Ah, Neuigkeiten zum Ex-GF:
Wenn die fristlose Kündigung wirksam ist, dann kostet er uns wenigsten schon kein Geld.
Ah, Neuigkeiten zum Ex-GF:
Wenn die fristlose Kündigung wirksam ist, dann kostet er uns wenigsten schon kein Geld.
Wie der Nicwest ja schon gesagt hat, besteht nach der Satzung der GF GmbH §12 Nr 6 letzter Halbsatz das Recht die Geschäftsführerbestellung durch den Beirat, ganz oder zeitweise außer Kraft zu setzen.
Das wurde bisher dann in Anspruch genommen, wenn der Beirat sich nicht auf einen GF einigen konnte und es zu einem Patt von 2:2 Stimmen gekommen ist.
Damit hatte das Präsidium die Bestellung an sich gezogen wodurch die Satzung des Vereins 11.3.6 c Gültigkeit erlangte = Zustimmung des e.V.-VR zur Bestellung.
Aber das Präsidium hat ja mit der Unterschrift im Darlehensvertrag
Also ist aktueller Stand:
2. wurde aus dem Darlehensvertrag als Bedingung zwar wieder raus verhandelt, aber die Zustimmung des Präsidiums zu Hiltmair steht da ja trotzdem erstmal im Raum. Ebenso wie die von der HAM Seite, die ihn ja sogar als Darlehensbedingung wollte.
Damit hätte man ja mindestens ein 3:1 im Beirat.
Es sei denn HAM will ihn plötzlich auch nicht mehr, was die Pharce ja komplett machen würde.
Wie auch immer. Der VR ist erstmal aus dem Spiel genommen
Denn Nr.1. wurde ja nicht raus verhandelt. Also ist der Beirat das Gremium zur Bestellung des GF und nicht mehr das Präsidium. Die Zustimmungspflicht des VR ist damit obsolet, 11.3.6 c ist nicht weiter tangiert. Es sei denn das Präsidium will sofort vertragsbrüchig werden, die Kündigung des Darlehens provozieren. Damit die Fortführungsprognose und die persönliche Haftung für eine Insolvenz riskieren.
Das wäre dann natürlich der Oberkracher, nach dem Theater das ja extra deshalb um das Darlehen aufgeführt wurde.
Also ich setze mich täglich auf eine solche Brille…
Das dachte ich ja auch, aber das hat der @nicwest drunter ja anders erläutert.
Ja wenn diese wirksam ist. Nicht umsonst steht da die typische Klausel bzgl. hilfsweise. Kann zwar trotzdem wirksam sein, aber eine Bestätigung schaut anders aus. ![]()
Die wird es normalerweise auch nicht geben, zumindest nicht öffentlich. Die Abberufung und der Gesellschafterbeschluss, die Kündigung auszusprechen, müssen im HR hinterlegt sein, und damit öffentlich einsehbar.
Bei der Kündigung selber (inkl. der Gründe, die bei einer außerordentlichen & fristlosen ja durchaus dem/der gekündigten kommuniziert werden müssen) ist das nicht so, das geht ja prinzipiell nur die unmittelbar beteiligten etwas an.
Die Abberufung als Geschäftsführer und die Kündigung des Dienstvertrages muss man getrennt sehen.
Für die Abberufung sind die Vorschriften des Gesellschaftsvertrags/der Satzung maßgeblich.
Für die Kündigung die des Dienst-/Arbeitsvertrags und andere arbeitsrechtliche Vorschriften und Gesetze.
Es kann durchaus vorkommen , dass die Abberufung als GF wirksam ist aber die Kündigung des Arbeitsvertrages eben (noch) nicht.
Etwa weil eine Klage anhängig ist, wg. der Zulässigkeit einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung, oder eine Abfindung erzielt werden soll, etc.
In diesem Fall würde das Gehalt weiter bezahlt werden müssen, und das auch ohne dass der GF die Geschäfte führt.
Dass Herr Mueller der LMaA kein Geld mehr kostet, geht mE aus dem zitierten Text und der Offenlegung im Register nicht hervor. Vielleicht erfährt man hier später noch mehr.
