Wenn man das machen würde, wäre das Geheule wohl nicht so groß.
Die Außerordentliche DV in 2013 war dazu da, eine neue Satzung zu installieren, um im Anschluß den Weg frei zu machen für eine MV. Weil ein neuer Präsident kurz zuvor bestellt wurde, diesen noch zu bestätigen oder nicht zu bestätigen.
M.W. wurden aber extra Übergangsregelungen in die neue Satzung geschrieben, damit eine eventuelle Bestätigung von Hep Monatzeder nicht zwangsläufig eine dreijährige Amtszeit zur Folge hat, sondern er trotzdem noch einmal von der MV gewählt werden musste.
Soweit so gut. Wenn sich jetzt der Notvorstand an das halten würde, was du einforderst, wäre vermeintlich doch alles in Butter. M.W. tut er das aber nicht. Und da beginnt das ewige 60er Spiel von neuem. Das neue Präsidium/Notvorstand fühlt sich legitimiert durch einen Beschluß einer Mitgliederversammlung, welche aufgrund einer neuen Satzung erst möglich wurde. Jetzt geht man aber her, und verändert diese Satzung in den entscheidenden Punkten, welche die Übergangsregelungen betreffen. Jetzt frage ich mich doch zurecht, wer gibt den Herrschaften das Recht die Satzung zu verändern. Laut neuer Satzung sind dafür 75% der Mitgliederstimmen nötig, und nicht eine Entscheidung von Präsidium oder VR oder wer auch immer.
Jetzt kann ich natürlich sagen, nachdem die DV wiederholt werden soll, halte ich mich auch nicht an die neue Satzung, und ich verändere den Entwurf wie es mir gefällt. Dann gibt es zwar auch keinen Präsidenten Mayrhofer, aber das ist ja egal, weil er ja der Notvorstand Mayrhofer ist, und er müsste jetzt neu vom AR bestellt werden, um dann überhaupt von der DV bestätigt zu werden. Gibt es dafür eine Frist, oder eine Veröffentlichungspflicht? Und jetzt frage ich mich dann doch zurecht, welcher Satzung ist das Präsidium denn nach persönlichen Verständnis verpflichtet? Der alten oder der neuen?
Und dann sind wir wieder bei 60 wie es leibt und lebt, weil das alles anscheinend überhaupt keine Rolle spielt, sondern es nur entscheidend ist, was ich erreichen will, um dann die Satzung zu leben wie es mir gefällt. Da sind wir ja weit gekommen :-(
Mein Fazit aus der Sache ist, dass die Delegierten 2013 eine neue Satzung verabschiedet hatten, und diese wurde wohl aus bestimmten Gründen verändert. Die neue Satzung verbietet es aber, dass das Präsidium diese zu eigenen Zwecken verändert. Daher ist das
strikt abzulehnen, und zwar ohne wenn und aber. Damit erwarte ich von den von mir gewählten Delegierten sich nicht auf irgendwelche Kuhhandel einzulassen. Entweder die neue Satzung in ursprünglicher Form, oder eben nicht. Sollte sich das Präsidium hier quer stellen, wäre es für mich nicht möglich das zu bestätigen.
Und liebe Herren Vereinsverantwortlichen. Die Gefahr auf die Schnauze zu fallen ist auf einer DV um einiges höher, als wenn man hier einfach der Satzung wie sie beschlossen wurde genüge tut, und die Übergangsregelungen belässt. Dann stellt man sich bei Bedarf
halt neuerlich dem Votum der Mitglieder. Haben sie so viel Angst davor?