Naja, das is ein ziemlicher Unsinn.
Das hat mit Markenwert und Abstieg nix zu tun.
Es gibt zwei Dinge zu beachten.
Zum Einen die Fortbestehensprognose aus dem Insolvenzrecht.
Zum Anderen die Fortführungsprognose aus dem Handelsrecht.
Das sind zunächst zwei unterschiedliche Dinge, die aber dennoch zusammenhängen.
Da die KGaA permanent bilanziell überschuldet ist, sprich das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht deckt, müssten die GFs Insolvenz anmelden.
Um das also zu verhindern bedarf es der positiven handelsrechtlichen Fortführungsprognose. Daraus geht hervor dass in den folgenden mind 12 Monaten keine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eintritt und auch keine Zahlungsunfähigkeit droht.
Damit kann die Anmeldung einer Insolvenz verhindert werden, da zwar ein bilanzielle Überschuldung vorliegt, man jedoch die Bedienung aller im Bewertungszeitraum anfallenden Zahlungsverpflichtungen nachweisen kann. Gültig für das laufende und folgende Geschäftsjahr.
Man also eine positive Fortbestehensprognose im Sinne des Insolvenzrechts erbringt.
Dabei spielt es keine Rolle in welcher Liga man spielt oder welchen Markenwert das Unternehmen hat. Es geht ausschließlich darum, hat man ausreichend liquide Mittel um seinen Zahlungsverpflichtungen für das laufende und folgende Geschäftsjahr nachkommen zu können.