Stimmt.
Alleine die Ablehnung eines Kandidaten ist kein Misstrauensvotum.
Jedoch muss man erwarten, dass der VR vorbereitet ist wenn es absehbar ist, dass Mehrheitsverhältnisse in einer Versammlung nicht eindeutig abschätzbar sind.
Sollte das nicht der Fall sein, oder ein weiterer Kandidat abgelehnt werden, dann kann man durchaus die Überlegung anstellen, dem VR das Misstrauen auszusprechen. Und gegebenenfalls auch auf der Versammlung, je nach Anzahl der anwesenden Mitglieder eine Neuwahl beantragen. Die dann in einer ao MV durchgeführt werden muss.
Zitiere mich da jetzt einfach mal selbst aus einem anderen Fred: