Die TSV München von 1860 Spielbetriebs-GmbH

Wo findet man das?

§15 der satzung

ähm nein. An der KGaA wurden ja 60% verkauft.
D. Schneider musste damals nur den VR fragen, weil der Zustimmungsvorbehalt erst 2013 auf die MV ausgeweitet wurde.

Wss Du meinst ist die Zustimmungspflicht der anderen Gesellschafter und das Vorkaufsrecht wenn ein Gesellschafter seine Anteile verkaufen will. BlueMav redet von der 51% Schranke.

Das war die Firma von Thomas Probst ?

Japp.

Ich seh das eher pragmatisch bzw. vorausschauend gehandelt.

Hätte es keine Zustimmung gegeben, wäre das Geschäft wieder rückabgewickelt worden. So war man schneller handlungsfähig .

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Könnte der Kauf erst nach der MV erfolgt sein ? Also das der Vertrag usw. Aufgesetzt worden ist aber der Kauf erst gültig geworden ist nachdem man sich dich Zustimmung in der MV von den Mitgliedern geholt hat ?

Falls sich das jemand auch genauer ansehen mag:

Ich sehe das schon so dass der Kauf erst nach der MV, also zwischen dem 26. und 29.06 abgewickelt wurde.

Dann sehe ich darin kein Problem und der Verein hat meiner Meinung nach richtig gehandelt.

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Rein formal betrachtet kann man sagen Ja
Sechzig hat halt gehandelt wie Sechzig immer handelt :man_shrugging:.

Dann sollen sie das auf der MV genau so sagen. Und nicht behaupten, man weiß noch nicht genau was und wie man das machen wird und 12 Tage vorher beim Notar sitzen und das „Was und Wie“ festzurren.

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Der Verein hat absolut korrekt und richtig gehandelt. Genauso war die Aussage von Peter Schaefer auf der Mitgliederversammlung zutreffend eine bestehende GmbH erwerben zu wollen.

Das die rechtswirksamen Vertragsdaten liegen definitiv NACH der Mitgliederversammlung. Man übernimmt aber keine Vorrats-GmbH so, wie wenn man sich eine Breze holt. Natürlich klärt man das über Wochen im Vorfeld.

Also der e.V. kann grundsätzlich durch den Präsidenten, auch ohne die Zustimmung der Mitglieder eine GmbH kaufen. Nur wird das niemals rechtsverbindlich.

Durch die Satzung des e.V. ist so ein Kauf zustimmungsbedürftig. Schließt der e.V. also am 9.6. so einen Vertrag ist der grundsätzlich unwirksam, weil die Zustimmung der Mitglieder erforderlich ist. Hätte die Mitgliederversammlung nicht zugestimmt, wäre der Vertrag vom 9 6. völlig bedeutungslos gewesen. Es ging da rein darum, die Möglichkeit zu haben in diese Vorrats-GmbH „einzusteigen“.

Der TSV München von 1860 e.V. hat diese GmbH ganz klar mit Vertrag UVZ-Nr. L 1972/2026 vom 26.06.2026. Das ist völlig eindeutig und unzweifelhaft.

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ich war ja nicht live dabei…aber wo wäre das Problem gewesen, die Zeitleiste transparent zu kommunizieren? hätte im Ergebnis nix geändert, warum machen wirs uns immer selber schwieriger als es eh schon ist

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Diese Behauptung ist schlicht falsch.

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Da ist jetzt ziemlich alles falsch!

Die zitierte Urkunde ist die Änderung des Gesellschaftsvertrags.

Der Anteilskauf war unzweifelhaft am 09.06. Das steht doch eindeutig auf der Gesellschafterliste.

Und die Zustimmung der MV bedarf es ja nur im Innenverhältnis. Der Kauf wäre deshalb nicht unwirksam geworden.

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blöd gefragt - warum muss man eigentlich eine andere GmbH übernehmen und gründet keine eigene ? So hatte ich es eigentlich auf der MV auch verstanden. Und das man an dem Tag so getan hat als wenn gar nicht sicher ist das so etwas gemacht wird und insgeheim diese bereits eingetragen hatte gefällt mir nicht. Da hätte man ehrlicher sein können, hätte doch nichts geändert und wäre von den Mitgliedern trotzdem genehmigt worden

Ich glaube sie wollten Zeit sparen bzgl Eintragung Handelsregister usw :woman_shrugging:

Ich spekuliere jetzt mal: Eine GmbH die zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Besitz des e.V. ist und nicht von aktuell im e.V oder KGaA taetigen Personen geleitet wird, koennte jetzt rein theoretisch (was sicher nicht passiert ist) rein zufaellig mit Sponsoren und Spielern ueber eine Gaudimannschaft oder ein Seifenkistenrennen verhandeln und da Dinge in die Wege leiten. Ebenso rein zufaellig Mitarbeiter einer insolvenbedrohten Firma abwerben ?