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Griss wieder in Höchstform. Unsere zweite spielt also in der kreisklasse

Und dann dieses scheißvergleiche. Ich hasse es

Er ist halt einfach eine kleine missliebige W[edit by Mod]. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum ihr euch das immer wieder antut.

ps
Unsere III. hat gegen Großhadern gerade sehr souverän mit 0:4 gewonnen.

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Ok, um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen bin ich mit dem edit einverstanden. Aber ist m… Wurst tatsächlich justiziabel? Und ich bleibe dabei. Meidet die Seite, außer ihr könnt ihn anzeigen, oder ihr habt für Mueller Tatsachen, die ihm irgendwann den Zutritt auf dem TG verwehren.

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Der Angestellte einer Leihgeschäftsführerfirma hat Hausrecht bei dem Auftraggeber seiner Frau? Interessante Rechtsposition :thinking:

Auch wenn du das nicht verstehst, ist das wahrscheinlich so.

Es ist mir völlig klar, dass jemand, der Deine teils wacklige Konstruktion antippt, einfach keinen Einblick haben kann.

Falls Du allerdings meinst, dass ich den GF Finanzen nicht für den Befugten halte, eine Art „Bannmeile“ für Griss zu verhängen, dann hast Du Recht. Auch damit, dass ich es nicht verstehe, wie man dieser Ansicht sein kann…

Was soll denn das meine Konstruktion sein, und warum soll sie wacklig sein? Wenn du glaubst Hr. Mueller hätte keine Entscheidungsgewalt auf dem TG hast du aber wahrscheinlich wirklich keinen Einblick.

Und wer soll OG denn im Bereich der KGaA sonst Einhalt gebieten, wenn nicht einer der GF. Du magst dieses grenzwertige Verhalten des OG gerne tolerieren. Dass er einen der Gesellschafter damit schadet ist meiner Meinung aber zweifellos. Da wird es wohl nichts mit dem #gemeinsam

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Herr Mueller ist GFF der KGaA, richtig?
Das Trainingsgelände gehört der Stadt München, 1860 ist dort sozusagen „Erbpächter“, oder?

Korrigiere mich bitte (ernsthaft!), wenn einer der beiden Sätze nicht stimmen sollte.

Genauso ernsthaft zurück.

Wenn ich Erbpachtnehmer eines Grundstücks bin, dann bin ich doch der Verantwortliche für das Grundstück, bzw. habe zumindest das unmittelbare Hausrecht der vereinbarten Nutzung.

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Aber nicht, wenn ich ausschließlich für den Bereich „Finanzen“ zuständig bin. Zudem ist m. E. Erbpachtnehmer der eV und in diesem hat Müllermitue keine Funktion.

Aber in der Schlacht gegen Griss spielen solche Spitzfindigkeiten sicher keine Rolle. Deshalb von meiner Seite aus jetzt Thema durch -bei Bedarf ansonsten per PN…

Dank KHW ist der Erbpachtnehmer die KGaA. Einer der vielen Fehler des Hendlmörders.
Und natürlich ist damit Mueller (spricht sich Müller) damit verantwortlich.

Stimmt. Der Vertrag wurde mit dem eV geschlossen und dieser bei der Ausgliederung auf die KGaA übertragen.

Dennoch: Wie kommst Du (auch ernsthafte Frage) darauf, dass ausgerechnet Müllermitue in dieser Frage alleinige Entscheidungsgewalt hat? Abgesehen davon, dass er offenbar nicht mal Angestellter der KGaA ist (das Vertragswerk liegt mir natürlich nicht vor, aber ich vermute mal, Dir auch nicht)…

Wer sonst sollte denn das Hausrecht ausführen dürfen, wenn nicht die beiden Geschäftsführer der KGaA (Pächterin des Grundstückes).
Die Gesellschafter sind es sicher nicht.
Also wer sonst? …einer muss ja.

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In Fragen des Hausrechts kann ich mir nicht vorstellen, dass einer der GF dies eigenverantwortlich ausüben kann. Entweder es muss im Einvernehmen erfolgen oder der eV könnte evtl. als faktischer Letztentscheider eingreifen.

Doch weshalb sollte überhaupt einer der beiden GF sich bereits nach so kurzer Zeit in den Krieg zwischen den Gesellschaftern hineinziehen lassen? Die Haltung zu den und die Hoffnung auf die beiden neuen GF gründet sich doch letztlich auf deren Bestellung durch 50+1.

Beide wirken wie kühle Funktionäre. Wenn sie ihre Arbeit gut machen sollten, wäre das auch eher positiv für Sechzig. Aber dass einer der beiden nun offensichtlich Partei ergreifen würde, halte ich für sehr unwahrscheinlich…und im übrigen auch nicht für sinnvoll im Interesse der Löwen.

Es ging ja erstmal um die Frage, wer das Hausrecht ausüben darf/muss.
Und das ist selbstverständlich die Geschäftsführung der Pächterin.
Mit wem sich die Geschäftsführung dahingehend abspricht steht auf einem anderen Blatt.

Der eV hat hier wenig mitzuschnabeln denk ich.

Wenn die KGaA einer Person Hausverbot erteilen würde, müssten wahrscheinlich die Unterschriften beider GFs darauf zu lesen sein.

Ob das dann Sinn macht ist wieder ne andere Frage.

Hausrecht hat am TG und an Heimspieltagen im Stadion die GmbH & Co KGaA vertreten durch die Geschäftsführer. Bei zwei GFs durch diese gemeinsam.
Also ergibt sich schon daraus wer für die Erteilung eines Hausverbots zuständig ist.

Nein; „Grisswurst“ könnte ein Vertipper von „Grillwurst“ sein.
Ja; ich weiß, dass das „s“ auf der Tastatur weit vom „l“ weg ist; aber in unserem Alter.…

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Hat noch jemand Sprudel ? Andernfalls muss ich den Wein pur saufen. Herzlichst DrLoewenschorle

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Probier mal mit Wodka mischen.
Prost!

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Sofort den DrLöwenschorle als GF Sport verpflichten! :tumbler_glass:
Doc bleibt Doc - auf die richtigen Mittel kommt es an :point_up:

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