Mitgliederversammlung 2014

Gemäß dem Gerichtsurteil wären sämtliche Entscheidungen der ausserordentlichen Delegiertenversammlung unwirksam.

Damit wäre auch die neue Satzung ungültig, damit auch die Mitgliederversammlung.

Sollte das Urteil rechtswirksam sein/werden, dann gäbe es also keine allgemeine Mitgliederversammlung.

Das Präsidium hat nun zwei Möglichkeiten, Fehler zu machen:

1, Sie laden zu einer Mitgliederversammlung und tun so als ob sie kein Gerichtsverfahren am Hals hätten. Die Folge wäre, dass Vouthier gegen die Versammlung klagt.

2, Sie laden NICHT zu einer Mitgliederversammlung und warten ab wie der Rechtsstreit ausgeht. Die Folge wäre, dass irgendwer anders klagt weil keine Mitgliederversammlung einberufen wurde.

Im Moment haben sie also nicht viele Möglichkeiten irgendwas richtig zu machen, solange dieser Hemmschuh (andere nennen sie „Bande“) sich noch im Umfeld rumtreibt.

Mein Wissensstand war, dass nur die Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2013 ungültig sind, nicht aber die der Delegiertenversammlung. Deswegen hieß es ja im Juli auch „3:1“ vor Gericht. „1“ wegen der Ungültigkeit der MV, „3“ wegen der Gültigkeit der neuen Satzung, dem
Nicht-Wieder-Einsetzen von Dieter Schneider als Präsident, und der Nicht-Streichung von Monatzeder und Schmidt aus dem Vereinsregister.
Also ist Stand heute die neue Satzung gültig und es gibt eine allgemeine Mitgliederversammlug, sollte Kirmaier in seiner Berufung nicht Recht bekommen.
Oder sehe ich das falsch?

Richtig. Entweder man stößt die eine Person vor den Kopf, mit der man sich in eben genau dieser Sache ohnehin schon in einem Rechtsstreit befindet, oder man stößt 19000 andere vor den Kopf und hofft, dass die mal wieder die Schnauze halten wenn offensichtlichst gegen die Satzung verstoßen wird.

Bei 1) hätte man die Chance, vor Gericht Recht zu bekommen. Die scheint nach Meinung des 1860-Anwalts nicht allzu klein zu sein. Wenn man Recht bekommt, ist Mayrhofer seit Juli 2013 Präsident und zu einer MV 2014 wäre korrekt geladen worden.
Bei 2) setzt man sich unstrittig sofort ins Unrecht. Man kann nur hoffen dass keiner klagt.

Man hat also sehr wohl die Möglichkeit etwas richtig zu machen. Indem man sich gemäß der aktuellen (neuen) Satzung verhält und endlich zu einer Mitgliederversammlung lädt.

@Nördlinger: Ich will nicht weit ausholen, weil ich auf dem Sprung bin. Aber sollte 1860 eine Mitgliederversammlung einberufen, bei der von Vornherein die Behauptung der „Unwirksamkeit“ im Raum steht, dann ist die ganze Versammlung schon ab Einladung komplett fürn Arsch, und wie Kenny richtig sagt: Rausgschmissns Geld!

Das kann natürlich jeder sehen wie er möchte. Eine Mitgliederversammlung ist für mich eigentlich selten rausgeschmissenes Geld. Bei der letzten Abteilungsversammlung der Fussballer konnte man auch „nur“ die alte Abteilungsleitung entlasten und abstimmen ob Madln und Buam zukünftig den selben Beitrag bei den e.V. Heimspielen bezahlen.
Trotzdem würde ich nicht behaupten, dass die Versammlung rausgeschmissenes Geld war. Ganz im Gegenteil, bis auf die Location war das eine gute Sache.

Es gibt sonst eigentlich kaum eine Möglichkeit zum Austausch innerhalb des e.V. Noch dazu wenn dann immer wieder erklärt wird, dass man nur auf einer Mitgliederversammlung zu bestimmten Themen Stellung nehmen möchte (z.B. Stadionkommission).

