Nie und nimmer. Vielleicht 2,5%
Ich habe ja nicht davon geredet, was sie evtl. erreichen werden, sondern was ihr Ziel ist. Und ihr Ziel wird sicher nicht sein, aus dem Bundestag zu fliegen.
Jetzt isser zusätzlich auch noch justizminister:)
Özdemir zusätzlich Bildungsminister und Kukies neuer Finanzminister.
Zumindest mal hat der dafür auch die Ausbildung.
Auch ned grad Normalität bei den Ministern.
die Grünen gehen überhaupt nicht-die peinliche Außenministerin oder der Habeck - zum fremdschämen! Die sollen ja aus der Regierung verschwinden!
Bei der Jamaika-Koalition hat er vorher noch die Reißleine gezogen. Bei der Ampel dachte er, dass er als Schwanz mit dem Hund wedeln könnte, außerdem „war die FDP jung und brauchte die Macht“.
Da könnte viel Wahrheit drinstecken.…
Kein Problem, als Verkehrsminister hat er ja nichts zu tun bzw. noch nichts getan.
Heißt doch irgendwie wir haben viel zu viele Minister, wenn das so einfach geht🙄
Auch interessant dass es im GG keine Frist gibt, in der der Kanzler auf seine Entscheidung reagieren muss. Er kann also die Mehrheiten ändern und dann beliebig weiterwurschteln bis zur nächsten Wahl.
Irgendwie komisches Gesetz.
Mit 2,5% wird man bei der Parteienfinanzierung immer noch berücksichtigt.
Positiv denken aus FDP Sicht. ![]()
Scholz hat ja keine Mehrheten verändert. Wenn sich jemand findet, der die absolute Mehrheit der Abgeordneten gewinnt kqnn ja jedrzeit win konstruktives Misstrauensvotum starten. Aber so bleibt der vom Bundestag gewählte Kanzler halt im Amt.
Ohne absolute Mehrheit kann man halt nicht durchregieren. Man muss halt für alle Vorhaben Minikoalitionen finden.
Ist ja nur für ne übergangszeit. Und gabs schon öfters, dass jemand provisorisch ein zweites ministerium übernehmen musste.
Ganz und gar nicht komisch und so unselig, wie die verfassung der weimarer republik, als es eben quasi nur ein destruktives misstrauensvotum gab.
Diese Übergangszeit bestimmt er doch selbst. Wenn er die Vertrauensfrage nicht stellt was er nicht muss, müssen sie sich bis September durchhangeln. D.h., wenn’s blöd läuft und sich für nix der Regierung eine Mehrheit findet, dann geht halt bis zur nächsten offiziellen Wahl gar nix mehr und das Land ist nicht handlungsfähig, oder sehe ich das falsch ?
Und hätte er die FDP ein Jahr oder noch mehr früher rausgeschmissen samma halt zwei Jahre handlungsunfähig.
In meinen Augen fehlt da eine Frist.
Im Übrigen wird’s vermutlich lustig wenn statt der Union bei Gesetzeseinbringung xy die AFD den restamplern zur Seite springt.
Wird dann das Gesetz aus diesem Grund zurück gezogen?
Man ist eben nicht handlungsunfähig, das wäre man bei einem destruktiven misstrauensvotum.
Es gibt einen gewählten Kanzler inkl Kabinett (Exekutive), es gibt ein gewähltes Parlament (Legislative). Im Bundestag müssen sich halt immer mehrheiten für Gesetze finden. Er muss halt aus seiner Mitte einen neuen Kanzler wählen mit Mehrheit, oder es bleibt halt bei der alten Regierung, bis Neuwahlen stattfanden bei Ende der Legislaturperiode oder die Regierung eben die Vertrauensfrage stellt.
Das ist doch mein Punkt. Nicht die Regierung kann die Vertrauensfrage stellen, nur der Kanzler selbst.
Die anderen können doch ein konstruktives Misstrauensvotum stellen?
Warum machen sie es dann nicht sondern Geigen so auf der Vertrauensfrage Rum?
Ich gebe zu, der wikitext ist mir zu lang, gibt’s a Kurzform?
Das Parlament kann aber einen neuen Kanzler wählen, nennt sich konstruktives Misstrauensvotum §68. Dieser Kanzler (wie z.B. Kohl) kann dann die Vertrauensfrage stellen. Wenn seine Fraktion sich dann enthält, verliert er die Vertrauensfrage, kann er dann dem Bundespräsident die Auflösung des Bundestages und Neuwahlen vorschlagen, dem der Bundespräse aber nicht folgen muß. So geschehen 1982: Kohl’s CDU/CSU hat mit der FDP einen Haushalt beschlossen und am nächsten Tag die Vertrauensfrage verloren. Carstens hat dann irgendwann den Neuwahlen zugestimmt. Ganz koscher war das aber auch nicht.
Also der Weg ist vorgezeichnet. Merz zum Bundeskanzler wählen und der kann dann versuchen, Steinmeier zu Neuwahlen zu überreden oder sich vom Lindner am Nasenring durch die Manege ziehen lassen. Wer sonst wohl noch mitmachen würde?
Das mit dem Mißtrauensvotum ist halt so ne Sache. Dafür ist die absolute Mehrheit der Stimmen im Parlament notwendig, aktuell also 367 Stimmen. Und es muss einen Kanzlerkandidaten geben, im Momentanen Fall also Merz.
Ich würde mal vermuten, SPD und Grüne würden wohl kaum dafür stimmen.
Wenn CDU / CSU und FDP geschlossen dafür stimmen ( außer Wissing) ist man bei 286 Stimmen. Die restlichen 81 Stimmen müssten also von AFD (76 Sitze), Linken (28 Sitze), BSW (10 Sitze) und fraktionslosen (8 Sitze) kommen.
Selbst wenn da im Vorfeld absprachen getroffen werden würde ich mich als Kanzler in Spee bei der Parteiensituation nicht darauf verlassen. Kann mit gut vorstellen, dass AFD, Linke und BSW sagen, kein Thema, wir unterstützen das Mißtrauensvotum und lassen ihn dann bei der Abstimmung auflaufen. Und sollte das Votum scheitern, dürfte Merz dann für die nächste reguläre Wahl ganz schön angeschlagen sein. Ich kann mir gut vorstellen, dass er und die Union davor zurückschrecken.
Und er braucht mindestens 35 Stimmen von der AFD. Kann mir ebenfalls gut vorstellen, dass die das bestens medial ausschlachten.
Und selbst wenn das alles klappen würde, müsste er ja anschließend eine fingierte Vertrauensfrage stellen wie seinerzeit Kohl 1982. Also die Vertrauensfrage, wo selbst die eigene Partei die Unterstützung versagt, um dann Neuwahlen herbeizuführen. Und das geht glaube ich nicht mehr durch. Das war damals schon grenzwertig und ich glaube nicht, dass da der Bundespräsident mitspielen würde.
Weil der Merz keine Mehrheit hat um sich selbst zum Kanzler wählen zu lassen.
Und dann wäre es kein konstruktives Misstrauensvotum mehr.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 67
(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
(2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen.