Wenn ichs richtig im Hinterkopf hab, bewirkt die Entlastung doch nur, dass der Verein dadurch final ausschließt, die zu entlastende Person persönlich für Geschehnisse der Amtszeit haftbar zu machen?!
Ich bin ganz sicher kein Satzungsexperte aber Danke für die Blumen. Im Wesentlichen handelt es sich bei der Entlastung um einen symbolischen Akt, erst recht wenn das zu entlastende Präsidium gar nicht mehr im Amt ist.
Genauer hinschauen müsste man meiner Meinung nach wenn für den betroffenen Berichtszeitraum Klagen anhängig sind.
Herr Cassalette hat aber meiner Meinung nach sowohl der KGaA als auch dem e.V. schweren finanziellen Schaden zugefügt. Der in der KGaA ist vermutlich vertretbar aber die freiwillige Stundung der Zahlungen aus dem Geschäfts-Besorgungsvertrag hat den e.V. leider sehr viel Geld gekostet.
auch ohne Satzungsexperten: Nichts. Für was willst denn Casalette haftbar machen was nicht VR und Präsifium mitgetragen haben?
Er hat das gemacht was er angekündigt hat. Was wirst im denn konkret vor? Außer einem grundsätzlich falschen Weg, den ALLE Verantwortlichen mitgetragen haben.
Entlastung ist nicht einfach eine Formalität. Die kann schon auch rechtliche Konsequenzen haben.
Als Regel kann man sagen:
Hat man entlastet, so kann der Vorstand in der Regel nur noch für Dinge in die Haftung genommen werden, die zum Zeitpunkt der Entlastung nicht bekannt waren bzw. auch bei weitergehender Recherche der Mitglieder nicht bekannt sein konnten.
Da es sich aber um einen unentgeltlich tätigen Vorstand handelt, besteht ein grundsätzlicher Schutz für nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Fehler.
Eine Zustimmungspflicht durch den VR allein reicht nicht um das Präsidium dadurch generell von jeglicher Haftung freizustellen.
Die Haftung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf den VR ausgeweitet werden.
Wie bei vielen Dingen gibt es auch hier keine eindeutige Sachlage, sondern eine erforderliche Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.
Wer sich mal ansehen will was der Vorgänger von RR so angerichtet hat, sollte sich mal auf Bundesanzeiger.de und dem Suchbegriff TSV 1860 München den Geschäftsbericht bis zum 30.06.1016 anschauen. Dann weiß man ganz genau was bis zum 30.06.2017 abgegangen ist. Millionen an Schulden angehäuft vermute ich mal!
Wo liest Du das heraus?
Ich habe zum ersten Mal den Punkt „Aufgliederung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ gefunden, und da würde ich dem Komplex „Stadion“ folgende Punkte zuordnen:
[list][]Stadionnutzung: 1.485 TEUR
[]Kassen-, Ordnungs- und Sanitätsdienst 841 TEUR
[]Bewirtung und sonstiger Aufwand für Repräsentation 1.618 TEUR
[]Entschädigung Spielgegner 145 TEUR
[/list]das macht 4,089 Mio Euro. Ist aber natürlich auch ein Haufen Schotter für eine Gesellschaft, die sich freut, anstatt prognostizierter 4,7 Mio Euro doch nur 1,7 Mio Euro Verlust gemacht zu haben. Wolf, Kagelmacher und Schindler sei Dank.
Die Posten hab ich in der Bilanz nicht gefunden und es ist für mich - noch dazu als nicht-BWLer - nicht ersichtlich, unter welchen Posten das gerechnet wird.
sry, wenn grad nicht zu Eurer Diskussion passt; auch wenn es wohl eine dumme Frage ist. Wobei es gibt keine dumme Fragen … dumm ist nur derjenige, der sie nicht stellt. … gibts irgendwo einen Link für eine g+v; muss auch nicht die aktuelle sein; selbe gilt für die Bilanz