Mitgliederversammlung 2024

Damit @lisaha1860 und andere ihre Anträge rechtzeitig fertig haben.

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Dee exakte Termin ist auch bereits bekannt?

Nope. Da geht’s erstmal nur um die Fristen für Anträge, Wahlvorschläge etc.

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Dieses Jahr stehen einige Wahlen an:

  • Verwaltungsrat
  • Ehrenrat
  • Kassenprüfer
  • Seniorenvertreter

Liste der vorgeschlagenen Personen:

Satzungsändernde Anträge:

Informationen des Wahlausschusses:

Den Thread hatte ich schon Anfang Februar aufgemacht. Kann man das zusammenführen?

Achim Pilz versucht es dieses Jahr nochmal mit der Einführung einer Briefwahl. Letztes Jahr war er glaub ich gar nicht vor Ort, um seinen Antrag zu begründen.

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Sorry Stefan, ich hab nur was zu 2023 gefunden. Dann wäre eine Zusammenlegung gut.

@BlueMav: Wärst Du bitte so nett

Kein Grund für eine Entschuldigung. Wollte nur für Ordnung sorgen.

Mein „Lieblingsantrag“ ist ja jetzt schon wieder zu Ziffer 10.1:
„Einführung von Briefwahl sowie Onlineversammlung“ :face_vomiting:

Und was muss man sich eigentlich unter „interpersoneller Gewalt“ vorstellen?

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z.b.:

Interpersonale Gewalt
Personale Gewalt meint „die beabsichtigte physische und/oder psychische Schädigung einer Person, von Lebewesen und Sachen durch eine andere Person“ (Kunczik, 1998, S. 13; vgl. Scheithauer, 2003).

Der Begriff der interpersonalen Gewalt bezieht sich noch spezifischer auf das gewalttätige Verhalten einer oder mehrerer Personen gegenüber einer/mehrerer anderer Personen. Interpersonale Gewalt wird beispielsweise nach Kruttschnitt (1994) durch drei Elemente gekennzeichnet:

Verhaltensweisen einer oder mehrerer Personen, die zu einer körperlichen Schädigung führen, diese androhen oder versuchen. Die Gewalttat an sich muss demnach nicht tatsächlich ausgeführt werden oder erfolgreich sein.
Intention körperlicher Schädigung (ausgeschlossen wird somit Fahrlässigkeit und Rücksichtslosigkeit).
Vorhandensein einer oder mehrerer Personen (Opfer), gegen die sich die Verhaltensweisen richten (Scheithauer, 2003).

(c) Scheithauer/Rosenberg/Niebank, aufsatz in:
Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention,
Bonn 2008, S. 7.

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https://www.los-ostbelgien.be/game-changer/interpersonelle-gewalt/

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Danke euch für die Aufklärung… :+1:

Ich dachte ganz ehrlich, dass man nicht jedes Jahr den gleichen Antrag stellen kann. Oder erinnere ich mich da falsch. Mir war so, als wenn da was gewesen wäre.

Wie viele Verwaltungsräte werden denn gewählt? Neun? Und wie ist das Procedere der Wahl? Hat jedes Mitglied dann neun Stimmen?

Die kommende MV wird auch vom Zeitmanagement herausfordernd. 16 Anträge Satzungsänderung, (sofern alle zugelassen), Vorstellungsrunde von evtl. über 20 VR-Kandidaten, plus Ehrenrat, plus KP, SV.
Dann die „Aussprache“ da kann es richtig rund gehen, dann VR Bericht, mit evtl. Einlassungen in Sachen Sitzberger, dann Bestätigung der neuen VP, plus die ganzen Standards, Berichtswesen Präsidium, Schmidt-Kasse, etc.

Und natürlich die Wahl, die ja beim VR nicht nur mit dem grünen Karterl stattfinden kann.

Reichen da 16 Stunden?

Ach komm, die letzten MV’s waren doch eigentlich eh viel zu kurz und harmonisch… :wink:

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Das wird definitiv ein langer Tag.

Guter Einwand. Aus meiner Erfahrung wird man das nicht an einem Tag unterbringen.

Vermutlich wird von einer Fraktion auch ein Antrag zur Tagesordnung kommen, die VR-Wahl gleich zum Start zu machen, evtl. auch gleich am Anfang noch den Abo-Antrag zur Online-Wahl…(mit sofortiger Wirkung :slight_smile: )

War es bei den letzten Wahlen (AR, Präsidium usw.) nicht so das da eine extra Broschüre dabei war in der sich die Personen vorgestellt haben?!