Ich bin mir sicher, dass er nicht erscheinen wird. Das ist nicht so sein Ding …
Er kann gar nicht kommen, weil er ja die Versammlung der ARGE vorbereiten muss. Und das scheint doch sehr schwierig zu sein.
Wie ist da eigentlich gewählt worden? 5/4-Mehrheit oder doch per Akklamation mit anschließendem Umritt?
Durch Handauflegen. Die Rechte hierzu gab es beim Vatikan-Besuch vom Papst persönlich.
Na da haben sie ja Erfahrung mit dem Pabst. Erleuchtung wäre besser, aber wohl zu viel verlangt.
Damit verarscht er jeden, der eine MV auch ernst nimmt. Manchmal fällt es schon schwer immer wieder und wieder zu versuchen diese Arge unvoreingenommen ernst zu nehmen.
Du meintest Handlungsunfähig, oder?
Ist der Bundestag ein e.V.? Meines Wissens eher nicht…
Aber im Ernst: Völliges Unding, das. Ich bin ja im Vereinsgeschäft nicht völlig unwissend, arbeite seit 19 Jahren hauptamtlich für einen e.V. und bin selbst ehrenamtlich Vorsitzender eines anderen, aber DAS habe ich noch in keiner Satzung gesehen. Wahnsinn, mit was diese ARGE-Leute immer wieder um die Ecke kommen…
Bin auch im Vorstand von nem (Sportverein) e.V.
Total „strange“
Ich hab jetzt hin- und herüberlegt, was der Antragsteller damit dem Verein Gutes tun will, aber der einzige Schluss zu dem ich komme ist, dass es wieder mal reine Nerverei und Provokation darstellt.
Man kann ja sicherlich geteilter Meinung darüber sein, ob es gut ist, dass der Verwaltungsrat quasi als eine Art „Filterinstanz“ vorgeschaltet ist und der MV den oder die Kandidaten präsentiert. Das kann man diskutieren. Aber da änderst du ja auch mit einem solchen Antrag nix dran. Keine Ahnung, was das soll.
Deswegen kann der Bundespräsident ja im Notfall auch jemanden zur Kanzlerin/zum Kanzler ernennen, die/der noch nicht einmal die Mehrheit des BT hinter sich hat. Aber solch undemokratische Zustände können wir beim e.V. echt nicht brauchen.
Ja
Ned ganz richtig.
Der Bundespräsident schlägt den Kanzler vor. Richtig ist, dass es nicht der Kanzlerkandidat der Regierungspartei/-koalition sein muss.
Aber ernennen muß den Kanzler der vom Bundestag mit einfacher Mehrheit gewählt wurde.
Artikel 63 GG regelt die Kanzlerwahl, ich bezog mich auf Satz 4.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 63
(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.
Eigentlich ist dieser Satz maßgebend. Der Bundespräsident lediglich ein schmückendes Beiwerk in - übergreifend, und in die Moderne übersetzend, gesehen - Monarchietradition.
Hättest halt einfach gleich den ersten Punkt nicht nur gedacht sondern hingeschrieben ;)
Ansonsten ist die Intension völlig im Nebel.
So wie der Antrag gestellt wurde, will man eher dass das aktuelle Präsidium solange im Amt ist bis es selbst keine Lust mehr hat. Weil eine Abwahl nahezu ausgeschlossen wäre, selbst wenn der Verwaltungsrat sich zu 100% ändern würde.
Es gibt zu diesem Antrag einfach keine Interpretation die in dieser Form auch nur ansatzweise sinnhaft wäre.
Witzige, merkwürdige und unsinnige Anträge ist man ja gewohnt. Aber der ist schon eine eigene Liga.
Man hat das damals schon schlau geregelt und vorgesorgt. In der Praxis konnten wir zum Glück immer bei Satz 2 aufhören, da der jeweilige BP immer die Kandidatin/den Kandidaten vorgeschlagen hat, die/der die Mehrheit hinter sich hatte. Es könnte ja aber auch einmal anders kommen oder sich keine Koalition bilden. 2017 war das schon spannend.
Mea culpa
Dann hast halt a Regierung ohne Kanzlermehrheit.
Auch kein Beinbruch. Du brauchst halt für notwendige Bundestagsbeschlüsse dann bessere Argumente als nur die Fraktionsdisziplin.
Das ist aber der einzige Punkt warum es parteipolitisch gesehn von Vorteil sein kann den Bundespräsidenten zu stellen.
Ich habe das gar nicht gewertet, sondern nur geschrieben, dass ein BK nicht zwingend eine Mehrheit im BT braucht. Allerdings hätte an dieser Stelle der BP relativ viel Macht, weil er den Gewählten ernennen oder Neuwahlen anordnen könnte. Jetzt kommen wir aber weit vom eigentlichen Thema ab.
An dem Antrag verstehe ich nicht, weshalb das Präsidium eines e.V. eine so viel stärkere demokratische Legitimation brauchen sollte, als sie ein BK hat.
Habe mehrmals versucht einen Sinn zu finden und meinte auch mal (s.o.) einen gefunden zu haben… jedoch: Ohne Begründung des Antragsstellers werde ich es bspw nicht verstehen können.
Eine solche Hürde für ein Amt macht nur dann Sinn wenn man die Position weitestgehend gegen eine Abwahl absichern will.
Aktuell also überhaupt keinen, wenn man betrachten aus welcher Ecke der Antragsteller kommt. Zumindest was bisher bekannt ist, wäre da ja genau das Gegenteil gewünscht.
Irgendwie beschleicht mich der Verdacht, dass der Antragsteller die Satzung genauso gut kennt wie sein ehemaliger Betriebsratskollege. Sonst kommst doch auf so an Unfug ja gar ned