Der „hilfsweise“-Passus ist zwar durchaus üblich, deutet aber auf eine ungeklärte Rechtslage hinsichtlich der Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung hin.
Allerdings ist eins nun bestätigt:
Man hat tatsächlich Müller einen Zwei-Jahresvertrag gegeben, um ihn unmittelbar darauf fristlos zu entlassen. Sieht nach schlechten Karten vor dem Arbeitsgericht aus…
Ein typischer Löwen-Move eben ![]()
Vielleicht habe ich mich hier zu absolut ausgedrückt. Mit meinem Post wollte ich darauf hinweisen, dass jeder, der Vereinsmitglied ist, die geltende Satzung mit seinem Eintritt in den Verein akzeptiert hat. Damit sollte es auch für ein einfaches Mitglied eine Selbstverständlichkeit sein, diese zu respektieren. Aber mir ist natürlich klar, dass das mit der idealistischen grün-goldenen Brille gesehen ist und bei einigen erscheint es sowieso vermessen, auf Respekt zu hoffen.
Ich bin verwirrt. Hatte der Mülller jetzt doch einen Arbeitsvertrag? Ich dachte, der wäre bei seiner Frau angestellt, die ihn dann als Dienstleistung an uns verkauft hat.
Auch Freelancer und Dienstleister haben Rechte ![]()
Es kommt immer mal wieder vor dass die Rechtslage dann doch nicht so klar ist, wie man vorher dachte.
Genau, deshalb auch meine Einschränkung „Wenn die fristlose Kündigung wirksam ist“.
Mueller wird zwar fristlos, aber mit Wirkung zum 31.06.2026 gekündigt. Das dürfte doch heissen dass die Gehaltsueberweisungen bis dahin ueblicherweise weiterlaufen ?
Das ging bis Saisonende, bzw. 30.06.2024. Danach wurde er scheinbar für 2 Jahre Berufen.
Der ‚Rent-a-Müller‘-Vertrag endete zum 30. Juni. Ab da hatte man (der Erklärung zufolge) einen neuen Vertrag mit ihm selbst abgeschlossen.
Befristete Arbeitsverträge können nur aus ganz gewichtigen Gründen vor Ablauf beendet werden, daher Vorteil für unseren Ex-GF:
1 Sollte er nämlich tatsächlich sehr schwere Verfehlungen begangen haben, und seine „Chefs“ hätten dies erst unmittelbar nach dem Trocknen der Tinte bemerkt, würden selbige als absolut unfähig dastehen. Also dürfte Interesse daran bestehen, nicht alles an die Öffentlichkeit zu lassen.
2 Sollte eine entsprechend schwerwiegende Pflichtverletzung nicht zweifelsfrei nachweisbar sein, dann hätte Müller alles richtig gemacht: Ein paar Gutachten / Präsentationen in Auftrag gegeben, der ihm nützlichen Seite nach dem Mund geredet und ein gesichertes Ruhegehalt für zwei Jahre.
Wo kann man sich eigentlich als GFF von Sechzig bewerben? ![]()
Jein. Wichtig ist hier das Wort „hilfsweise“. Diese Formulierung steht in kurz für „falls die fristlose Kündigung aufgrund vorhersehbarer oder unvorhersehbarer Umstände wirkungslos sein sollte, kündigen wir jetzt ordentlich, um das nicht nach Auftauchen der Umstände machen zu müssen und um die Gefahr, dass dann möglicherweise irgendwelche Fristen verstrichen sind, auszuschließen.“
Wie die Übergangsregelungen bis zur Klärung der Wirksamkeit sind, weiß ich wiederum nicht, also ob die Gehaltszahlungen weiterlaufen müssen, solange das Verfahren läuft, oder nicht. Sollte die fristlose Kündigung wirksam sein, kostet OM seit dem 30.8.24 kein Geld mehr.
Das hältst DU auf Dauer nicht durch, wetten? ![]()
Sind doch nur ein paar Wochen ;-)
Würde trotzdem eng werden … bei ihm … ![]()
Willkommen im Club.