Bangemachen gilt nicht. Bei einem Verein dieser Dimension hält sich das Haftungsrisiko doch schon in einem sehr sehr überschaubaren Rahmen, erst recht wenn man keine Gemeinnützigkeit anstrebt.
Aber in dem Rahmen kann man das vielleicht auch einfach formlos machen.
Jo. Als ich „meinen“ e.Verein gründete, brachte ich anfangs exakt die 7 erforderlichen Nasen zusammen
Hat theoretisch den Vorteil, dass praktisch jedes Mitglied zugleich Vorstandsmitglied ist und damit volle Transparenz und Vermeidung von Seilschaften gewährleistet ist, höhö
Wobei sich allerdings -wie ich mit stolzer Brust anmerken darf- nach meiner Wahl zum 1. Vorsitzenden keiner der Pflaumen mehr aufzumucken wagte, mit solch eisernen Hand führte ich mein Regime. Da hätte selbst der Oberste Sowjet noch was von lernen können, einen widerborstigen Reformer Gorbatschow hätt ich sofort präventiv rasiert, muahaha
.
Aber zur Aufnahme in die ARGE braucht’s keinen e.V. Und auch keine Mindestanzahl, wenn ich mich recht erinnere.
Die Entscheidung obliegt einzig dem heiligen obersten Stuhl der ARGE durch Zweidrittelmehrheit, päpstlicher Segen nicht unerwünscht ;)
Ja siehst Du, da bin ich einen anderen Weg gegangen. Ich habe „meinen“ e.V. aber auch nicht selbst gegründet, sondern irgendwann als Vorsitzender übernommen. Weil ich aber im Grunde meiner rabenschwarzen Sünder-Seele auch ein fauler Sack bin, habe ich erfolgreich immer mehr Arbeit delegiert und schaffe jetzt eigentlich nur noch als eine Art allwissende Entität, die über Allem schwebt.
Die einfachen Menschen kommen halt zu mir, wenn sie nicht weiter wissen. „Oh weiser Chevinsky, gewähre uns die Gnade einer Audienz“, so geht das meist los. Und ich entscheide dann. Ob ich gewähre oder nicht.
Tja, so wohlwollend kannste nur regieren, wenn deine Schützlinge devote Schäfchen sind
Bei mir aber waren sehr wohl einige zumindest potentiell aufmüpfige Widerständler darunter, die zu Verschwörungen und Umsturzambitionen fähig waren! So zumindest meine Einschätzung
Für mich also alles mutmaßliche „Bourdons“, die einst schon einen Robespierre zu Fall(beil)
brachten
mein post gilt m.w. für einen eingetragenen verein.
zu prüfen wäre in diesem zusammenhang auch ob evtl. gemeinnützigkeit bestehen könnte.
bei einem nicht eingetragenen verein reichen wie Chevinsky schrieb:
mind. 2 mitglieder.
eines (!) der wesentl. probs ist, dass ein nicht eingetragener verein keine eigene rechtspersönlichkeit ist, heißt u.a.: alle mitglieder haften gemeinsam (54 BGB), ein entsprechender versicherungsschutz kann die haftung der mitglieder (haftungsrisiko) mit dem privatvermögen jedoch einschränken.
vereinsgründung - eine durchaus diffizile kiste,
zu beachten ist bei beiden varianten ergänzend u.a. auch steuerrecht, versicherungsrecht.
daher vllt. erst einiges anlesen = ok,
dann sicherheitshalber - FA f vereinsrecht.
die kosten sind steuerrechtl. absetzbar (inanspruchnahme externer dienstleistung).
Es kommt ja auch so’n bisschen darauf an, was von möglichen Dachverbänden denen man sich anschließen will, verlangt wird. Der Rengschburger sagte ja schon, dass die ARGE-Satzung den e.V. als Rechtsform für Fanclubs NICHT vorschreibt, von daher…kein Problem. Trotzdem würde ich das vorher nochmal prüfen.
„Mein“ Verein ist im Gesundheitswesen tätig und (man braucht ja irgendwie immer auch Geld…) wir stellen regelmäßig Förderanträge bei den gesetzlichen Krankenkassen. Die fordern eindeutig die Rechtsform des e.V., sonst gibt’s von denen mal garnix. Also wirklich: Vorher gut überlegen, was man macht. Erspart einem im Zweifelsfall ne Menge zusätzliche Arbeit…
WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH FÜR DIE GRÜNDUNG EINES FANCLUBS BEACHTEN?
Ein offizieller Fanclub soll aus mindestens elf Mitgliedern bestehen. Ausnahmefälle sind möglich
und müssen bei der Fanbetreuung entsprechend begründet werden.
Das Mindestalter des Fanclub-Vorsitzenden muss 18 Jahre betragen.
Ein offizieller Fanclub muss kein eingetragener Verein (e.V.) sein, eine Satzung sollte allerdings
zwingend vorgelegt werden. Zudem sollte jeder Fanclub über eine vernünftige Struktur und einen
idealerweise mindestens dreiköpfig besetzten Vorstand verfügen.
