Pikant.
Den angeblich eigenen Verein beim DFB anzeigen. Ja was für ne Uhr.
Und dann sich über Geldstrafen wegen Pyro etc. immer künstlich aufregen.
Wenn ich jetzt sag was ich denke bekomm ich nur die gelbe Karte oder werd gleich gesperrt… kannst dir nicht ausdenken sowas…
Komischerweise wurde genau der Spieltag auf muenchnerloewen.de rausgenommen
Edith sagt schmarrn war ja das nachholspiel.
Ist aber nur ein nicht beleidigendes Spruchband
Das Urteil finde ich absolut lächerlich.
stimmt. Und lácherlich ist auch das da jemand
ist der einen Verein verklagt in dem Fans
ihm ein Lied singen !! Was kann der Verein
dafür und vor allen Dingen was soll er da
machen ? Es geht nicht um die paar € Strafe
es geht prinzipiell darum das man da in
jeden Spiel von jeder Mannschaft Lieder
hört die dem ein oder anderen nicht gefallen.
Und wenn es in unserem Fall die Person
ist die wir alle vermuteten ist das der
absolute Hammer
Also meiner Meinung sollte vom Verein angefragt werden wer diesen Antrag gestellt hat …
Die Person, die beleidigt wurde. Und das ist ja unstrittig, oder? Also an wen es gerichtet war
Lese es auch so durch die Blume…
Edit: Bleibt die Kohle beim DFB?
sonst thematisiert er im Blog ja jede 500€ Strafe, die wegen Pyro verhängt wurde. Diese Strafe spart er in seiner „Berichterstattung“ aus. Pikant.
Warum durch die Blume? Das steht ja im Urteil des DFB;)
Wenn ich mich beleidigt fühle gehe ich zur Staatsanwaltschaft und erstatte dort Anzeige. Im StGB gibt es den Paragraphen 185, da ist das geregelt. Statt dessen rennt der Typ heulend zum DFB. Und die scheinen in letzter Zeit immer mehr Gefallen daran zu finden, Richter zu spielen. Bedenkliche Entwicklung, wenn man mich fragt.
(…) Diesem Strafantrag vom 07.06.2024 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA nicht
zugestimmt und zur Begründung die Zuständigkeit des DFB-Sportgerichts gerügt. Die Strafgewalt
bei derartigen Straftaten gem. § 185 StGB (Beleidigung) liege ausschließlich bei den staatlichen
Strafgerichten. Es sei allerdings weder bei Polizei noch Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet
worden.
Diese Auffassung teilt das Sportgericht allerdings nicht. Es ist nämlich in § 13 Ziffer 1., letzter
Absatz, der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung klar und eindeutig geregelt, dass Verfahren
wegen unsportlichen Verhaltens von Zuschauern und Anhängern einerseits vom
Kontrollausschuss, aber auch auf schriftlichen Antrag der beleidigten Person eröffnet werden können. Ein solcher Antrag liegt vor. (…)
Wie gesagt, von meiner Warte aus maßt sich der DFB immer mehr Sachen an, die eigentlich in die Hände der ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören…
Also wenn das jetzt kein Grund für die KgaA ist, gegen ihn Maßnahmen zu ergreifen…
Danke. Habe ich in meiner Wut wohl überlesen…
Schwierig. Die juristische Zuständigkeit des DFB mag äußerst fragwürdig sein, aber gegen ihn vorzugehen, weil er sich gegen eine Beledigung wehrt, wäre es noch mehr.
Verfahrensordnung DFB
§13 Einleitung von Verfahren
1. Verfahren können nur schriftlich eingeleitet werden. Die Einleitung geschieht insbesondere durch:
a) Anklage des Kontrollausschusses bzw. der Ethik-Kommission bei Verstößen gegen die Satzungen von DFB und DFL Deutsche Fußball Liga sowie gegen deren Ordnungen,
b) Anrufung des Sportgerichts durch den Kontrollausschuss wegen der Vorfälle, die sich im Zusammenhang mit Bundesspielen ereignet haben,
c) Anzeigen von Verstößen gegen die Satzungen und Ordnungen des DFB und der DFL Deutsche Fußball Liga sowie wegen unsportlichen oder sportschädigenden Verhaltens der Spieler oder anderer Personen, auf die das DFB-Recht Anwendung findet,
*d) Einsprüche von Vereinen, Tochtergesellschaften und Mitgliedsverbänden *
gegen die Wertung eines Bundesspieles, die sich auf die Spielberechtigung eines Spielers, auf einen entscheidenden Regelverstoß des Schiedsrichters oder auf besondere das Spiel beeinflussende Vorfälle stützen.
Abweichend von Nr. 1. werden Verfahren wegen unsportlichen Verhaltens von Zuschauern und Anhängern gemäß § 1 Nr. 4. aufgrund des Zeigens von Bannern, Transparenten oder vergleichbaren öffentlichen Kundgabeformen im Stadionbereich nur eingeleitet, wenn die von der Kundgabe betroffene Person oder der betroffene Rechtsträger einen schriftlichen Antrag beim DFB auf Eröffnung eines sportgerichtlichen Verfahrens gestellt hat oder durch den Kontrollausschuss ein besonderes verbandspolitisches Interesse an einer sportgerichtlichen Verfolgung festgestellt wird. Ein besonderes verbandspolitisches Interesse ist in der Regel gegeben, wenn die konkrete Kundgabe einen Straftatbestand im Sinne des StGB und/oder den Tatbestand des § 9 (Diskriminierung und ähnliche Tatbestände) erfüllt.
Es ist tatsächlich dem Schreiben nicht abschließend zu entnehmen wer den Antrag gestellt hat, da zwar die betroffenen Person Antrag auf Verfahrenseröffnung stellen kann. Aber um glaubwürdig zu bleiben der Kontrollausschuss gemäß letztem Satz den Antrag stellen muss.
Könnte dann Ismaik ebenfalls aufgrund von Paragraph 13 Verfahrensordnung DFB ein Verfahren gegen seinen geliebten Löwenverein einleiten lassen, weil er sich durch das Scheichlied und den Fahnen mit seinem durchgestrichenen Gesicht beleidigt fühlt?
Mit welchen Themen befassen sich eigentlich Fans vom FC Nürnberg oder Viktoria Köln in der Sommerpause?