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Bitte lest es euch durch :joy::joy::joy:

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Gab es hier nicht ein Urteil, dass die Fahne keine Beleidigung sondern eine zulässige Meinungsäußerung darstellt? Der DFB müsste sich dann über die staatliche Justiz hinwegsetzen, und dann wirds eng für ihn und seine eigene Gerichtsbarkeit. Damit würde er sich dann extrem angreifbar machen.
Beim Scheichlied wird kein Name genannt, wird also auch wenig Konsequenzen haben.

Die Edit fragt: hat jemand zufällig einen Link zum Fahnenurteil?

Wenn der Mann Eier hätte, könnte er sich in seinem Blog ja mal äussern, ob er einen Strafantrag gestellt hat oder nicht.
Dass der Kontrollausschuss selbst einen Antrag gestellt hat, ist unrealistisch. Dann könnte er Woche für Woche solche Anträge zur Bearbeitung geben.

Herrlich! :grin:
Die Frage bleibt: hat er die KGaA wirklich selbst angezeigt beim DFB?

Wenn ich es richtig verstehe, geht es bei Paragraph 13 um unsportliches Verhalten der Zuschauer. Auch wenn die Fahnen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, könnte es ja „unsportlich“ im Sinne dieser Rechtsordnung sein.
Auf alle Fälle ist es wieder eine völlig irre Geschichte.

Naja, es wundert mich nicht dass wir eine Strafe vom DFB bekommen haben. Bei der kleinsten Witterung von Geldscheinen bekommen die doch sofort ein feuchtes Höschen

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Damit würde die „Rechtsordnung“ des DFB ein Grundrecht einschränken bzw. dessen Ausübung sanktionieren. Viel angreifbarer könnte der Verband sich vermutlich nicht machen.
Haben wir einen echten Juristen hier, der das einschätzen kann? Ich bin ja nur Ersatzlaienrichter. Vermutlich mit Betonung auf „laie“ :wink:

auf seiner Seite hat er das nicht thematisiert. Leute die ihn auf FB oder seinem Blogg
danach gefragt haben wurden gesperrt. Warum wundert mich das nicht.
Schon Scheisse wenn im digitalen Zeitalter alles irgendwie raus kommt :wink:

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Nein. Das Scheich-Lied benennt ihn nicht namentlich.
Die Fahne mit dem durchgestrichenen Kopf ist eine Meinungsäußerung diese Person nicht zu wollen. Anders wäre es wenn es ein Fadenkreuz wäre wie damals bei Hopp. Das könnte man als Mordaufruf interpretieren.

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Ich interpretiere die Fahne als „Parken verboten“, wärs mit 2 Strichen durchgestrichen, dann als „absolutes Halteverbot“.

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Entschuldigung an die Dame, die hier beleidigt wurde.

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Anzeigenhauptmeister gesichtet…


(Quelle: „Der Löwen-Influentsser 24/7“)

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Oi, jetzt muss er aufpassen; der echte Anzeigenhauptmeister wurd derbe verprügelt :(

Oha, diese Art der Kollektivbestrafung ist offenbar schon beim BGH geklärt worden:
BGH zur Klage von Jena, Artikel auf welt.de
Da ging es zwar vermutlich um Pyro, weshalb das nicht komplett vergleichbar ist, aber trotzdem ein bemerkenswertes Urteil.

Also das mit dem „dicken Hund“ ist sicher riskant - nicht, dass Du noch verklagt wirst …

Wenn ich das also richtig einirdne, kann der e.V. oder der Reisinger bei jeder Beleidugung, die auf der Blog Seite auftaucht, € 2000 einstreichen … das summiert sich aber schon …

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Da frage ich mich doch, ob das auch bei Demonstrationen von eher unappetitlichen Parteien und Organisationen angewandt wird. Schließlich fallen da auch Wörter, und Aussagen, die eventuell justiziabel sind. Zeigt man das dann bei der Stadt als Genehmigungsbehörde an, oder muss man sich dann an die Veranstalter wenden. Das möchte ich mal sehen, was da raus kommt.

Aber Fußballfans sind ja schließlich Verbrecher. Dann geht das ja.

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Die 2000.-€ streicht ja nicht OG ein, sondern der DFB. Und die Gerichtsbarkeit des Sportgerichtes reicht sicher nicht bis in den Kommentarbereich des Bloggers.
Allerdings könnte man die ein oder andere Aussage sicherlich zur Anzeige bringen, das betrifft zwar zunächst in erster Linie denjenigen, der die Aussage getroffen hart, wenn sich das aber häuft, dann kann es auch für den Betreiber unangenehm werden.

Wenn der Betreiber die Kommentare nicht löscht, bzw. Die Personen dahinter benennt, kann man den Betreiber sicher belangen.

Die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit sehe ich auch bei der Uhrensohndebatte nicht wirklich. Es geht mir eher darum, herauszustellen, in welcher Weise der e.V. oder einzelne Personen auf der Blogg Seite beleidigt werden, ohne, dass etwas unternommen wird und wie lächerlich sich der Blogg Betreiber verhält, wenn ihm ein Lied gewidmet wird …

Ich fürchte, politische Demonstrationen fallen nicht unter die Gerichtsbarkeit des DFB. Und das Urteil hat ja ausschließlich die DFB-Gerichtsbarkeit in diesem einen Punnkt für rechtens erklärt.

Beleidigungen, Hassrede, etc. fallen unter das NetzDG, es muss nur zur Anzeige gebracht werden. Wobei das je nach Tatbestand der direkt Betroffene machen muss, wenn es ein Antragsdelikt ist.
Drr Betreiber muss dann alle vorhandenen Daten zu Identifikation des Täters herausgeben. Kann er das nicht, wird er aller Wahrscheinlichkeit Auflagen, bspw. zur strikteren Moderation der Kommentare, bekommen. Und je nach seinem Verhalten ist er auch wegen Beihilfe oder als Mittäter mit dran.