Das ist der Arge 3.0 doch vollkommen egal. Hauptsache Wahlkampf und die demokratische Legitimation der gewählten Vertreter beschädigen. Tja, diese Wutrentner kleben seit Jahrzehnten am Schuh des TSV wie Hundescheiße. Aber immer schön Gräben zuschütten.
Nach Ziffer 11.3.6 der e.V. Satzung muss doch bei der Bestellung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen bei Gesellschaften des e.v. (Gf GmbH) die vorherige Zustimmung des VR eingeholt werden. Oder lieg ich da falsch?
Das war im Innenverhältnis im Verein, hat aber keine Auswirkung auf die Handlungsfähigkeit der KGaA oder GF-GmbH. D.h. ein Präsidium kann als Gesellschaftervertreter durchaus den GF einstellen, den der VR abgelehnt hat, das hat dann auch keine rechtlichen Konsequenzen auf das Anstellungsverhältnis. Das Präsidium kann dann nur innerhalb des Vereins sanktioniert werden.
Hab ich das einigermaßen richtig erklärt, @harie, @nicwest?
Aufsichts- und Geschäftsführungsorgane sind nicht Personal der KGaA!
GFs sind Personal der GF GmbH und nicht der KGaA.
Aufsichträte der KGaA sind keine Angestellten der KGaA.
Also ist die Aussage, dass für irgendeine Personalentscheidung in der KGaA eine Zustimmung des e.V. VR erforderlich wäre schlicht falsch. Trainer sowie SD ist Perosnal der KGaA unterhalb der GF, werden auch von dieser eingestellt und nicht vom e.V., sind damit nicht von der e.V. Satzung erfasst. Hier bedarf es nur der Zustimmung des Präsidiums, aber nicht nach der e.V. Satzung sondern der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der GF-GmbH.
Und das primär nur, weil die DFL für das leitende sportliche Personal, also Cheftrainer und Sportdirektor die Zustimmung des Muttervereins fordert.Und der wird vertreten vom Pärsidium ;)
Aber hier gehts doch um ganz was anderes.
Der Vater des Rücktrittsgedankens ist bei der Präsidiumswahl die Voraussetzungen zu verändern.
Vermutlich hat man gemerkt, dass man mit der Gründung der Fanvereinigung für Alles zu spät dran ist.
Bis man hier irgendwas auf normalem Weg erreichen kann dauert es 3 bzw. 4 Jahre.
Deshalb musste man jetzt irgendwas raushauen Die Begründung für die Rücktrittsforderuing ist ja einfach nur zusammengebastelt um irgendwas zu haben was man den Leuten hinwerfen kann. Bei einer ao MV zu diesem Zweck müsste man den Antrag glatt ablehnen, weil er für eine Abwahl keine Grundlage hat und damit satzungwidrig wäre.
Die Einstellung des GF war die einzige Aktion bei der der VR seine Zustimmung gegeben hat. Wie soll man daraus einen Rücktritt konstruieren? Ja man könnte natürlich heranziehen, dass man den Lebenslauf besser und intensiver hätte prüfen müssen. Aber Hellseher haben wir im VR trotzdem keinen.
Ab diesem Zeitpunkt jedoch hat der VR keine Handhabe mehr um zu intervenieren. Dann liegt es ausschließlich am Beirat bzw Präsidium die laufende Arbeit zu bewerten und gegebenenfalls zu handeln.
Aber am Stammtisch ist ja bekanntlich Alles möglich ;)