Fanartikel bzw. Merchandise GmbH

Genau das ist der Unterschied beim Blogger postest Du Deine verschwurbelte Schei** und wirst dafür beklatscht aber ein Forum funktioniert eben durch Diskussion und Meinungsaustausch und nicht nur durch wiederholen seiner eigenen stumpfen Eindrücke.

Anscheinend bist Du nicht in der Lage einer solchen Diskussion geistig zu folgen und damit umzugehen. Es hält Dich niemand auf Dich weiterhin beim Griss mit Deinen Aluhut-Argumenten zu beweihräuchern.

Langsam reicht´s auch mal …

Erzähl hier nicht wieder irgendeinen polemischen Mist! Ich habe mich hier oft genug einer Auseinandersetzung gestellt und diskutiert. So und jetzt nehme ich meinen halben Tag Urlaub und fahre nach Aschaffenburg, um meine Löwen anzufeuern!

So unüblich ist das nicht. War selber mal 1. Vorstand bei der freiwilligen Feuerwehr, da beträgt die Amtszeit sogar 6 Jahre…

Lustig, sagt grade der, der noch nie was anderes getan hat

Yep. War ebenfalls mal 1. Vorsitzender eines von mir gegründeten kleinen Sportvereins, Amtszeit unbefristet
Gewissermaßen Diktator und sonnenbestrahlter Alleinherrscher von Gottes Gnaden, höhö

Jedenfalls bis zu einer laut Satzung möglichen Abwahl mittels Zwergenaufstand
Hätten die Mitglieder mal versuchen sollen, dann hättens aber sauber gschaut die Würstchen, wie ich die, meine Spielgeräte abtransportier, haha

So ähnlich läuft das bei den ARGEN wahrscheinlich auch ;)

OK, ich kenne das von den Vereinen/Organisationen, in denen ich aktiv war/bin, anders (2-3 Jahre)…

Wenn sie das so radikal sehen will, die Frau, dann bitte.
Ich selbst würde jetzt nicht soweit gehen die Herren Ismaik und Stimoniaris mit Krankheitserregern gleichzusetzen, aber das Zitat stammt ja auch nicht von mir.

Hab vorhin auch die gute Gelegenheit genutzt, den Newsletter der TSV 1860 Merchandising GmbH abzubestellen; so als kleines Zeichen. Den kriegen bestimmt viele; wenn ihn jetzt viele abbestellen, fällt das sicher auf.

Den kannst 100x abbestellen, der kommt immer wieder.

Abmahnen!

Obwohl du keine Lust mehr hast, muss ich jetzt doch nochmal nachfragen, denn zur aktuellen Geschichte um die Verwendung des Vereinswappens hattest du ja noch nichts Spezifisches geschrieben:
Wo genau hatte RR hierbei seine Finger im Spiel? Falls du damit auf die Stellungnahme durch den e.V. anspielst, würde mich interessieren, was du daran kritisierst (am besten natürlich mit Zitaten aus besagter Stellungnahme, damit direkt klar ist, was du meinst).

!!!

Völlig richtig! Nur leider wird das hier keiner kapieren, denn in diesem Forum sind die Wahren, Echten und Einzigen überhaupts versammelt …

Dass das Zeug von Macron zur Zeit im Sale ist, haben wir jetzt alle dann schon 4x bzw. 5x erfahren …

Aber das mit dem Abbestellen und dann mit Abnahmung zu drohen finde ich lustig. Das mache ich ;-)

Du scheinst dich nicht wirklich auszukennen
Die ARGE hat Mal vor Jahren beschlossen Daten der Fan Clubs nicht weiter zu geben. Für den Power Done ist es dann die beste Möglichkeit eine Info an die ARGE Fan Clubs weiter zuleiten.
Und da wird die ARGE immer nur angeschissen und jetzt rum maulen das der „Verband“ nur seine Mitglieder informiert ist auch nicht gerade ein Ruhmesblatt. Eine Idee wäre da bestimmt sich an die Vorstandschaft von Pro zu wenden.

Wollt ich auch grad sagen.
Ist sowas nicht sogar strafrechtlich relevant?

Ich finde auch, man sollte gleiches mit gleichem vergelten. Und wenn einige hier den Newsletter bekommen, dann gleich abbestellen. Kommen dann weitere Newsletter, gilt nachstehendes. Und da dürfte es relativ schnell relativ teuer werden, wenn da Abmahnungen von mehreren angestrengt werden.
Leider habe ich keinen Newsletter dort aboniert. Ich könnte zwar jetzt schnell einen abonieren, dann gleich wieder kündigen und wenn dann weitere Newsletter zugesendet werden abmahnen lassen, aber ich glaube das wäre vor Gericht dann doch angreifbar.

