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Das wäre schon zu unterstützen. Ganz so einfach sehe ich es aber nicht.

Man hat den Eindruck, dass keine der beiden Seiten besonders Lust hat, sich entweder in die Nesseln zu setzen, oder dem ganzen zuzustimmen. Meines Wissens ist die Anforderung laut Satzung vom DFB nämlich schon etwas strenger als hier dargestellt. So eine reine Kannverordnung ist es nicht. Selbstverständlich gilt trotzdem immer: Wo kein Kläger da kein Richter. Und das hat der DFB wohl gemeint. Wenn sich aber eine hetztende Wuidsau ständig darüber beschwert, dass DFB Regeln nicht eingehalten werden, muss sich eine der Seiten bewegen. Schade ist halt, dass bei der KGaA keiner die Eier hat, diesen hetzenden Blockwart mal zur Raison zu bringen.

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