Als ob Hochwasser die einzige nenneswerte und Schaden verursachende Folge der Klimakatastrophe wäre.
Waldbrände, Dürren, Hitzewellen (alleine > 10.000 Tote dieses Jahr in Deutschland…)
So so. Dann verrate mir doch bitte welche Flutkatastrophe ich „vergessen“ habe? Danke.
Hier die Ergebnisse des 2026er „Planetary Health Check“. Falls es noch jemanden interessieren sollte…
Schön zu sehen, dass noch Leute mit Hirn im Wirtschaftsministerium arbeiten:
„Noch nicht marktfähig“: Reiches Fachleute zweifeln offenbar an Mini-AKW - n-tv.de
Die Frage ist wie lange arbeiten die da noch!
Es hat halt auch nicht geholfen, dass im August die SMR-Blase von drei Herstellern in New York geplatzt ist.
Diese endlendigen Kreislauf von Laboraufbauten zu nehmen, um riesig Investoren-Geld einzusammeln, welche dann die Unternehmen an die Börse hypen, bevor sie dann ihr Geld mit Gewinn holen und die normalen Anleger zahlen dann die Zeche, sollte man auch mal Einhalt gebieten. Wird nicht passiert, weil der Kapitalismus heilt ja alles…
Die Chefin ist wohl anderer Meinung:
„Ausstieg war ein großer Fehler“ – was interne Papiere über Reiches Atomkraftpläne verraten
*Von **Daniel Zwick***Wirtschaftsredakteur
Veröffentlicht am 17.09.2026Lesedauer: 6 Minuten
Wirtschaftsministerin Reiche hält Deutschlands Atomkraft-Ausstieg für falsch. Nun will sie die Forschung für Mini-Atomkraftwerke nach Deutschland holen. Interne Unterlagen zeigen unter anderem, wie sie in den USA um Investoren warb.
(Screenshot eines WELT-Artikels mit Paywall)
Edit zum Spiegel-Artikel:
Das Hauptargument im Artikel besteht darin, dass SMRs noch nicht kommerziell verfügbar und marktreif seien.
Das stimmt für die westliche Welt, liegt aber darin begründet, dass das neue Interesse an der Technologie erst wenige Jahre alt ist. Auch Windkraft und Solarenergie waren in den frühen 2000er-Jahren noch erheblich weniger entwickelt und teurer als heute. Warum sollte den SMRs nicht ebenfalls eine erhebliche Fortentwicklung zugetraut werden?
Die Altanlagen nicht wieder ans Netz zu nehmen, aber dann auf SMR Technik zu setzen finde ich komplett hirnrissig. Abgesehen davon dass das ohne breiten politischen Konsens wenig Sinn macht. Niemand wird in Deutschland, ohne massive Subventionen, in SMR Forschung investieren, wenn man damit rechnen muss, dass das z.B. die Grünen bei der nächsten Regierungsbeteiligung wieder rausverhandeln.
Zumal man z.B. mit Kanada, Frankreich oder Tschechien Standorte mit weit positiverer Einstellung gegenüber Kernkraft in der Auswahl hätte.
Die Grünen sitzen voraussichtlich demnächst in 8 Landesregierungen und können somit die Politik von Wirtschaftsministerin Reiche über den Bundesrat ausbremsen. Aber nicht jedes Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Frage an die Verfassungsrechtler: Welche Gesetze sind zustimmungspflichtig und welche nicht?
Wird hier passend beschrieben: Bundesrat - Zustimmungs- und Einspruchsgesetze
Der AKW-Ausstieg war ohne Zustimmung des Bundesrats möglich. Ohne es genau zu wissen würde ich argumentieren, dass es bei einem Wiedereinstieg genauso wäre, die Bundesländer aber durch eigene Gesetze/Verwaltungsanweisungen AKWs auf ihrem Gebiet faktisch ausschließen können. Sodass AKWs dann bei den aktuellen politischen Verhältnissen in Bayern möglich wären, in Baden-Württemberg eher nicht. Alle Angaben basieren auf zehn Jahre altem Halbwissen ![]()
Bin zwar kein Verfassungsrechtler aber der Bundesrat beschreibt es wie folgt:
Welche Gesetze zustimmungsbedürftig sind, ist ausdrücklich und abschließend im Grundgesetz geregelt. Im Wesentlichen lassen sich drei Gruppen unterscheiden:
- Gesetze, die die Verfassung ändern.
Hier muss der Bundesrat sogar mit einer Zweidrittelmehrheit (46 Stimmen) zustimmen (Artikel 79 Abs. 2 GG). - Gesetze, die in bestimmter Weise Auswirkungen auf die Finanzen der Länder haben.
Hierunter fallen auf der Einnahmeseite alle Gesetze über Steuern, an deren Aufkommen die Länder oder Gemeinden beteiligt sind (Artikel 105 Abs. 3 GG): zum Beispiel die Lohn- und Einkommensteuer, die Mehrwertsteuer und die Gewerbesteuer.
Auf der Ausgabenseite zählen hierzu alle Bundesgesetze, die Pflichten der Länder zur Erbringung von Geldleistungen, geldwerten Sachleistungen oder vergleichbare Dienstleistungen gegenüber Dritten begründen (Artikel 104a Abs. 4 GG). - Gesetze, für deren Umsetzung in die Organisations- und Verwaltungshoheit der Länder eingegriffen wird.
Die Länder haben das Recht, von bundesgesetzlichen Regelungen über die Einrichtung der Behörden und über das Verwaltungsverfahren durch Landesgesetz abweichen zu dürfen. Die Zustimmung des Bundesrates ist insoweit nur erforderlich, wenn im Bundesgesetz wegen eines besonderen Bedürfnisses nach bundeseinheitlicher Regelung das Verwaltungsverfahren ausnahmsweise ohne Abweichungsmöglichkeit für die Länder geregelt wird (Artikel 84 Abs. 1 GG).
Ah Nördlinger war schneller
Heute ist in der SZ ein Interview mit der Bundesvorsitzenden Franziska Brantner. Sie sagt darin, dass es aufgrund der zu erwartenden Zusammensetzung im Bundesrat nun möglich sei, den Großteil der Politik von Katherina Reiche auszubremsen. Welche Teile der Energiepolitik der Ministerin betrifft das und welche nicht?
Ich meine, dass Söder Isar II hätte weiterbetreiben können, wenn die Ampel dies den Ländern per Gesetz erlaubt hätte.
Dann guck mal, was die Betreiber damals gesagt haben. Söder ist Politiker, keiner, der sich technisch oder organisatorisch mit einem AKW auskennt. Ihn persönlich hätte ich als Betreiber lieber nicht so gerne. Lieber eine Firma mit der passenden Expertise. Und die haben 2022 nunmal abgewunken.
Ja noch ungefähr 80-100 Tage lang bis ca. Aug/Sept. 23. War ja schon im Streckbetrieb, d.h Ausschöpfen der Restenergie der Brennelemente. Danach Revision und Brennelemente beschaffen. Hätte mindestens 12 Monate gedauert und einen 3-stelligen Millionenbetrag gekostet ….
Und solange wir weiter CO2 in die Luft pusten, wird das auch nicht besser. Genau genommen wird es nichtmal nicht schlechter. Sondern einfach nur wärmer.