Der Umstand, dass man es nicht einmal für nötig hält die Mitglieder aktiv zu informieren setzt dem ganzen dann noch die Krone auf. Versteckte Kommentare auf der Gerhard Mayrhofer Facebook Seite fällt bei mir nicht unter aktive Kommunikation.

Wenn es nur um das Geld sparen geht sind wir irgendwann beim alten Red Bull Konzept. 800 Euro Jahresbeitrag, 9 Mitglieder, Wie praktisch. Das mit dem Jahresbeitrag wurde zwar inzwischen reformiert, eine lästige Mitgliederversammlung gibt es aber anscheinend weiterhin nicht. Irgendwie finde ich die Vorgehensweise in diesem Fall konsequenter weil die Heuchelei wegfällt.

es ist immer moeglich, nach par 32 bgb eine ausserordentliche mitgliederversammlung einzuberufen, da das gesetz allgemein bindend ist und somit ueber jeder satzung steht. dort kann der vorstand gewaehlt werden - mit kandidatur und einfacher mehrheit, da die ausserordentliche mitgliederversammlung nur vom gesetz gebunden ist und nicht von der satzung. auch eine neue satzung kann dort beschlossen werden - mit 3/4 mehrheit - s. par 33 bgb. zur berufung einer ausserordentlichen mv ist der notvorstand auf jeden fall berechtigt - hier durch die zwei dort genannten personen. da frist und form der einladung nicht gesetzlich geregelt sind, ist hierbei nach vorgabe der satzung vorzugehen.

eigentlich gar nicht so schwierig.

Nachdem gestern in drei Abteilungen Delegierte gewählt wurden, bereitet man sich anscheinend auf eine DV vor. Als Vorsichtsmaßnahme ist das durchaus verständlich, eine Mitgliederversammlung wäre allerdings schon die elegantere Lösung, vorausgesetzt der Schönwetterlöwe hat recht :wink:

Naja man darf sich den §32 ruhig mal anschauen dann relativiert sich das Ganze vielleicht ein wenig

Das andere Vereinsorgan ist nach der alten Satzung eben u.a. die Delegiertenversammlung.
Das Motto lautet wohl: Wenn man alles wiederholt kann hinterher auch nichts fehlen.
Das ist ein Ansatz den ich nachvollziehen kann allerdings ist er auch anstrengend. Mir persönlich wäre es immer noch lieber man würde sich mit dem Kläger einigen. Die neue Satzung ist eingetragen. Man sollte den Verein befrieden und sie dann auch einfach leben.

Was hilft eine Einigung mit dem momentanen Kläger, wenn dadurch das Sachproblem nicht dauerhaft aus der Welt geschafft wird? Selbst wenn man mit Kirmaier irgendwie Frieden schließen könnte (was ich mir nach der öffentlichen Entwicklung der Causa und den mittlerweile auf beiden Seiten angefallenen finanziellen Belastungen kaum vorstellen kann), müsste man darauf achten, dass bei der Neuwahl alles hundertprozentig stimmt. Sonst tritt beim kleinsten Formfehler garantiert der nächste Prozesshansl in Aktion. Und nachdem Kirmaier/Veauthier nicht bloß die ominöse Wahlversammlung vom 14.7.13 angefochten, sondern ebenso die Legitimation Monatzeders zur Einberufung der ao. Delegiertenversammlung am 25.4.13 bestritten haben, steht auch die Geltung der dort beschlossenen neuen Satzung in Frage.
Darum meinetwegen vom Notvorstand einberufene Neuwahlen gemäß allen Satzungen seit 1945, damit diese Schmierenkomödie endlich aufhört.

Man muss bei einer Wahl immer darauf achten dass alles stimmt. Wenn man diesen Ansatz zum Maßstab nimmt müsste bei Schalke 04 eigentlich die Hölle los sein denn die haben rund 130.000 Mitglieder. Ich finde der e.V. ist seit vielen Jahren tief gespalten und es hat sich eine Oben/Unten Mentalität gebildet. Die Mitglieder haben den Eindruck die Funktionäre machen sowieso was sie wollen (siehe Anteileverkauf) und viele Funktionäre wiederum sind den Mitgliedern gegenüber misstrauisch oder sagen wir mal skeptisch (siehe Anteileverkauf). Dieses Gefühl wird bestärkt durch ein sich seit Jahren drehendes Mühlrad, in der KGaA sogar eine Abwärtsspirale. Wir kommen einfach kaum voran, sowohl im e.V. als auch in der KGaA.