Das erste Jahr nach der Anmeldung als Fanclub gilt als Probejahr . Bei berechtigtem Anlass kann
die Fanbetreuung den Status als "Offizieller Fanlcub widerrufen.
Alle offiziellen Fanclubs sind Aushängeschilder für den TSV 1860 München. Als Fanclub
verpflichtet Ihr Euch, ein positives Erscheinungsbild der Löwen-Fans in die Öffentlichkeit zu
tragen. Dazu gehört die faire und friedliche Unterstützung des TSV 1860 München, die Förderung
des Zusammenhalts in der Fangemeinde und der Verzicht auf vereinsschädigendes Verhalten.
Auch ein respektvoller Umgang in den Online-Medien, z.B. Internetforen, sollte selbstverständlich
sein. Als Fanclub stimmt ihr dem Ehrenkodex 18 Gebote für 60 zu.
Alle Fanclubs werden nach geografischen Gesichtspunkten in Fanbezirke unterteilt. In jedem
Bezirk werden drei Bezirkssprecher gewählt. Diese Bezirkssprecher bilden den Fanclub-Beirat. In
jedem Bezirk finden regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, Treffen statt. Auf diesen Treffen
werden Neuigkeiten an die Fans weitergegeben sowie Fan-Aktivitäten wie Auswärtsfahrten, Feste
und soziale Aktionen geplant. Der regelmäßige Besuch dieser Treffen sollte für jeden Fanclub
eine Selbstverständlichkeit sein.
Als Fanclub ist ein Vereine oder gar e.V. in der Regel zu viel Aufwand für den Nutzen.
Da ein Fanclub eher keine gewerbliche Tätigkeiten oder Gewinnorientierung anstrebt, ist eine Vereinsgründung oder gar Eintragung eher keine gute Idee. Da hast laufenden Aufwand für Buchführung und Steuererklärungen sowie Anerkennung und Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit. Also Kosten und Aufwand für gar nix.
Haftung haben die Mitglieder der ARGE sowieso keine, da die ARGE als e.V. selbst nur mit ihrem Vermögen haftet.
Braucht also keiner wenn man sich nur mit seinen Spezln treffen und Fußballspiele besuchen will.
Wenn die ARGE oder die KGaA a Satzung haben wollen, dann muss man halt mit ihnen reden und sich auf eine Verpflichtungserklärung einigen. Es geht dabei ja nur darum, dass man sich als offizieller Fanclub an bestimmte Regeln hällt.
Ich gebe dir grundsätzlich vollkommen Recht, gerade was Aufwand und Nutzen angeht. Zum zitierten Absatz möchte ich aber anmerken, dass „e.V.“ und „gemeinnütziger e.V.“ schon nochmal 2 Paar Schuhe sind. Wir haben z.B. unseren Carsharing-Verein zunächst als GbR betrieben und erst als das Finanzamt da Stress gemacht hat, einen e.V. - mit der Folge, dass wir jetzt zwar ein e.V. sind, aber kein gemeinnütziger (Vereinszweck ist schließlich, dass sich die einzelnen Mitglieder was sparen), es zwar einen Kassier gibt, der einen Kassenbericht liefert, aber keine Steuererklärungen und nix. Die e.V.-Form ergibt hier einen Sinn, weil es ja ein Vereinsvermögen in Form von mehreren Autos gibt (die man auch auf einen e.V. zulassen und versichern kann, was bei der GbR nicht ging). Bei ein paar Freunden, die zusammen Fußball schauen wollen, würde ich jetzt natürlich auch keinen Mehrwert in einem e.V. sehen.
Der Unterschied besteht ja nur in der steuerlichen Behandlung. Die Gemeinnützigkeit ist daher eben nur bei größeren Vereinen evtl. sogar mit semi-professioneller Tätigkeit wirklich interessant. Denn der Aufwand ist je nach Größe und Aktivitäten deutlich höher als bei nicht gemeinnützigen Vereinen.
Aber als Verein, egal ob gemeinnützig oder nicht, musst du immer eine Prüfung der Steuerpflicht vornehmen und dem Finanzamt darüber berichten. Was ja nicht heißt, dass man Steuern zahlen muss, aber die Formalitäten muss man trotzdem erledigen.
Soweit ich informiert bin, muss jeder Verein dem Finanzamt auf Aufforderung oder aber mindestens alle 3 Jahre eine Körperschaftssteuererklärung KSt 1 abgeben inkl. EÜR der letzten 3 Jahre und ggfs. ein Anlagenverzeichnis mit Stichtag zum Letzten des jeweiligen 3. Wirtschaftsjahres. Als gemeinnütziger e.V. dazu die Anlage Gem zur Erklärung über die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit Und ggfs. Geschäfts und- Tätigkeitsberichte so wie Satzungsänderungen etc… .
