Delegiertenversammlung am 02.12.2014

Ich denke, dass man mit dem Abhalten der Delegiertenversammlung und dem Nichtabhalten einer Mitgliederversammlung eindeutig dokumentiert, dass die MV 2013 keine Legitimation hat.

Was das für alle zwischenzeitlichen ENtscheidungen bedeutet, das kann man der eigenen Fantasie überlassen. Ob das eine gute Basis für eine Bestätigung der handeklnden Personen bei einer neuen MV ist, möchte ich bezweifeln. Leider kann ich auch nicht sehen, ob die kommende DV mehr Legitimation hat, als die MV 2013.

Allerdings kann man jetzt sagen, dass leider auch die Stadionkommisssion keinerlei Berechtigung hat, wegen der MV 2013 … Das wäre allerdings der Gipfel der Verarschung.

Des is doch uns wurscht, auf einen einzelnen kommts doch nicht drauf an .

Pro Mayrhofer !

Vorsicht Altlöwe wenn der Kraiburger den Daumen senkt haben alle zu gehorchen !!!

Pro Mayrhofer !!!

Ich mache meine stimme vom Votum der Mitglieder abhängig.

Bislang 2:1 pro mayrhofer. Bin gespannt.

Gute Frage. Außerdem wurde man über den Termin solcher Veranstaltungen sonst immer etwas frühzeitiger infomiert und bekam die Möglichkeit eingeräumt vorab schon Anträge für die Versammlung zu stellen. Das scheint man jetzt auch für überflüssig zu halten.

Kann es sein das man sich hier schon wieder angreifbar macht?

Warum? Die Ladungsfrist (2 Wochen) ist eingehalten, oder?
Allgemeine Anträge gab es bei der DV im April 2013 auch nicht, da es eine außerordentliche DV für Satzungsabstimmung und Präsidentenbestätigung war.
Man darf schlicht und ergreifend nichts anders machen, als damals auch auf de Tagesordnung stand.

und deshalb macht man diese DV auch nicht auf der Homepage publik ?

Gute Informationspolitik sieht halt für mich anders aus…

Aber Hauptsache man macht eine Kampagne für ÜÜÜÜs…

Darauf habe ich mich nicht bezogen, sondern ich beziehe mich auf eine rechtliche Angreifbarkeit. Das man die DV nicht ankündigt, finde ich als Nicht-Delegierter auch nicht in Ordnung.

Dann mach ich mal den Ausgleich zum 2:2.

Ich wüsst als Mitglied nichts, was für Mayerhofer spricht.

dann samma ja beinand

Wenn man das machen würde, wäre das Geheule wohl nicht so groß.

Die Außerordentliche DV in 2013 war dazu da, eine neue Satzung zu installieren, um im Anschluß den Weg frei zu machen für eine MV. Weil ein neuer Präsident kurz zuvor bestellt wurde, diesen noch zu bestätigen oder nicht zu bestätigen.
M.W. wurden aber extra Übergangsregelungen in die neue Satzung geschrieben, damit eine eventuelle Bestätigung von Hep Monatzeder nicht zwangsläufig eine dreijährige Amtszeit zur Folge hat, sondern er trotzdem noch einmal von der MV gewählt werden musste.
Soweit so gut. Wenn sich jetzt der Notvorstand an das halten würde, was du einforderst, wäre vermeintlich doch alles in Butter. M.W. tut er das aber nicht. Und da beginnt das ewige 60er Spiel von neuem. Das neue Präsidium/Notvorstand fühlt sich legitimiert durch einen Beschluß einer Mitgliederversammlung, welche aufgrund einer neuen Satzung erst möglich wurde. Jetzt geht man aber her, und verändert diese Satzung in den entscheidenden Punkten, welche die Übergangsregelungen betreffen. Jetzt frage ich mich doch zurecht, wer gibt den Herrschaften das Recht die Satzung zu verändern. Laut neuer Satzung sind dafür 75% der Mitgliederstimmen nötig, und nicht eine Entscheidung von Präsidium oder VR oder wer auch immer.
Jetzt kann ich natürlich sagen, nachdem die DV wiederholt werden soll, halte ich mich auch nicht an die neue Satzung, und ich verändere den Entwurf wie es mir gefällt. Dann gibt es zwar auch keinen Präsidenten Mayrhofer, aber das ist ja egal, weil er ja der Notvorstand Mayrhofer ist, und er müsste jetzt neu vom AR bestellt werden, um dann überhaupt von der DV bestätigt zu werden. Gibt es dafür eine Frist, oder eine Veröffentlichungspflicht? Und jetzt frage ich mich dann doch zurecht, welcher Satzung ist das Präsidium denn nach persönlichen Verständnis verpflichtet? Der alten oder der neuen?
Und dann sind wir wieder bei 60 wie es leibt und lebt, weil das alles anscheinend überhaupt keine Rolle spielt, sondern es nur entscheidend ist, was ich erreichen will, um dann die Satzung zu leben wie es mir gefällt. Da sind wir ja weit gekommen :-(