Ehrlich gesagt bin ich teilweise auch frustriert. Der e.V. baut laut Aussagen in den Medien ein Prozesskostenrisiko von über 100.000 Euro auf, holt Gutachten ein und das gemeine Mitglied hat das einfach so zu akzeptieren. Ein Mitglied z.B. der Boxabteilung muss sich doch verarxxt vorkommen wenn er sehen muss wofür seine Verwaltungsumlage verwendet wird. Mitgliederversammlungen lässt man einfach ausfallen und hält es nicht für nötig darüber ordentlich zu informieren. Das ist teilweise schon ein seltsamer Umgang.

Es würde vielleicht schon helfen wenn man aufhören würde den Verein andauernd auf eine Einheitslinie zu trimmen. Ich fand in dieser Hinsicht haben Franz Maget und Dieter Schneider einen weitaus besseren Job gemacht indem sie sich das „Wir wollen solche Leute nicht“ einfach gespart haben. Ein Verein wie der TSV 1860 München e.V. sollte das aushalten. Grünwalder Stadion Nostalgiker, Turner, Arena Fans, Pro1860, die ARGE.

Nun war die Mitgliederversammlung der Clubberer für die Medien vielleicht ein gefundenes Fressen aber dass dort 2 Konzepte gegeneinander antreten durften fand ich toll. So einen Luxus hat sich auch der 1 FC Köln geleistet und kürzlich auch der HSV (auch wenn ich gerade mit diesem Ergebnis unglücklich bin). Das Endergebnis beim Club zeigt sogar, dass manchmal die Angst vor den eigenen Mitgliedern unbegründet ist. Der Verein steht doch jetzt viel besser da als noch vor ein paar Wochen.

Der Zeitpunkt der Klage ist verwunderlich. Immerhin hat der e.V. mit der neuen Satzung einen ersten Schritt in Richtung „Mehr Demokratie wagen“ getan aber vielleicht hat sich über die Jahre einfach zu viel aufgestaut. So eine Klage, wie Helmut K. sie momentan anstrengt ist doch kein Spass. Er hat auch bereits juristische Niederlagen erlitten und wird das dabei verlorene Geld vermutlich nie wieder sehen.
Selbst wenn er den laufenden Prozess in allen Punkten gewinnen sollte (was unwahrscheinlich ist) wird er mehr bezahlt haben als er erstattet bekommt. Das Geld bekommt sowieso in der Hauptsache sein Anwalt Heinz Veauthier. Er ist laut eigener Aussage auch seit vielen Jahren Vereinsmitglied ohne jemals Klage gegen den Verein erhoben zu haben.

Auch wenn es weh tut. Ein Delegiertensystem wäre für das aktuelle Konstrukt TSV 1860 München e.V. vielleicht sogar das ehrlichere (nicht unbedingt bessere) Konzept.

Streich im letzten Satz das „teilweise“ und nimm „vollumfassend“ und ersetze „seltsam“ durch „skandalös“.
Ansonsten fettes Merci für die wahren Zeilen.