Quelle: it-recht-kanzlei.de

Gesetzlicher Unterlassungsanspruch
Was viele Händler nicht wissen oder aber billigend in Kauf nehmen: Der Adressat einer unverlangt zugesandten Werbe-Email kann vom Absender nach §§ 1004, 823 I BGB Unterlassung verlangen. Privatleute können sich dabei auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen, das durch die Zusendung unverlangten Werbemülls beeinträchtigt wird. Unternehmern steht der Anspruch wegen eines widerrechtlichen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu. Darüber hinaus stellt das Versenden unverlangter Werbe-Emails auch eine unlautere Wettbewerbshandlung im Sinne des § 7 II Nr. 3 UWG dar und kann daher von den nach § 8 III UWG aktivlegitimierten Personen abgemahnt werden, auch wenn diese nicht selbst Adressat der Email-Werbung sind.
Wird eine solche Abmahnung über einen (nicht selbst betroffenen) Anwalt ausgesprochen, so können allein hierdurch schon ganz beachtliche Kosten auf den Versender von Werbe-Emails zukommen. Dieser ist dem Abmahnenden nämlich zur Erstattung der Kosten verpflichtet, die diesem durch die Beauftragung eines Anwalts mit einer berechtigten Abmahnung entstehen. Die Kosten für die Abmahnung richten sich dabei nach dem Streitwert der Angelegenheit. Dieser wiederum richtet sich nach dem Interesse des Adressaten, das dieser daran hat, zukünftig nicht mehr mit unverlangten Werbe-Emails belästigt zu werden.

Und eine dazu passende Entscheidung des Landgerichts Lübeck

Insoweit ist eine Entscheidung des LG Lübeck erwähnenswert, in der sich das Gericht eingehend mit den für solche Fälle anzusetzenden Streitwerten auseinander gesetzt hat.
Im Einzelnen führte das Gericht hierzu Folgendes aus:
„Das Interesse des Unterlassungsgläubigers ist zunächst an Artikel 13 der Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG Abs. 1 und 5 zu messen, der das Zusenden von Werbung mit elektronischer Post als unzumutbare Belästigung festlegt, soweit eine Einwilligung des Adressaten nicht vorliegt oder vermutet werden kann. Daraus ergibt sich, dass der Empfänger grundsätzlich ein Interesse von einigem Gewicht daran hat, keine unerwünschten E-Mails zu erhalten. Eine Streitwertfestsetzung auf EUR 3.000,- ist daher auch für verhältnismäßig geringfügige Beeinträchtigungen angesichts des durch die Richtlinie bezweckten Schutzes angemessen. Der Empfänger soll vor einer Ausuferung der kostengünstigen Werbung durch E-Mails geschützt werden. Eine weitergehende Konkretisierung des Empfängerinteresses ist anhand zusätzlicher Umstände des Einzelfalles vorzunehmen. Hierbei ist insbesondere auf die Anzahl der zugesendeten E-Mails abzustellen. Das einmalige Zusenden einer Werbe E-Mail kann für den Adressaten nicht eine ebenso hohe Belästigung darstellen wie das mehrmalige oder ständige Zusenden von Werbe E-Mails. Auch muss ins Gewicht fallen, ob der Adressat seine E-Mail Adresse beruflich nutzt (KG Berlin 5. Zivilsenat, Beschluss vom 23.September 2002-5W 106/02, 5 W 124/02, zitiert nach Juris). Anders als bei der Bewertung des betriebsbezogenen Eingriffs kann für die Festsetzung des Streitwertes nicht grundsätzlich der Beseitigungsaufwand berücksichtigt werden, da auf den Einzelfall abzustellen ist. Insoweit ergibt sich meist erst aus der Gesamtheit aller zugesendeten E-Mails ein erheblicher Aufwand, während im Einzelfall der Kosten- und Arbeitsaufwand für die konkreten E-Mails des Unterlassungsschuldners als gering zu erachten ist. Diesbezüglich kann sich nur dann etwas anderes ergeben, wenn durch den Unterlassungsschuldner eine Vielzahl von E-Mails an den Empfänger gesendet worden sind.“

Anhand dieser Kriterien kommt das Gericht zur Ansetzung folgender Streitwerte:
[list][]Einmalige Zusendung bei privatem Empfänger:3.000,00 EUR
[
]Einmalige Zusendung bei gewerblichem Empfänger:4.000,00 EUR
[]Mehrfache Zusendung bei privatem Empfänger:5.000,00 EUR
[
]Mehrfache Zusendung bei gewerblichem Empfänger:bis 7.000,00 EUR
[*]Ab fünf Zusendungen:zwischen 8.000,00 und 12.500,00 EUR
[/list]Obergrenze:12.500,00 EUR

Eine Abmahnung wegen unerlaubter E-Mail-Werbung kann danach bereits Anwaltskosten zwischen 308,21 € und 816,41 € nach sich ziehen.

