Hast du denn noch etwas vor? Mittlerweile ists mehr als 10 Jahre her![]()
Des is a Sach auf 20 Min. Die 3 Nachrücker stehn ja quasi schon fest.
Für mich nicht. Vmtl 2-5 weitere Kandidaten haben zumindest für mich schon noch eine reelle Chance. Mal die Steckbriefe oder Interviews mit sechzger.de etc. abwarten.
Wird es wieder eine Vorstellungsrunde im vorfeld geben?
Ja, leider.
Durch die Vorschläge sickert quasi schon eine Wahlempfehlungsliste durch.
Leider wird (wie seit einem Jahrzehnt) nach Ideologie gewählt werden und nicht nach Expertise.
Fachlich wären meine Favoriten ziemlich eindeutig Matthias Braumandl, Dominik Heckmair (Falls es der Wirtschaftsprüfer ist) und Helmut Erdmann. Stefan Hartl find ich auch gut. Alfred Geyer und Nikolaus Schenk sagen mir nichts.
Seit 166 Jahren bitte. Wir sind ein Traditionsverein.
Was macht dieser Stefan hartl so? Sagt mir nichts, wie auch Geyer und schrenk.
Zum Domi: ja, ist er.
Zu Braumandl mal des Interview hier gefunden
Hat wohl 2018 schonmal kandidiert, aber seine Kandidatur vor der Wahl zurückgezogen, nachdem es diesen lagerwahlkamp mit Team Hund gab. Gab da auch m.e. ein recht gutes Interview mit dubai24, was ich jetzt aber nicht verlinke;)
Zu Erdmann das hier:
evtl, aber bin noch unentschlossen
Schrenk und Hartl klingen noch ganz interessant.
Aber wo ist der vom Erdmann? Zurückgezogen?
Paar satzungsänderungsanträge gibts auch, jedoch keinen von euch @harie + friedhofstribüne
Der Pusch als Brückenbauer… Immer wieder zum Kaputtlachen
Der Graeter mit „Beste Kontakte zu den Reichen und Schönen“ ist aber auch nicht schlecht. ![]()
Zu den Anträgen. Zielgerichtet reicht mein Antrag auch auf der MV2027. Vielleicht ist da mal weniger los, und ich komme vor allen Dingen früher dazu, mich darum zu kümmern, falls es mir das Wert ist. Weil ehrlich gesagt ist es schon ein hin und her, ob ich Lust habe, mir das anzutun.
Der Graeter ist Realsatire.
Richtig, ich habe das zunächst mal zurückgestellt. Sehe derzeit keinen driftigen Grund mir den Kopf für andere Leute zu zerbrechen.
Im Rahmen der heutigen Veröffentlichung, dass man eine Stadiongesellschaft gründen möchte habe ich mir mal Punkt 11.3.6 der Satzung durchgelesen und habe folgende Fragen:
- Bedarf ein späterer Einstieg anderer Gesellschafter (49% der Anteile) dann erneut einer 3/4-Mehrheit auf einer MV oder holt man sich diese Zustimmung jetzt gleich im Voraus?
- Außerdem steht dort, dass auch die MV zustimmen muss wenn Satzungen von Tochtergesellschaften geändert werden. Die Satzung der KGaA wurde in 2022 und 2024 geändert. Warum gab es da keine Zustimmung auf der MV?
Vielleicht kann es mir jemand beantworten. Vielen Dank schonmal.
@harie Vielleicht kannst du es beantworten oder Juristen unter uns. :-)
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Ja, neue Mehrheit notwendig
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Kann mich nur an 2024 erinnern, da wurde es leider versäumt und die Satzungsänderung bereits vor der MV vollzogen.
Danke für deine Antwort!
„Leider versäumt“ find ich aber schon etwas lapidar. 2022 wohl auch.
Und die brutalen Defizite im Vergleich zu den Haushaltsplänen. Hat man es da auch leider versäumt 11.3.5 der Satzung einzuhalten?
Ja, das kann nicht im Voraus erteilt werden. Es werden dabei zwei satzungsrelevante Schachverhalte berührt.
- Änderung der Berteiligungsquote
- Änderung der Satzung durch Eintragung der geänderten Anteilsverteilung und evtl. neuer Gesellschafter
Ich weiß aus dem Stegreif nur von 2024.
Es gab zwei redaktionelle Änderungen was zwar auch eine Zustimmung benötigen würde, aber nicht wirklich relevant.
Die andere Änderung war die Neuaufnahme des
§ 3a
Bekenntnis zur Nachhaltigkeit
Die Gesellschaft bekennt sich zu nachhaltigem Handeln und zu ihrer sozialen und gesellschaftspolitischen
Verantwortung. Sie übernimmt Verantwortung für die Auswirkungen ihres Handelns
auf die Menschen und die Umwelt und befördert dabei die eigene nachhaltige Transformation.
Sie setzt sich zudem aktiv für Umwelt- und Naturschutzbelange ein. Dies umfasst Maßnahmen
zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks der Gesellschaft sowie Initiativen zur Bewusstseinsbildung
in der Gesellschaft.
Also es sind ist prinzipiell einen Verstoß gegen die Satzung, aber insgesamt nicht so schwerwiegend um daraus ein Drama zu machen. Allerdings natürlich auch nicht einfach unter den Tisch zu kehren, da die Gremien des Vereins mmitunter dazu neigen, solche Dinge nach mehreren ausbleibenden Widersprüchen als vereinsrechtliche Übung auslegen, und aus Gewohnheitsrecht generell erstmal auf Zustimmungen zu verzichten. Besonders wenn es um Dinge geht wo diese möglicherweise in Frage stehen könnte.
Dabei geht es gar nciht unbedingt um alktuelle Würdenträger. Aber keiner weiß wer künftig so alles in die Ämter schwappt und dann eben genau das ins Feld führt.
Informationsheft zur MV:
Was mir in Sachen Stadiongesellschaft nicht gefällt ist, dass im Unternehmenszweck Beteiligungen/Tochtergesellschaften aufgeführt ist.
Somit kann die selbst auferlegte 51%-Grenze sowie (noch schwerwiegender) die laut Satzung erforderliche Zustimmung der MV ausgehebelt werden.
Beispiel: Die Stadiongesellschaft (100% e.V.) gründet mit Investoren oder irgendwem eine Tochtergesellschaft (vielleicht sogar mit lediglich einer ganz kleinen Beteiligung) die dann das Stadion erwirbt/betreibt/umbaut…
Die Stadion-GmbH könnte auch Anteile an so einer Tochter ohne Zustimmung der MV verkaufen.
Es wird somit die Möglichkeit geschaffen, dass die Stadion-GmbH nur als Zwischengesellschaft dient um satzungsgemäße Zustimmungsvorbehalte des e.V. und somit Mitgliederrechte auszuhebeln.
Korrigiert mich gerne wenn ich mit dieser Befürchtung falsch liege.
Zitat: Übertragungen (auch Teilübertragungen) grundsätzlich nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschafterversammlung (75%-Mehrheit).
Damit ist die MV bei weiteren Anteilsverkäufen raus, oder?
Der Karl S. ist echt der Menderes Bağcı des TSV.