Dauerkarten 26/27

Für ein „Charge Back Verfahren“ hat man 120 Tage Zeit. Am einfachsten ist es wohl wegen „Nichterfüllung“ zu starten. Es wurden Karten für die 3. Liga verkauft und morgen wird man offiziell wissen, dass es diese Karten nicht gibt. Wenn dann das Geld nicht mdhr vorhanden ist, kommt natürlich das Thema Betrug auf den Tisch, man hat dann etwas angeboten und verkauft, das man nicht hat. Da man sich ja nicht wirklich darum bemüht hat, die Lizenz zu bekommen - die Kündigung des Darlehensvertrages war ja nicht versehentlich - war das Absicht. Jetzt fordert der Betrüger also Schadensersatz - deswegen finden sich auch seriöse Anwaltskanzleien, die ihn vertreten.

Heißt ihr wartet jetzt noch ab bis was offizielles da ist, oder?

Per E-Mail storniert habe ich schon. Wenn es aber keine Karten gibt, würde es mich überraschen, wenn sie das Geld zurück zahlen. Die müssen die Gehälter zahlen, also müsste der Hasi Geld nachschießen. Dann sollte man schon die nächste Stufe schalten und über die Krefdtkarte gehen. Dann kann man über Betrug spechen. Dann könnte wohl auch der Psuls dinfach susstdigen, weil er ja nichts mit den betrügerischen Machenschaften zu tun haben will … wenn der Hasi einen solchen Aufriss macht, sollte man such sagen, wie es ist - wenn das Geld nicht zurück komnt, ist er ein Verbrecher, nichts anderes.

Ich hatte überwiesen, da kann ich nichts zurückholen

Ich hab Chargeback mal eingereicht. Ich sehe das Problem, dass es bald eine Insolvenz gibt und dann ist es vermutlich zu spät für Chargeback.

Ich hab das jetzt auch mal gemacht

Ich habe da keinerlei Erfahrung! Wie macht man das?

Die ausstellende Bank hat dafür eine Hotline. Da muss der Sachverhalt erklärt werden. Dann wird das bearbeitet.

Ruf die Bank an, die deine Kreditkarte ausgegeben hat und lass dir das entsprechende Formular schicken oder den Link zum Download geben. Die kennen das und helfen dir unkompliziert weiter.

Der Part mit „Nichterfüllung“ ist in diesem Zusammenhang wichtig. Am besten nachdrücklich erklären, dass es unmöglich ist dass man die bestellte 3 Liga Dauerkarte noch erhält. Auf eine drohende Insolvenz würde ich im ersten Moment nicht eingehen. Am besten direkt einen Nachweis vorlegen, dass man bereits beim Händler (KGaA) sein Geld zurückgefordert hat und dieser nicht reagiert.

Vielen lieben Dank euch für die Infos!

Habe jetzt auch Chargeback beauftragt… Mal schauen.

Hab dieses Mal die Frist für die neue DK verstreichen lassen. Hoffe, ich bekomme für Liga 4 eine neue Chance

Habe auch Charge Back über DKB gemacht. Falls jemand was hört von seiner Bank, bitte Feedback geben. Vermutlich sind die Zeiträume noch zu kurz (Rückforderung an KGaA habe ich am 7.6. geschickt), dass die Bank jetzt schon reagiert.

Wir haben ne Nachricht bekommen, dass sich e erst 30 Tage nach Zahlung drum gekümmert wird.

Und gleichzeitig die Info bekommen, dass wir das selber mit dem Zahlungsempfänger regeln sollen…

Kurzum: die haben keinen Bock :rofl:.

Erstmal abwarten, nach 30 Tagen (wäre neu uns dann in ner Woche) schreiben wir nochmal hin, abhängig auch von den Entwicklungen…

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Die Reklamationsabteilung der Kreditkarte hat alles aufgenommen. Die Entscheidung dauert aktuell etwa 3-4 Wochen. Man solle den gesamten Emailverkehr, Bestellvorgang, Reklamations Email usw aufheben, um den final vorlegen zu können.

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Das gehört auch vielleicht in den Investoren- oder Finanzenfaden:

Ich habe auch mein Geld zurückgefordert, gemäß der Vorlagen der Aktiven.
Was jetzt vielleicht stört ist der Begriff „zeitnah“. Wann tritt dann Verzug ein? Wann kann ich dann einen Mahnbescheid zustellen lassen? Ist eine Sammelklage möglich?
Meine Privatrechtwissen stammt aus den Jahren 1999 - 2001.

Mein Ziel ist Freiheit für 60, meine 336,50 € sind zweitrangig.

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Hat schon jemand per Mail eine Antwort bekommen bezüglich der Rückforderung des Geldes?

Fakt ist:

Wir spielen nicht 3. Liga und haben Anspruch auf das Geld. Da könnte man schon eine Antwort erhalten, und wenn es für alle die Gleiche ist.

Wär da ein Zusammenschluss möglich, bei dem ein Anwalt die Rechte vertritt.

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Njet. Weder von Sechzig von von Bank eine Antwort erhalten.

Also nach BGB müsstest du bei Leistungsausfall / anderer Leistung grundsätzlich auf Schadensersatz klagen, bei einer möglichen, einhergehenden Insolvenz wirst du dann auch zum Gläubiger der KGaA (btw genau wie Hasan).

Die Dauerkarteninhaber, die innerhalb von 14 Tagen nach Kauf ihren Kauf widerrufen haben müsste man davon ausnehmen, die müssten das Geld zeitnah zurückbekommen (Definition „zeitnah“ keine Ahnung).

Für alle anderen: Da nicht klar ist, ob die Klage gegen die Auflösung des Kooperationsvertrages standhält und das vor Gericht geklärt wird bekommen wir sicherlich erstmal gar keine Info der KGaA oder den Banken zu den Dauerkarten und einer möglichen Rückerstattung weil noch gar nicht final geklärt ist, ob die Leistung ausfällt.

Es könnte eine Lösung vom eV geben - die zB „Soli-Tickets“ pro Spiel anbietet gegen Spende, oder eigene Tickets verkauft. Oder es könnte aus Kulanz (mEn aber Unsinn für eine im Argen liegende und wertlose KGaA) eine Entschädigung / Zwischenlösung geben, solange der Rechtsstreit läuft.