Schön, dann hast ja Jemanden der Dir zunächst mal den Unterschied zwischen privater und kommerzieller Datenerhebung und Verarbeitung erklärt, so wie den bestehenden Ausnahmen.
Und wenn er grade dabei ist auch, warum es schlicht und ergreifend auch lächerlich wäre, wenn du bei einem Foto von DIr am Strand von Rimini in der Hauptsaison erst von 50 Leuten im Hintergrund eine schriftliche Zustimmung einfordern müsstest, ob du das Blid behalten und zuhause deinem Arbeitskollegen zeigen, oder auf deinen Facebook Account hochladen darfst. Oder bevor du einen Live-Videoclip streamst, erst alle Anwesenden schriftlich einwilligen müssen, obs Ok ist, alternativ du den Strand räumen und absperren lässt bevor du loslegst. Und selbstverständlich deine Famlie oder Freunde sich darum kümmern, dass neu hinzu gekommene Schaulustige ebenfalls die schriftliche Einwilligung geben bevor sie ins Bild laufen.
Auch wenn es manchmal etwas merkwürdig anmutet wie sich Gesetze und Verordnungen in zig Windungen und Verweisen durch viele Zentimeter dicke Nachsschlagewerke schlängeln, ist die Rechtsprechung in der Regel schon sehr bemüht, sich in der Auslegung jener, an der praxisorientierten Anwendbarkeit zu orientieren. So auch hier durch die Interpretation und Anwendung der vorhandenen Ausnahmeregelungen.
Es besteht daher ziemlich einhellige Meinung in der Rechtsprechung, dass ein Erstellen und Verarbeiten eines privates Selfies im öffentlichen Raum auf dem zufällig andere Menschen sichtbar sind, zu rein privaten Zwecken, zu denen auch ein privater Account in den sozialen Medien gehört, nicht unter die DSGVO fällt.
Bitte hör auf damit so einen Schmarrn zu erzählen, nur weil Du mal was von DSGVO im Unternehmen gehört hast, wo es um ganz andere Daten geht deren Schutz grundsätzlich gerechtfertigt ist.
Das ist dann am Ende wieder Geld was zur Tilgung der Pyrostrafen fehlt, was wiederum nicht in die Mannschaft investiert werden kann und uns neben dem Stadion von der Weltherrschaft abhält.*
Wir hatten gestern erst ne Sitzung aller Selbsthilfevereine beim Rhein-Kreis Neuss mit dessen Pressesprecher zu genau dem Thema. Photos auf Homepages etc. Der hat uns nochmal eindringlich darauf hingewiesen, dass es am besten sei, nur selbstgeschossene Bilder zu verwenden, oder bei Photos die andere gemacht haben, deren (schriftliche) Erlaubnis zur Veröffentlichung einzuholen. Ganz klar.
Es geht nicht nur um Leute wie Griss, sondern auch darum, dass im weltweiten Gewebe reichlich Abmahn-Anwälte unterwegs sind, die bereit sind jeden und alle mit Unterlassungsklagen zu bombadieren, wo möglicherweise das Urheberrecht verletzt wurde.
Und wenn Personen abgebildet sind, muss zwingend deren Einverständnis eingeholt werden, falls diese Bilder wo auch immer veröffentlicht werden sollen. Bei größeren Veranstaltungen wird das in aller Regel so gehandhabt, dass an vielen Stellen Schilder ausgehängt werden, wo darauf hingewiesen wird, dass Photos und Videos gemacht und ggf. veröffentlicht werden. Wer das nicht möchte, soll widersprechen.
Lichtbilder genießen unabhängig von der Schöpfungshöhe Schutz nach dem UrhG. Erreichen diese nach deren Schöpfungshöhe Werkcharakter, handelt es sich um Lichtbildwerke (z.B. längere Verjährungsfrist). Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bestehen in beiden Fällen.
PS: Persönlichkeitsrechte oder DSGVO sind im vorliegenden Verfahren irrelevant.
Leute, bitte. Über was unterhaltet Ihr Euch hier eigentlich.
Ein Blogger, welcher keine Gelegenheit auslässt, sich als größten Löwen-Reporter aller Zeiten zu stilisieren, obwohl er der größte Spalter im Löwenkosmos ist, klagt gegen unseren Verein wegen einer absoluten Nichtigkeit.
Da brauch ma ned diskutieren, ob DSGVO hin oder privater Verarbeitung her.
Das ist einfach nur noch armselig und beschämend zugleich und zeigt wie tief man sinken kann. Da gibts keine Diskussion und egal wie das Vergahren ausgeht, muss das Grund genug sein um als e.V. endlich das Hausrecht auszuüben und den Typen rauszuschmeissen.
Bist du dir da sicher?
Ich finde, in solch einem Fall sollte man lieber einen Anwalt fragen, der sich mit der Marterie auskennt.
So einen z.B…
Kanzlei für Geistiges Eigentum, Wirtschaftsrecht und Persönlichkeitsrecht in Regensburg. Ihr Rechtsanwalt für Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Wirtschaftsvertragsrecht.
So einer hat doch mehr Ahnung davon als wir juristische Laien hier
Wenn ich das so lese, kommt bei mir der Verdacht auf, dass OG nicht ganz so viel Glück bei der Auswahl seiner Bevollmächtigen und/oder der Quantifizierung seiner Forderungen hat.
Besonders lustig fände ich, wenn er am Ende tatsächlich mit einem finanziellen Verlust aus der Sache rausginge. Wir werden es hoffentlich erfahren.
Btw: Wie sieht es eigentlich im Umfeld des Gerichts mit Parkplätzen aus?
Was für mich bei dieser Sache hier komplett ignoriert wird, wir haben für solche Situationen, in der Satzung verankert mit dem Ehrenrat eine Schiedsstelle die vor dem Gang zu einem öffentlichen Gericht angerufen werden soll. Ist dies geschehen? Auch wenn dieses Gremium (aus eigener Erfahrung) so träge reagiert wie ein Öltanker, sollte man es nicht aussen vor lassen.
Der Ehrenrat ist da aber ned zuständig.
Es handelt sich nicht um Streitigkeiten auf Mitgliederebene, sondern privater bzw beruflicher Ebene ausserhalb des Vereins.