Bei den Boxern kann ich euch beruhigen, da besteht nicht wirklich Interesse an Versammlungen und finaziell wurde die Abteilung mind. seit 1996 immer eher von den Fußballern unterstützt als umgekehrt.
In einem Protokoll von 2006 wurde z.B. vom Schriftführer, wegen Nichtdurchführung von Wahlen in den letzten zehn Jahren, auf das bisherige schwebende Rechtssystem für die Abteilung hingewiesen. Was immer er damit gemeint hat, als die Satzungsänderung auf der letzten DV verabschiedet wurde, waren die Amtszeiten der Box-Delegierten längst abgelaufen, eingeladen wurden sie dennoch.
Bei der vom jetzigen Wahlausschuss eingeforderten Abteilungsversammlung vor knapp einem Jahr wurde vom Abteilungsleiter bei den Mitgliedern für eine Ausgliederung aus dem Hauptverein geworben, obwohl der Hauptverein seit vielen Jahren die finanziellen Löcher der Boxer ausgleicht, die Abteilung mit Arbeitsplätzen in der KGaA unterstützt hat und nicht selten deren Reisen und Veranstaltungen finanziert. Dass die Abteilung einige überragende Athleten hervorgebracht hat ist natürlich auch dem Umstand zu verdanken, dass ein Weltklasse-Boxtrainer bei Sechzig eine Festanstellung fand und mit viel Herzblut ein Jugendabteilung aufgebaut hat.
Da der Hauptverein auch noch komplett die Hallenmieten übernimmt, kann man sich nur wundern, warum sich die Boxer mit nur einer Gegenstimme für ein Abspaltung von der Fußballabteilung ausgesprochen haben, denn nur darum ging es. Unverschämter Weise hat man sich zur gleichen Zeit auch noch von 2000 Fußballfans eine Petition unterschreiben lassen, die auch sehr fragwürdlig war, denn nicht der Umgang der Stadt mit den Boxern war nicht zu tolerieren, wie es die Giasinga Buam geschrieben haben, sondern die jahrelange maßlose Kritik der Boxer am Zustand der Halle, in der die Boxer seit jeher einen absoluten Sonderstatus genießen, was unserem ehem. Vize-Präsidenten Helmut Fischer zu verdanken ist.
Als eigenständige Vereine wären einige Abteilungen, allen voran die Boxer, längst über den Jordan gegangen und da die Abteilungsleiter unter Wildmoser im Vereinsrat sowieso immer alles abgenickt haben, Ausnahmen bestätigen die Regel, sind auch die Probleme unserer Nicht-Fußballabteilungen hausgemacht.
Das enorme Zusammengehörigkeitsgefühl, das gerade die Fußballer mit den anderen Abteilungen verbindet, war besonders bei der Ausarbeitung der neuen Satzung zu spüren. Der unerschütterliche Zusammenhalt, wenn es drauf ankommt, sollte auch von den Abteilungen entsprechend gewürdigt werden, denn wenn bei Sechzig etwas nicht untergehen wird, dann ist es der Fußball.

Deinen interessanten und informativen Beitrag habe ich jetzt erst einmal wirken lassen. Vielen Dank dafür (hätte wohl doch eher die Leichtathleten nehmen sollen :wink:
Manchmal frage ich mich allerdings ob Fussballer <-> Nichtfussballer der richtige Ansatz ist oder ob es nicht eher e.V. <-> KGaA. sein sollte!?

Danke, Stadion, besser kann man es nicht ausdrücken.

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich hoffe ich werde nicht gleich gesteinigt. Ich wollte kurz wissen ob wir dieses Jahr verpflichtet sind, dass wir eine Delegierten- / Mitgliederversammlung oder einfach ein Weißbiertreffen abhalten müssen?

Beim dem anhaltenden Rechtsstreit kenn ich mich leider nicht so aus.

Vielen Dank und euch.

Soweit ich gehört habe, wird es demnächst noch einmal eine Deligiertenversammlung geben, in der die neue Satzung noch einmal bescchlossen werden muss.

Ist eigentlich der Kirmaier schon wieder aufgetaucht oder ist der immer noch auf der Flucht?
(Das stopf ich jetzt hier rein; mag keinen Fred aufmachen dafür.)

Sorry, ich hatte wieder einmal recht, als ich Kirmeier mit Michael Kohlhaas verglich.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe, nein die SUppe ist noch nicht ausgelöffelt.

