die über den Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs des Vereins hinausgehen; insbesondere bei Verzichtserklärungen auf besondere Rechte des Vereins (z.B. Vorkaufsrechte, Kauf- und Rückkaufoptionen) in laufenden und neu zu schließenden Verträgen und Abkommen mit Dritten.
Eine Gesellschaft zur Verwaltung der Markenrechte und deren Vermarktung im Auftrag des Vereins.
zu 1. Muss die Regeln nach 50+1 einhalten und ist ensprechend mit nicht veräußerbaren Rechten ausgestattet.
Was D. Schneider mti dem Kooperationsvertrag angerichtet hat muss ausgeschlossen werden.
zu 2. Diese Gesellschaft ist und bleibt zu 100% in der Hand des Vereins und ist nicht veräußerbar.
Sämtliche Marken und Gebrauchsmuster dürfen ausschließlich über diese Gesellschaft angemeldet werden.
Die Nutzung von Markenrechten werden ausschließlich über eine Nutzungslizenz geregelt. Eine Übertragung an Driitte ist ausgeschlossen.
Die Spielbetreibsgesellschaft erhält eine Lizenz zur eigenen Nutzung(für Ausrüster und Sponsoren) kostenfrei.
Fansclubs und Fanvereinigungen können Lizenzen erwerben gegen geringe Gebühr bzw. Umsatzbeteiligung, oder im Einzelfall bei Aktionen mit humanitärem Hintergrund auch kostenfrei.
Gewrbliche Anbieter von Fanartikeln können eine Lizenz gegen Gebühr und Umsatzbeteiluigung erwerben.
Fanshops werden von dieser Gesellschaft betrieben und Fanartikel sowohl vom Verein und seinen Abteilungen(sofern gewünscht), als auch der Spielbetriebsgesellschaft verkauft und dabei Synergieeffekte genutzt. Die Verteilung der Kosten und Gewinne erfolgt über Kostenstellen und Gewinnabführungsverträge mit Spielbetriebsgesellschaft und Verein.
Jede weitere Gesellschaft die aus welchem Grund auch immer gegründet wird muss zwingend dieser grundsätzlichen Leitlinie des Verein folgend gestaltet sein.
Damit hat der Verein immer die volle Kontrolle darüber was er wie wo machen wil, ohne sich aber für künftige Entwicklungen selbst im Weg zu stehn, weil sich das Ein oder Andere dann gegenseitig blockiert.
Oder auch wechlsende Vereinsführungen meinen irgendwann doch mal aus der Reihe tanzen zu müssen.
Mögliche strategische Partner oder auch Investoren wissen von Anfang die klaren roten Linien die nicht verhandelbar sind und können schon vorab entscheiden ob sie das akzeptieren können oder eben nicht.
Und das Präsidium weiß auch ob man Verhandlungen überhaupt aufnimmt oder eben nicht.
Der Verein kann dann generell sein Antragsrecht für die Lizenligen und bei DFB/BFV behalten.
Das ist das was KHW bei der Ausgliederung verbockt hat, D. Schneider versäumt hat zu korrigieren und 2017 mit der Kündigung des Kooperatinsvertrages evtl hätte nachgeholt werden können.
Wie auch immer jetzt ist wieder die Gelegenheit es besser zu machen als 2002 und 2011.
Eine Frage zum Nachdenken:
Über viele Jahre hinweg brauchte der Verein fast in jeder Saison neues Geld, um weiter bestehen zu können.
Aber haben wir uns jemals gefragt:
Warum kehrt dasselbe Problem Jahr für Jahr zurück?
Liegt das Problem bei der Person, die das Geld bereitstellt?
Oder liegt es in einem System, das jedes Jahr neues Geld benötigt, um überhaupt überleben zu können?
Veränderung beginnt vielleicht nicht dort, wo wir nach Schuldigen suchen.
Sondern dort, wo wir den Mut haben, die richtigen Fragen zu stellen.