Am Finanzamt kommt halt keiner vorbei der sich irgendwo eintragen lässt. Egal ob VR, HR oder einfach nur Gewerbe anmeldet. Das Finanzamt erhält sogenannte Kontrollmitteilungen von den entsprechenden Ämtern und Justizbehörden und irgendwann liegt dann der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung im Briefkasten.
Ich gehe also davon aus, dass Euer Verein auch eine Steuernummer hat.
Aber im Bezug auf einen Fanclub gings mir einfach darum darzustellen, dass es erheblich effektiver ist, das an Verwaltungsaufwand und Gebühren für einen Verein gesparte Geld lieber fürs Grillfest oder die Auswärtsfahrt zu verwenden. Nicht jeder Fanclub muss ja gleich aus einer halben Dorfgemeinschaft bestehen oder einen lukrativen Fanshop betreiben.
In der Regel reicht es ja als erkennbare Gemeinschaft aufzutreten mit Zaunfahne und FClubabzeichen auf T Shirt und/oder Kutte.
Nachdem die beiden sowieso nur Mitglieder im e.V waren um den Schein zu wahren ist das eigentlich vollkommen egal, bzw. sogar absolut schlüssig. Servus ihr zwei. Auf nimmer wiedersehen.
Was mich eher umtreibt ist die Frage, ob die jetzt ja dann neu aufgestellte und absolut verbesserte Arge nicht eigentlich wieder einen Posten im Bereich der Fanbetreuung bekommen könnte? (vorsicht hinterfotziger Zynismus)
Aber beim TSV kann ich mir eigentlich alles vorstellen.
„Was mich eher umtreibt ist die Frage, ob die jetzt ja dann neu aufgestellte und absolut verbesserte Arge nicht eigentlich wieder einen Posten im Bereich der Fanbetreuung bekommen könnte?“
Das ist der wesentliche Punkt. Die KGaA muss hier Klarheit schaffen. Hab ich heute ja auch einen Kommentar im LM geschrieben.
Wenn jemand wie der Schnell über einen längeren Zeitraum und wiederholt solche Sachen betreibt, kann man nicht von „einem Fehler“ sprechen. Insofern hielte ich von Seiten der Betroffenen, in erster Linie der Vereinführung, eine Verleumdungsklage mit Schmerzensgeldforderung gegen die Urheber dieses einzigartigen Skandals für fast zwingend erforderlich und angebracht. Dies vor allem auch mit dem Hintergrund, festzustellen und herauszufinden, inwieweit der werte Herr Griss unterrichtet bzw. eingeweiht war oder am Ende sogar proaktiv mitgewirkt hat. Vor Gericht mit dem Tatbestand der uneidlichen Falschausage konfrontiert, kommen da vielleicht sogar noch handfestere Dinge heraus. Dieses Konglomerat hat, wenn das tatsächlich so war, dem Verein UND der KGaA massiv geschadet und damit nicht nur das öffentliche Ansehen sondern auch eine schnellere Gesundung, vor allem der Finanzen, torpediert. Und dies nicht zuletzt im Hinblick auf mögliche Sponsoren, denen vielleicht die Seriösität gefehlt hat.
eigentlich unglaublich, da kämft unser Herzensverein sowohl sportlich als auch wirtschaftlich verzweifelt ums Überleben… und dann versuchen sog. VEREINSMITGLIEDER oder PSEUDOJOURNALISTEN aus niedrigsten egoistischen Motiven, die letzte LUFT aus dem verbliebenen Schwimmreifen rauszudrücken!!!
Als Vereinsmitglied fühle ich mich nicht geschädigt. Gerhard Schnell und OMG haben durch Ihr permanentes Störfeuer doch erst die richtigen Leute in die Gremien des e.V. gehievt. Als zahlendes ARGE Mitglied oder auch KGaA Geschäftsführer würde ich das sicher anders bewerten.
In Sachen Gemeinnützigkeit: Ist nicht ein wesentlicher Unterschied, dass Zuwendungen sowohl für den Spender als auch den Verein steuerlich anders behandelt werden, als an einen Verein ohne diese Gemeinnützigkeit?
Diese Metaebene ist aber nicht als Maßstab geeignet.
Genausowenig, wie es ernst gemeint ist, wenn ich Ismaik ‚Erlöser‘ nenne, weil er uns raus aus der Arena geführt hat.
Dieser Argumentation kann ich durchaus folgen. Belassen wir es einfach dabei, dass ‚die richtigen Leute‘ den e.V. führen und das destruktiv intrigante Verhalten von Gerhard Schnell nicht einfach als banaler ‚Fehler‘ bagatellisiert werden darf. Wo letztlich diese Groteske aufgearbeitet wird -also in einem ordentlichen Gericht oder intern im Verein, der ARGE oder der KGaA- liegt in den Händen derer, die einen Schaden zu reklamieren haben. Für mich persönlich ändert sich tatsächlich nichts, denn meine Meinung über die ARGE und OMG kann nur noch besser werden. Nach unten ist da schon lange keine Luft mehr.