An den Ufern der Havel lebte, um die Mitte des sechzehnten Jahrhunderts, ein Roßhändler, namens Michael Kohlhaas, Sohn eines Schulmeisters, einer der rechtschaffensten zugleich und entsetzlichsten Menschen seiner Zeit. – Dieser außerordentliche Mann würde, bis in sein dreißigstes Jahr für das Muster eines guten Staatsbürgers haben gelten können. Er besaß in einem Dorfe, das noch von ihm den Namen führt, einen Meierhof, auf welchem er sich durch sein Gewerbe ruhig ernährte; die Kinder, die ihm sein Weib schenkte, erzog er, in der Furcht Gottes, zur Arbeitsamkeit und Treue; nicht einer war unter seinen Nachbarn, der sich nicht seiner Wohltätigkeit, oder seiner Gerechtigkeit erfreut hätte; kurz, die Welt würde sein Andenken haben segnen müssen, wenn er in einer Tugend nicht ausgeschweift hätte. Das Rechtgefühl aber brachte ihn zum Vereinsausschluss.

Es ist traurig, dass Leute, die ihren Verein so lieben so enden. Wenn man so ist wie Michael Kohlhaas, verklagt man seinen eigenen Verein. Ich habe es mal demokratisch probiert und bin gescheiter, das war der billigere Weg.

Nachdem es ja vielleicht jetzt doch in 2015 eine MV gibt hole ich einen Beitrag wieder hoch, den ich nach wie vor ganz interessant finde. Momentan stehen ja keine Präsidentenwahlen an, sodass eigentlich jetzt der geeignete Zeitpunkt wäre einen entsprechenden Antrag zu stellen, um dann bei der nächsten Wahl des Präsidenten eventuell schon eine etwas größere Auswahl zu haben. Vielleicht gibt es ja konstruktive Ideen, Anregungen wie das ganze ausschauen könnte.

Ich bin genauso wie du der Meinung, dass im Rahmen eines echten Demokratisierungsprozesses dringend auch zumindest die Möglichkeit geschaffen werden muss, bei einer Präsidiumswahl zwischen mehr als einem Kandidaten entscheiden zu können. Durch die Satzungsänderung 2013 bzw. 14 wurde ein grundlegender Fehler im System 1860, nämlich den weitestgehenden Ausschluss der Mitglieder von den Entscheidungsprozessen, korrigiert. Der zweite grundlegende Fehler besteht jedoch immer noch, nämlich dass die höchste Versammlung im Verein bei der wichtigesten Wahl auch weiterhin eine Abnickveranstaltung ist, in der der vorgeschlagene Präsidentschaftskandidat nach dem Motto „Friss oder Stirb“ vorgesetzt wird. Es gibt keine Möglichkeit, eine Alternative zum Vorschlag des Verwaltungsrates aufzubauen. Das führt dazu, dass das, was früher der Wahlausschuss war, heute der Verwaltungsrat ist.

Eine Möglichkeit zur Verbesserung dieser Problematik wäre hierbei, wie von dir vorgeschlagen, dass man den Verwaltungsrat dazu verpflichtet, dass er bei „vorliegender Zulässigkeit auch mehrere Kandidaten für das Amt zur Wahl stellen muss“. Dadurch hätte die Mitgliederversammlung zwar eine Wahl zwischen mindestens zwei Alternativen, dennoch sehe ich diesen Vorschlag aus folgenden Gründen eher kritisch:

Erstens würde dadurch alle drei Jahre eine Kampfabstimmung forciert werden. Das trägt nicht zur Befriedung des ja immer noch schwelenden Fanstreites bei, die man ja eigentlich durch die Rückkehr zur Mitgliederversammlung miterreichen wollte. Außerdem gäbe es bei einer solchen Kampfabstimmung auch zwangsläufig immer einen Verlierer, dadurch würde alle drei Jahre ein möglicherweise geeigneter Kandidat verbrannt werden, manch einer würde vermutlich aus Angst vor einer Niederlage und dem damit verbundenen Imageschaden erst gar nicht antreten wollen. Des weiteren ist auch bei mehr als einem Kandidaten nicht gesagt, dass der Verwaltungsrat dann eine „echte“ Alternative anbietet. Hätte es die von dir vorgeschlagene Regelung schon 2013 gegeben, hätte der damalige Aufsichtsrat den Mitgliedern womöglich, um ein Beispiel zu nennen, Hep Monatzeder und Siegfried Schneider vorgesetzt. Ohne die Arbeit der beiden bewerten zu wollen, wäre die Begeisterung der Mitglieder damals wohl nicht viel größer gewesen als die der Delegiertenversammlung 2013.

