Der Beschluss der MV lautete, dass der Kooperationsvertrag [color=#0000CD]vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsrats[/color] gekündigt werden soll, d.h. er wird so oder so umgesetzt.
Sie will dir sagen, dass mit dieser reingebeteten Klausel das Präsidium fein raus ist, denn der Verwaltungsrat entscheidet. Und damit ist der Antrag umgesetzt. Auch wenn er nicht umgesetzt wird. Klasse System.
so wird das wohl teilweise gesehen, ich sehe es anders, aber das hab ich auch schon öfters geschrieben. Darum nicht nochmal hier. Meine Fragestellung seh ich davon aber trotzdem nicht berührt. Es geht ja auch darum wie man es gerne hätte. Begründen lässt sich sicher beides.
Es wäre der Thematik sicher angemessen wobei man sagen muss dass wenn der Verwaltungsrat den Beschluss nicht umsetzen will (warum auch immer) eine außerordentliche MV für mich nicht mehr so viel Sinn macht.
Ich bin ebenfalls wie einige hier für die Maximalkonfrontation mit Ismaik, also => kündigen und das mit möglichst unfreundlichen Worten.
Der verdammte Vertrag muss weg, das Damoklesschwert mit der automatischen Übernahme der GF-GmbH durch Ismaik beim Fall von 50+1 muss um jeden irgendwie legalen Preis verhindert werden.
Der einzige Grund nicht zu kündigen wäre für mich, wenn es aktuell im Hintergrund laufenden Verhandlungen (sei es mit Mey oder wie auch immer) entschieden zuwider laufen würde, die ohnehin ein baldiges Ende des Vertrages mit Ismaik brächten.
Eine außerordentliche MV macht bloß Sinn, wenn dabei der Vertrag und das Gutachten offen gelegt werden würde. Wenn das nicht der Fall wäre, müsste ich als Mitglied wieder blind abstimmen. Das macht einfach keinen Sinn.
Ansonsten Kündigen, ohne wenn und aber. Ordentlich müsste es allemal möglich sein.
Mei, ich erinnere mich halt an den Stoffers und Kirmaier…immer wenn Sechzig halt was im Rechtsbereich mit der Eisenstange erzwingen wollte, gings maximal schief
Du hast vollkommen Recht. Es stellt sich die Frage, ob man für eine ausserordendliche MW die Möglichkeit hätte, den e.V. zu zwingen, den Vertrag offen zu legen.
Ein Vertrag, der z.B. über die Fortführung der Fußballabteilung entscheiden kann (wenn man angeblich bei Insolvenz der KGaA nicht mehr in der Regionalliga antreten kann), sollte den Mitgliedern dieses Vereins zugänglich sein. Es übersteigt mein Verständnis, dass man als Mitglied zwar über die Arbeit des VR und des Präsidiuns abstimmen kann (z.B. Entlastung) ohne zu erfahren, welche Verbindlichkeiten sie im Einzelnen eingehen.
Es ist im Grunde genommen fraglich, ob man einen VR und ein Präsidium überhaupt entlasten kann, wenn Verträge existieren, deren Inhalt teilweise geheim ist.
Eine außerordentliche MV bringt wohl nichts. Die Ergebnisse werden sicher nicht im Detail herausgegeben werden können und bei einer (ich sag mal) gekürzten Zusammenfassung über ein, zwei Seiten stünde dann natürlich sowieso der Vorwurf im Raum, dass geschönt wurde. Heraus käme ein neuerlicher Blindflug für die Mitglieder, also eigentlich keine Veränderung gegenüber dem ursprünglichen und angenommenen Antrag.
Ich bin da ganz bei @Tower und @Schindluder, dass eigentlich das Wesen der Mitgliederversammlung als höchstes Organ geschädigt ist, wenn Präsidien geheime Verträge schließen und sich dann der Entlastung stellen können.
Weitgehend würde ich auch der Ansicht zustimmen, jetzt mit Nachdruck auf eine Kündigung loszugehen. Aber zumindest der Worst Case (bei Sechzig also: das, was passieren wird) sollte vorher abgeklärt und bekannt sein. @Schwabinger Löwe hat da schon Recht, die Themen Stoffers und Kirmaier anzusprechen.
Sobald allerdings die Auswirkungen geringer sind als meinetwegen „Kompletttilgung des TSV München von 1860 e.V. aus den Geschichtsbüchern“, Atomkrieg oder Götterdämmerung, also alles, was den TSV in irgendeiner Weise er selbst bleiben ließe, bin ich der Überzeugung, dass die Kündigung durchgeführt gehört.
Davon habe ich mich inzwischen überzeugen lassen, ich war zuvor etwas vorsichtiger…
Ich habe nichts von einer Eisenstange geschrieben, sondern mir ein konsequentes Vorgehen gewünscht. Dabei sollte doch zumindest der Versuch einer ordentliche Kündigung möglich sein, wenn es einen entsprechenden Auftrag der MV gibt.
Ich bin da ganz bei St. Agostino. Untätigkeit macht die Sache und unsere Situation nicht besser. Falls man die Weigerung auf die aberwitzigen Forderungen von HI einzugehen überhaupt als Konfrontation bezeichnen möchte, müssten doch jetzt zumindest nach MV Willen die nächsten Schritte kommen. Darum hoffe ich, dass wie versprochen die Gemeinnützigkeit auf dem richtigen Weg ist, und der Kooperationsvertrag zumindest ordentlich gekündigt wird. Ein weiter so, kann doch selbst ungesehen nicht im Sinn des Vereins sein.
Wenn das alles zuviel Konfrontation ist, müssen wir halt so weitermachen wie bisher, und darauf hoffen, dass wir zumindest dem Mey unsern Hintern hinhalten dürfen um so den HI los zu werden. Das erscheint sowieso als einzige Option, die in Betracht gezogen wurde. Schöner und besser wird es dadurch aber nicht.
Wo ich bei dir bin ist, dass wir sowieso warten müssen, was sie dann entscheiden. So lange dauert das ja nicht mehr.
Ja, wenn es um die grundsätzliche Sache geht: der Vertrag muss gekündigt werden um die Geschäftsführungs GmbH vor dem Vollzugriff von Ismaik zu schützen, weil der nachweislich nicht befähigt ist die richtigen Leute einzustellen und/oder vernünftige Entscheidungen zu treffen, er hat den Laden selbständig letzte Saison versenkt und da braucht niemanden auf den eV zu zeigen… - mehr braucht man ja auch dazu gar nicht mehr schreiben…