Mein Fazit aus der Sache ist, dass die Delegierten 2013 eine neue Satzung verabschiedet hatten, und diese wurde wohl aus bestimmten Gründen verändert. Die neue Satzung verbietet es aber, dass das Präsidium diese zu eigenen Zwecken verändert. Daher ist das
strikt abzulehnen, und zwar ohne wenn und aber. Damit erwarte ich von den von mir gewählten Delegierten sich nicht auf irgendwelche Kuhhandel einzulassen. Entweder die neue Satzung in ursprünglicher Form, oder eben nicht. Sollte sich das Präsidium hier quer stellen, wäre es für mich nicht möglich das zu bestätigen.

Und liebe Herren Vereinsverantwortlichen. Die Gefahr auf die Schnauze zu fallen ist auf einer DV um einiges höher, als wenn man hier einfach der Satzung wie sie beschlossen wurde genüge tut, und die Übergangsregelungen belässt. Dann stellt man sich bei Bedarf
halt neuerlich dem Votum der Mitglieder. Haben sie so viel Angst davor?

Dann helfen wir dem Kraiburger mal in seinem Entscheidungsprozess.
Unter momentanen Voraussetzungen mit illegaler Satzungsänderung, von mir ein trockener Schuß aus dem Halbfeld.
2:3

Jemand willens die Änderung an der neuen, neuen Satzung zum ursprünglichen Entwurf der neuen Satzung kurz zu skizzieren?

ich würde mir eigentlich am liebsten ein ergebnis wünschen, das ungefähr so aussieht: 4x ja, 3x nein, 210 enthaltungen. eine eindeutige aussage, dass die delis die abstimmung an die MV abgeben wollen.

da aber offenbar eine zeitnahe MV gar nicht vorgesehen ist, bliebe aus meiner sicht nur ein klares nein.

Auch von mir gibts aus oben genannten Gründen nur ein klares Nein zum Präsidium.

Ein Vegetarier als König der Löwen? Ein Denunziant an unserer Vereinsspitze? Bin ich für jemanden, der sich freut, wenn jemand insolvent geht? Sorry, geht gar nicht, Sherlock erhöht zum 6:2 contra dem groß wie ein Berg, charakterlich ein …

Die Satzung von 2013 ist schon noch die gleiche. Lediglich an den Übergangsbestimmungen wurde „herumgepfuscht“. Damals war die Übergangsbestimmung, dass sich das Präsdium auf der nächsten MV wieder zur Wahl stellen muss (Anm: und was Monatzeder ja auch vollmundig angekündigt hat - gerettet hat es ihn damals auch nicht - aber die Kirmaier-Farce möglich gemacht)
Jetzt ist die Übergangsbestimmung, dass das Präsidium bis zur MV 2016 im Amt ist, also die Amtszeit, die es bei Rechtmäßigkeit der MV 2013 auch gehabt hätte. Zwischendrin wählt man satzungsgemäß nach freier Wahl 2015 den Aufsichtsrat neu, der dann auf der MV 2016 ein neues (oder das alte Präsidium) zur Wahl stellt.

Im Endeffekt will man die Fristen, die man 2013 durch die Übergangsfrist plus 2013er MV bekommen hätte, beibehalten. Ob das okay ist oder nicht, müssen die Delegierten entscheiden.

Kurz noch zum besseren Verständnis. Die Übergangsbestimmungen sind aber schon Bestandteil der 2013 bestätigten Satzung?