Um diese Probleme zu umgehen würde ich daher eher vorschlagen, den Mitgliedern ein Vorschlagsrecht für Kandidaten für das Präsidentenamt zu gewähren, ähnlich, wie das bereits für zahlreiche andere Gremien (siehe: [url]http://www.tsv1860.org/verein/neuigkeiten/wahlvorschlaege-fuer-die-mitglieder-versammlung_866[/url]) der Fall ist. Das könnte so aussehen, dass die Mitglieder eine gewisse Anzahl an Unterschriften für einen Kandidaten beim Verwaltungsrat vorlegen müssen (bei Werder Bremen sind es z.B. 50). Der Verwaltungsrat kann diesen Kandidaten dann nur aus triftigen formellen oder materiellen Gründen und schriftlich begründet gegenüber dem/den Vorschlagenden ablehnen. So wäre der willkürlichen Ablehnung von Präsidentschaftskandidaten Vorschub geleistet, gleichzeitig sind aber auch die Mitglieder in einer gewissen Bringschuld, wenn sie unbedingt einen alternativen Vorschlag für das Präsidentschaftsamt haben wollen. Eine gewisse Vorselektion der Kandidaten durch ein Gremium wie den Verwaltungsrat ist meines Wissens nach aufgrund der DFL-Lizenzierungsordnung, § 4 Nr.9, unumgänglich, und bei einem Verein der Größe des TSV 1860 und der damit verbundenenen ideelen und auch finanziellen Verantwortung durchaus sinnvoll. Mit dieser Vorselektion würde ich aus Transparenzgründen ganz bewusst eher den Verwaltungsrat als den Wahlausschuss beauftragen, da der Verwaltungsrat mehr im Lichte der Öffentlichkeit steht und eine Ablehnung eines möglichen Kandidaten entsprechend ausreichend begründet werden müsste. Ähnliche Modelle wie das vorgeschlagene gibt es auch beim Karlsruher SC, Hertha BSC Berlin, dem VfL Wolfsburg, dem Hamburger SV und Werder Bremen. Ein derartiges Vorschlagsrecht für Mitglieder ist also auch DFL-konform.

Ich bin kein Jurist und kann in diesem Fach bestenfalls mit Halbwissen dienen, aber aufgrund meiner obigen Ausführungen würde ich den Paragraphen (sind das überhaupt Paragraphen oder Artikel oder Nummern in einer Satzung? Man weiß es nicht) 11.2.1 unberührt lassen und eher die Rechte und Pflichten der Mitglieder unter § 7 erweitern und die § 11.2.2 und 15.6.4a entsprechend anpassen. Gut möglich dass man auch noch weitere Paragraphen anpassen müsste, vielleicht kann hier jemand Abhilfe schaffen der sich a bisserl besser auskennt und sich schon länger als ein paar Monate mit der Thematik beschäftigt hat.

@NördlingerLöwe - Deine Ausführung ist leider nicht ganz korrekt:

Denn die Mitglieder haben z.B. die Möglichkeit einen vom Verwaltungrat vorgeschlagenen Präsidenten einfach abzulehnen. Dementsprechend muss dann ein neuer Präsident vorgeschlagen werden:

Lt. Satzung:

Wird ein vom Verwaltungsrat vorgeschlagener Kandidat für das Präsidium von der Mitgliederversammlung nicht gewählt, so schlägt der Verwaltungsrat einen anderen Kandidaten vor, der sich in derselben beziehungsweise in der darauffolgenden (gegebenenfalls außerordentlichen) Mitgliederversammlung zur Wahl stellt. Der Verwaltungsrat darf bei der unmittelbar vorangegangenen Wahl abgelehnte Kandidaten nicht erneut vorschlagen. Im Zeitraum bis zur nächsten (gegebenenfalls außerordentlichen) Mitgliederversammlung dürfen abgelehnte Kandidaten auch nicht gemäß Ziffer 11.2.3 durch den Verwaltungsrat als Ersatzmitglied in das Präsidium gewählt werden.