Hast Du auch was Substanzielles beizutragen? Oder beschränkst Du Dich darauf, einfach mal einen Hetzer rauszuhauen?

hier sind die, die z.b. gegen die AA waren, die die gegen den Einstieg des Investors waren, also die die schon in diesen Fällen recht hatten. Daher spricht die Lebenserfahrung dafür, dass die, zumindest tendenziell, auch diesmal wieder recht haben. Mit wahr, echt und einzig kann ich nix anfangen, weil sowas immer ne Frage des Standpunktes ist. Du willst mit der Firma to the top, egal zu welchem Preis, ich einen der Verein der alleiniger Herr im Haus ist, ist doch beides legitim. Was es nicht braucht sind bezahlte Blogger die auf Hass und Hetze setzen und den Rest der Medien die das Spiel mitspielen. mehr Ärger und Krawall bringen mehr Auflage und klickzahlen

schöne erklärung der merch gmbh… macht man sich einmal mehr als lächerlich.
und widersprechen tut man sich auch darin ständig…

Liebe Löwen,

ich möchte an dieser Stelle ein wenig erklären um Mißverständnisse zu beseitigen.

Auf einem Medium wird behauptet, dass ich fäschlicherweise geschrieben hätte, die ARGE hätte von einem Spendenpotential von 250.000 Euro gesprochen und diese Behauptung dann wieder gelöscht. Es ist richtig, dass ich es geschrieben habe und dann auch wieder gelöscht habe. Der Grund für die Löschung ist nicht etwa, dass ich die Aussage zurücknehme, sondern, dass mich die ARGE darum gebeten hat. Schlichtweg einfach deshalb, weil die Summe nicht umsetzbar ist. Sie wurde jedoch definitiv so genannt, es waren mehrere Personen anwesend. Die ARGE-Führung hat sich innerhalb von wenigen Stunden bei mir persönlich telefonisch gemeldet und ich habe dann den Satz rausgenommen. Es enttäuscht mich deshalb doch, dass man dann nicht auch bei anderen Medien genauso anruft und bittet herauszunehmen, dass diese Mitteilung meinerseits fäschlicherweise geschrieben wurde. Das hätte ich dann schon erwartet. So stehe ich bzw. das Löwenmagazin da, als würden wir bewusst oder unbewusst Falschmeldungen schreiben.

Zum Anderen möchte ich mich über die Stellungnahme von Herrn Power äußern. Die Formulierung halte ich für irreführend und falsch. Die Merchandising GmbH schreibt, sie könne "versichern, dass der TSV 1860 Merchandising nichts ferner liegt, als die eigenen Fans zu bestrafen beziehungsweise abzumahnen, die nichts anderes tun wollen, als ihren geliebten Löwen auf der Brust zu tragen."Richtig sei, dass man einen Fanclub über einen "Anwalt darauf hingewiesen" habe […]. Nun, das ist sehr beschönigend geschrieben. Zum Einen wurde abgemahnt und nicht darauf hingewiesen. Die Behauptung, man habe sich geeinigt und das bereits geklärt, wie es in der Abendzeitung am Samstag geschrieben wurde, ist ebenfalls falsch. Weder der der Fanclub selbst, noch deren Anwalt wissen was darüber. Zum Anderen ist die Reduzierung auf diesen einen Fanclub ebenfalls falsch. Es gab in dieser Saison mehrere Abmahnungen. Ein Fan hat sogar eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Ich finde durchaus, dass man das kommunizieren muss!

Wir haben gerade eine hochgradig gefährliche Situation, wo wir anfangen allen zu mißtrauen und jegliche Berichterstattung in Frage zu stellen. Ich kann versichern, dass sowohl mir als auch allen Schreiberlingen im Löwenmagazin sowohl Transparenz als auch Wahrheit am Herzen liegen. Wir sind nicht Teil einer e.V.-Verschwörung und haben auch mit PRO1860 herzlich wenig zu tun. Wir sind auch kein Gegenpol zu irgendeiner Berichterstattung. Die Einteilung in eine schwarz oder weiß Berichterstattung oder meinetwegen in reine „weiss-blau oder grün-gold Berichterstattung“ ist schlichtweg falsch und gefährlich. Einige User, die meist immer sehr wenig Kommentare im Löwenmagazin geschrieben haben oder ganz neu auftauchen, versuchen auf sehr manipulative Art dem Löwenmagazin Einseitigkeit und Negativität zu unterstellen. Das fällt mir im Übrigen auch im Löwenforum auf. Es ist der Versuch eine kritische Denkweise in eine vermeintlich neutral gemäßigte Position zu zwingen und damit mundtot zu machen.

Löwengrüße

Arik